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Datei:2 rentenmark mit klebemarke.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: 2 Rentenmark mit Klebemarke der SBZ 1948
Datum
Quelle Privatsammlung
institution QS:P195,Q768717
Urheber Deutsche Rentenbank
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Previous public domain rationale, no longer applicable
Public domain
Public domain

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Public domain
Dieses Werk unterliegt keinem Urheberrecht gemäß Artikel 1259 des Buches IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Nr. 230-FZ vom 18. Dezember 2006.

Die folgenden Werke unterliegen keinem Urheberrecht:

  • offizielle Dokumente staatlicher Regierungsstellen und lokaler Regierungsbehörden von Gemeinden, einschließlich Gesetze, andere Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen, andere Materialien legislativen, administrativen und juristischen Charakters, offizielle Dokumente internationaler Organisationen, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • Staatssymbole und -zeichen (Flaggen, Embleme, Orden, jegliche Formen von Geld und dergleichen) sowie Symbole und Zeichen von Gemeinden;
  • Werke der Volkskunst (Folklore), die keine spezifischen Urheber besitzen;
  • Nachrichten über Ereignisse und Fakten, die einen rein informativen Charakter haben (Tagesnachrichten, Fernsehprogramme, Fahrpläne und dergleichen).

Anmerkung – Diese Lizenzvorlage gilt auch für offizielle Dokumente, Staatssymbole und Zeichen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Unionsebene[1]).

Warnung - Diese Lizenzvorlage gilt nicht für Entwürfe offizieller Dokumente, vorgeschlagener offizieller Symbole und Zeichen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein.

Warnung - Dieses russische offizielle Dokument, Staatssymbol oder -zeichen (hauptsächlich Briefmarken, Münzen und Banknoten) kann ein oder mehrere Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie von diesem Dokument, Symbol oder Zeichen getrennt sind. In einem solchen Fall unterliegt dieses Werk keinem Urheberrecht, wenn es in seiner Gesamtheit wiederverwendet wird, aber gleichzeitig kann das Extrahieren bestimmter Teile dieses Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum Beispiel müssen auf Briefmarken die Wertangabe und der Landesname erhalten bleiben.


  1. Offizielle Dokumente, Staatssymbole und -zeichen von den 14 anderen Unionsrepubliken unterliegen dem Recht ihrer Rechtsnachfolger. Siehe entsprechende Lizenzvorlagen.

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aktuell18:35, 5. Jul. 2011Vorschaubild der Version vom 18:35, 5. Jul. 20111.075 × 1.212 (696 KB)wikimediacommons>Drdoht{{Information |Description ={{de|1=2 Rentenmark mit Klebemarke der SBZ 1948}} |Source =private collection |Author =Deutsche Rentenbank |Date =1923 |Permission = |other_versions = }} [[Category:Rentenmark banknotes in 1948

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