Datei:Bundesarchiv Bild 146-1987-085-20, Gütezeichen der DAF.jpg
Bundesarchiv_Bild_146-1987-085-20,_Gütezeichen_der_DAF.jpg (780 × 490 Pixel, Dateigröße: 52 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Beschreibung
Gütezeichen der DAF ( ) | |||||||||||||||||||||||||||
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Fotograf |
Autor/-in unbekanntUnknown author |
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Titel |
Gütezeichen der DAF |
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Original-Bildunterschrift |
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Das neue Gütezeichen für vorbildliche Betriebseinrichtungen. Das Amt Schönheit der Arbeit der DAF hat für vorbildliche Betriebseinrichtungen dieses Gütezeichen geschaffen. Es wird Betrieben verliehen, deren Einrichtungen einerseits einen wirklichen Gesundheitsschutz gewährleisten, andererseits aber auch technisch und nationalwirtschaftlich zweckmäßig sind. |
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Datum |
März 1933 date QS:P571,+1933-03-00T00:00:00Z/10 |
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Sammlung |
institution QS:P195,Q685753 |
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Momentaner Standort |
Sammlung von Repro-Negativen (Bild 146) |
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Inventarnummer | |||||||||||||||||||||||||||
Quelle |
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Lizenz
- Dieses Werk darf von dir
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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Bildtitel | Das neue Gütezeichen für vorbildliche Betriebseinrichtungen.
Das Amt Schönheit der Arbeit der DAF hat für vorbildliche Betriebseinrichtungen dieses Gütezeichen geschaffen. Es wird Betrieben verliehen, deren Einrichtungen einerseits einen wirklichen Gesundheitsschutz gewährleisten, andererseits aber auch technisch und nationalwirtschaftlich zweckmäßig sind. Presseamt der DAF/Scherl Bilderdienst 6.3.1939 [Herausgabedatum] AV 54 245 |
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Fotograf | o.Ang. |
IIM-Version | 2 |
Titel | Gütezeichen der DAF |
Namensnennung/Veröffentlicher | Bundesarchiv |
Kurztitel | Bild 146-1987-085-20 |