Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:1936SummerOlympicsGermanCoxedPairsteam.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

1936SummerOlympicsGermanCoxedPairsteam.jpg(292 × 445 Pixel, Dateigröße: 28 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Commons-logo.svg

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: A photograph of the gold-medal winning German men's coxed pairs team at the 1936 Summer Olympics. From left to right: Gerhard Gustmann, Dieter Arend, Herbert Adamski.
Datum
Quelle https://heartheboatsing.com/2015/06/04/judgement-at-grunau/
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Lizenz

Public domain
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.

Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.

Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.

Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.

In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.

Sollte die Erstveröffentlichung im Vereinigten Königreich erfolgt sein, nutze {{PD-UK-unknown}}.
Flag of Europe
In den USA urheberrechtlich geschützt Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht gemeinfrei, weil es in den USA durch das Gesetz Uruguay Round Agreements Act erneut geschützt wurde. Dies geschah dann, wenn es in seinem Ursprungsland (Deutschland) am URAA-Datum (1. Januar 1996) noch urheberrechtlich geschützt war. In den meisten Fällen ist es in den USA für einen Zeitraum von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt. (Eine Ausnahme sind nach 1977 veröffentlichte Werke; siehe Commons:Hirtle chart). Diese Vorlage darf nicht für nach dem 1. März 2012 hochgeladene Dateien verwendet werden.

Wenn du das Urheberrecht an dieser Datei hältst und nicht wünscht, dass sie auf Commons bereitgestellt wird, nimm bitte Kontakt mit dem designated agent der Wikimedia Foundation auf, oder stelle einen Löschantrag und erläutere die Situation.

Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Deutsch  English  español  français  italiano  sicilianu  slovenščina  Tiếng Việt  русский  മലയാളം  日本語  한국어  简体中文  繁體中文  +/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

13f5cd227a766c4f3b2126769023003cbde2802d

28.197 Byte

445 Pixel

292 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell16:16, 5. Dez. 2020Vorschaubild der Version vom 16:16, 5. Dez. 2020292 × 445 (28 KB)wikimediacommons>LettlerUploaded a work by Unknown from https://heartheboatsing.com/2015/06/04/judgement-at-grunau/ with UploadWizard

Die folgende Seite verwendet diese Datei: