Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung
Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt) war eine 1507 von Johann Freiherr zu Schwarzenberg im Auftrag seines Bischofs Georg III. Schenk von Limpurg verfasste Halsgerichtsordnung für Bamberg. Sie wurde 1507 von Hans Pfeil herausgegeben und regelte für Bamberg neben dem materiellen Strafrecht auch das Prozessrecht, wobei die peinliche Befragung zur Erlangung von Geständnissen konstitutiv enthalten war. Der lateinische Name der Gerichtsordnung lautet Constitutio Criminalis Bambergensis.
Sie ist geprägt vom Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) und war Basis für die spätere Constitutio Criminalis Carolina Kaiser Karls V., die auf dem Augsburger Reichstag 1530 beschlossen und zwei Jahre später 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde.
Weblinks
- Digitalisierte Drucke der Bambergensis aus den Beständen der Staatsbibliothek Bamberg
- Bamberger Halsgerichtsordnung: hochauflösendes Digitalisat im Kulturportal bavarikon
- Online-Edition der Universität Mannheim
- Schätze der Staatsbibliothek Bamberg: Bamberger Halsgerichtsordnung auf der Homepage der Bayerischen Staatsbibliothek Online.
- Andreas Deutsch: Bambergische Halsgerichtsordnung. In: Historisches Lexikon Bayerns