Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:الشيخ جبر داهش معدي .jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Originaldatei(2.052 × 3.066 Pixel, Dateigröße: 720 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Commons-logo.svg

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
العربية: يركا
Deutsch: Jaber Muadi, drusischer Scheich und arabischstämmiger Knesset-Abgeordneter
Datum Aufgenommen am 30. Dezember 1951
Quelle
This is available from National Photo Collection of Israel, Photography dept. Government Press Office (link), under the digital ID D711-032.
This tag does not indicate the copyright status of the attached work. A normal copyright tag is still required. See Commons:Licensing for more information.

العربيَّة | English | עברית | македонски | +/−

Urheber
Theodore Brauner  (1914–2000)  wikidata:Q3526399
 
Alternative Namen
Teddy Brauner; Theodore Brauner
Beschreibung rumänisch-französischer Fotograf
Austrian photographer (1914-2000)
Geburts-/Todesdatum 20. März 1914 Auf Wikidata bearbeiten 7. März 2000 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Wien Auf Wikidata bearbeiten Paris Auf Wikidata bearbeiten
Wirkungsdaten 1927 Auf Wikidata bearbeiten
Normdatei
creator QS:P170,Q3526399
Andere Versionen D129-055

Lizenz

Public domain
Dieses Werk oder Bild ist public domain, weil seine Schutzbestimmungen in Israel abgelaufen sind. Nach dem Israelischen Urheberrechtsgesetz von 2007 (Übersetzung in die englische Sprache) gilt, dass ein Werk am 1. Januar des 71. Jahres nach dem Tod des Urhebers public domain wird (Paragraph 38 der Bestimmungen aus 2007) mit den folgenden Ausnahmen:
  • Eine Fotographie wurde am 24. Mai 2008 oder vorher aufgenommen — das old British Mandate act wird angewandt, so gilt z.B. am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung der Fotographie (Paragraph 78(i) der Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und Paragraph 21 des old British Mandate act.
  • Wenn die Schutzrechte dem Staat gehören, solange nicht von einer Privatperson erworben oder ein Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Staat getroffen wurde — am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung des Werkes (Paragraphs 36 und 42 der Bestimmungen aus dem Jahr 2007).
Siehe auch die Kategorie: PD Israel & British Mandate.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell17:14, 28. Feb. 2020Vorschaubild der Version vom 17:14, 28. Feb. 20202.052 × 3.066 (720 KB)wikimediacommons>GeageaCropped using CropTool with precise mode.

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten