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Datei:DEU Pähl COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Pähl
English: Coat of Arms of Pähl
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Über einem von Weiß und Blau geweckten Schildfuß in Gold ein aufgerichteter, rot bewehrter schwarzer Bär.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentazuregulesorsable
Datum
Deutsch: seit 24. Juni 1954
Provenienz
Deutsch: Die weiß-blauen Rauten (Wecken) im Schildfuß weisen auf die besonders engen Beziehungen der Gemeinde Pähl zu den wittelsbachischen Landesherren seit dem 13. Jahrhundert hin. Die Wittelsbacher besaßen schon 1230 einen Gutshof in Pähl und richteten nach dem Aussterben der Andechser (1248) das Urbaramt (seit 1315 Pfleggericht) Pähl ein, das erst später nach dem Hauptort Weilheim umbenannt wurde. Das Hochschloss Pähl befand sich bis 1618 im Besitz des Landesherren. Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse wurden die bayerischen Rauten, die eigentlich dem Staatswappen vorbehalten sind, ausnahmsweise für das Gemeindewappen genehmigt. Der schwarze Bär ist die für den Namen redende Wappenfigur der Herren von Berndorf und findet sich auch mehrfach auf Grabsteinen in der Pähler Kirche. Die Herren von Berndorf besaßen seit 1531 das mittlere Schloss und seit etwa 1558 auch das untere Schloss in Pähl. Die Schlösser waren Zentren der ausgedehnten Hofmark Pähl, denen die meisten Anwesen im Ort unterstanden. Seit 1663 gehörte der Familie auch das Hochschloss Pähl.
Künstler
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Original:
Unbekannt
Vektor:
Quelle [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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