Deutsche Akkreditierungsstelle
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
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Rechtsform | GmbH |
Gründung | 2. November 2009 (Eintragung in das Handelsregister) 1. Januar 2010 (Beleihung, Aufnahme der Tätigkeit) |
Sitz | Berlin, Zweigstellen: Braunschweig, Frankfurt am Main |
Leitung | Stephan Finke (Geschäftsführer) Manfred Hennecke (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Mitarbeiterzahl | 225 |
Umsatz | 43,7 Mio. € |
Branche | Akkreditierung (Wirtschaft) |
Website | https://www.dakks.de/ |
Stand: 31. Dezember 2020 |
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die die Funktion der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Sitz ist in Berlin, Braunschweig und Frankfurt/Main. Im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die DAkkS eine Behörde.
Gründungsgeschichte
Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. In Verbindung mit dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) musste die Dachorganisation Deutscher Akkreditierungsrat (DAR) mit den folgenden vier Fachgesellschaften für bestimmte Gebiete im öffentlichen Interesse zur DAkkS fusionieren:
- Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie (DACH)
- Deutscher Kalibrierdienst (DKD)
- Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP)
- Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA)
- Über eine vorweggenommene Fusion enthält die TGA auch die Deutsche Akkreditierungsstelle Technik (DATech)
Organisation
Die DAkkS ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben.[1]
Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:
- die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (Stand 2017, früher: Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.[2])
- die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und
- die Deutsche Wirtschaft, vertretend durch den Bundesverband der Deutschen Industrie.
Die Bundesländer wurden primär beteiligt, um die bestehenden Organisationen der Länder leichter in die DAkkS zu überführen, „wodurch parallele Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene verzichtbar werden“.[2]
Kritik
Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit einer Behörde werden umgangen, indem die hoheitlichen Aufgaben auf eine privatrechtliche Institution übertragen werden.[3]
In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten die drei Verbände Eurolab-D, der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) und der Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Reform der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle. Die Preissteigerungsrate schade dem Mittelstand und somit dem Wirtschaftsstandort Deutschland.[4]
Siehe auch
Weblinks
- dakks.de – Offizielle Webseite
- Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) (PDF-Datei; 40 kB)
- Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleGBV) (PDF-Datei; 34 kB)
- Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) (PDF-Datei; 62 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Vgl. DAkkS-Dokument „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“, Seite 3. (156 KB)) . (
- ↑ a b Vgl. „Alle guten Dinge sind drei“ in: DAkkS-News 2011 Ausgabe 3, Seite 10. PDF-Datei (1,7 MB).
- ↑ Jürgen Ensthaler, Dagmar Gesmann-Nuissl, Klaus Joachim Zink ;Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin im Mai 2016 Projekt 25/15 „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ Abschnitt 3 a), dritter Absatz.
- ↑ Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien: Neuerliche Verteuerung der Akkreditierung nicht zumutbar, nicht hinnehmbar und nicht vermittelbar!.