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Datei:Bundesarchiv Bild 183-L09218, Berlin, Japanische Botschaft.jpg

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Beschreibung

Fotograf
UnbekanntUnknown
Original-Bildunterschrift
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Berlin, Japanische Botschaft

ADN-ZB Berlin 1940: Im faschistischen Deutschland. Die japanische Botschaft in der Tiergartenstraße. 8309-40

[Berlin.- Japanische Botschaft in der Tiergartenstraße mit Hakenkreuzflagge, Flagge des Kaiserreichs Japan und Italien]
Abgebildeter Ort Berlin
Datum September 1940
date QS:P571,+1940-09-00T00:00:00Z/10
institution QS:P195,Q685753
Momentaner Standort
Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst - Zentralbild (Bild 183)
Inventarnummer
Quelle
English: In fascist Germany, the Japanese Embassy on Tiergartenstraße with the Nazi Flag, the Japanese Imperial Flag, and the Italian Flag

Lizenz

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-L09218 / CC-BY-SA 3.0
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Objektposition52° 30′ 34,57″ N, 13° 21′ 27,41″ O Kartographer map based on OpenStreetMap.Dieses und weitere Bilder auf OpenStreetMapinfo
Kameraposition52° 30′ 35,98″ N, 13° 21′ 27,8″ O Kartographer map based on OpenStreetMap.Dieses und weitere Bilder auf OpenStreetMapinfo
Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Rising Sun Flag of Japan (16 rays) Legal disclaimer
This image shows (or resembles) a symbol that was used by the Empire of Japan and its Armed Forces or an organization closely associated to it, or another party of advocating or glorifying wars of aggression or aggressive conduct under the Law of the People's Republic of China on the Protection of Heroes and Martyrs.

The use of insignias may also be illegal in South Korea, Russia and other countries, depending on context.

Extremist symbol in Russia Legal disclaimer
This image shows (or resembles) Nazi paraphernalia or symbols, or paraphernalia or symbols of extremist organizations, or other paraphernalia or symbols, the propaganda or public display of which is prohibited by federal laws of the Russian Federation.

The use of such symbols in the Russian Federation may result in liability under the Article 20.3 of the Code of Administrative Offenses of the Russian Federation.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Rome–Berlin–Tokyo Axis, Berlin, Japanische Botschaft

52°30'35.98088"N, 13°21'27.80194"E

52°30'34.5704"N, 13°21'27.4158"E

image/jpeg

8fd9414cc220644c15772e43997b61963d95d18f

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aktuell03:47, 24. Okt. 2012Vorschaubild der Version vom 03:47, 24. Okt. 2012567 × 759 (97 KB)wikimediacommons>Cropbotupload cropped version, operated by User:jay8g. Summary: cropped

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