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Beschreibung Beschluss der zweiten Sitzung des antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens über die Errichtung Jugoslawiens nach dem föderativen Prinzip. Decision of the II Session of AVNOJ on federalization of Yugoslavia.
Datum
Quelle http://www.arhiv.sv.gov.yu/a100008g.htm
Urheber AVNOJ
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses in Jugoslawien erstveröffentlichte Werk ist gemeinfrei, weil seine Urheberrechte nach dem jugoslawischen Urheberrechtsgesetz von 1978, das eine urheberrechtliche Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin und für Fotographien oder Werke der angewandten Kunst von 25 Jahren vorsah, abgelaufen sind. Dies gilt für Werke, die vor der Auflösung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien im Jahr 1991 veröffentlicht wurden.

Die Werk erfüllt eines der folgenden Kriterien:

a) Werk eines bekannten Urhebers, der vor dem 1. Januar 1941 verstarb
b) Werk eines unbekannten Urhebers, das vor dem 1. Januar 1941 veröffentlicht wurde
c) Fotographie oder Werk der angewandten Kunst, das vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurde

Es muss eine Quelle angegeben sein, damit der Status überprüft werden kann.

Nach diesen Stichdaten werden die Vorlagen der jugoslawischen Nachfolgestaaten verwendet: {{PD-Slovenia}}, {{PD-Croatia}}, {{PD-Bosnia and Herzegovina}}, {{PD-Macedonia}}, {{PD-Montenegro}} oder {{PD-Serbia}}.

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Flag of Yugoslavia
Public domain
Dieses Werk ist gemeinfrei weil es ein Gesetz, eine Gerichtsentscheidung, Rechtsvorschrift oder offizielles Material der Republik Serbien oder einer Körperschaft, die dort öffentliche Funktionen wahrnimmt, unter den Bedingungen von Artikel 6, Paragraph 2 des Serbischen Urheberrechtsgesetzes ist.
Eine Quelle sollte angegeben werden, damit der Status nachgeprüft werden kann.

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aktuell20:18, 7. Jun. 2010Vorschaubild der Version vom 20:18, 7. Jun. 2010802 × 1.257 (379 KB)wikimediacommons>BugoslavReverted to version as of 11:17, 28 April 2006 This is not improving, far from it. Producer should leave the file alone, and upload his version elsewhere

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