Luftfahrtpersonal
Zum Luftfahrtpersonal gehören Personen, die an der bemannten Luftfahrt aktiv, gewerblich oder privat, mitwirken. Das Luftfahrtpersonal ist zu unterscheiden nach fliegendem Personal und Bodenpersonal.
Zum fliegenden Personal gehören zum Beispiel (Abgrenzung in JAR-FCL):
- Luftfahrzeugführer (Flugbesatzung)
- Flugbegleiter (Kabinenbesatzung)
- Purser (Kabinenbesatzung)
Zum Bodenpersonal gehören zum Beispiel:
- technisches Personal wie z. B. im Bereich der Flugzeugwartung (z. B. Fluggerätmechaniker)
- Flugdienstberater
Die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal wird in der Verordnung über Luftfahrtpersonal geregelt. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt für das Luftfahrtpersonal zuständig, das die Voraussetzungen und Fähigkeiten des Luftfahrtpersonals prüft und Lizenzen erteilt. Darüber hinaus gibt es nahezu für jeden Beruf im Bereich der Luftfahrt eine Vielzahl von Ausbildungs- und Berufsvorschriften.
Fliegendes Personal
Das fliegende Personal ist ein Teil der Belegschaft einer Fluggesellschaft und arbeitet im Wesentlichen an Bord von Flugzeugen. Es zählt zum Luftfahrtpersonal und besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:
- Verantwortlicher Luftfahrzeugführer: amtliche Bezeichnung im Luftfahrerschein: „Verkehrsflugzeugführer“ bzw. „Berufsflugzeugführer“; Funktionsbezeichnung: „Flugkapitän“, auch „Kommandant“
- Erster Offizier: gesetzliche deutsche Bezeichnung: „Zweiter Flugzeugführer“, auch: „Kopilot“, „Copilot“, „First Officer“
- Flugingenieur (nur in einigen, meist älteren Typen)
- Flugbegleiter (umgangssprachlich auch „Kabinenpersonal“)
- In der Militärluftfahrt unter anderem Waffensystemoffizier, Navigator, Bordmechaniker, Lademeister, Beobachter, Bordschütze, Bordfunker
Wie auch das Bodenpersonal (sofern mit Publikumskontakt) trägt das fliegende Personal in aller Regel eine Berufskleidung (Uniform).
Luftschiff- und Raumfahrt
Bei Luftschiffen ist die Bezeichnung Schiffsbesatzung für das fliegende Personal üblich, Positionen sind hier unter anderem Navigator, Purser, Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal.
In der Raumfahrt bezeichnet der Begriff Schiffsbesatzung das Personal an Bord eines bemannten Raumschiffs. Beim Space Shuttle besteht die Schiffsbesatzung aus einem Kommandanten, einem Piloten sowie mehreren eigens für den Flug ausgebildeten Missionsspezialisten, während sie sich bei den russischen Sojus-Raumschiffen meistens aus Kommandant und Bordingenieur zusammensetzt. Auf einer Raumstation wird das Personal als Stammbesatzung bezeichnet. Seit der Mission Sojus TM-3 im Juli 1987 ist es üblich, dass die Stammbesatzung Besuch von Gästen oder Gastmannschaften erhält, die mit einem Raumschiff an der Station andocken. Außerdem gibt es seit dem Raumflug von Toyohiro Akiyama im Dezember 1990 den sogenannten Weltraumtourismus. Im Unterschied zu den Gästen gehören die Touristen aber nicht zum Personal und ihnen werden keine Aufgaben übertragen. Eine Besatzung wird wegen des hohen Trainingsaufwands im Allgemeinen Jahre vor dem Raumflug aus einer größeren Gruppe von Raumfahrer-Anwärtern ausgewählt. Je nach Bedeutung der Mission werden Ersatzleute ausgebildet, die einen gesundheitlich verhinderten Raumfahrer kurz vor dem Start ersetzen können.
Siehe auch
- Liste von Rechtsvorschriften zum Luftverkehr
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Dead-Head-Flug