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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Wappen von Rennertshofen
English: Coat of Arms of Rennertshofen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Silber ein steigender roter Fuchs.
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentgules
Datum
Deutsch: seit 14 Jh.
Provenienz
Deutsch: Der Fuchs, der schlaue Ratgeber Reineke (abgeleitet von Reinhard), ist als wichtige Figur in der Fabeldichtung bekannt und wird auf diesem Umweg als redend für den Ortsnamen in seiner alten Form Reinhartshofen gedeutet. Ein Fuchs namens Reinhart kommt schon in der deutschen Tierdichtung des ausgehenden 12. Jahrhunderts vor; im Französischen heißt der Fuchs renard. Etymologisch geht der Ortsname wohl auf einen Hof des Reinhart zurück. Rennertshofen führte schon im 14. Jahrhundert ein Siegel, das in Abdrucken seit 1345 überliefert ist. Es zeigt einen fast senkrecht gestellten Fuchs im Dreiecksschild. Der Beginn der Siegelführung stand vermutlich mit der Verleihung der Marktrechte im Jahr 1332 in Zusammenhang. Der Fuchs findet sich in den Marktsiegeln bis in das 18. Jahrhundert. Da Rennertshofen 1818 nur den Status einer Landgemeinde hatte, verlor der Ort das Recht, ein Wappensiegel zu führen. Diese Anordnung wurde 1836 allgemein aufgehoben, die Wiederaufnahme historischer Siegel und Wappen gestattet. Im danach gefertigten Marktsiegel und auf der Bürgermeistermedaille wurde der Fuchs so mangelhaft dargestellt, dass er als laufendes Pferd, als Renner, auf abwegige Weise für den Ortsnamen redend auch in die heraldische Literatur Eingang fand. In der Tingierung dominierte bis in das 20. Jahrhundert die Feldfarbe Blau mit silberner oder goldener Tierfigur. Stadler legte seiner Gestaltung die früheste farbige Wappenzeichnung mit dem heraldisch richtigen Fuchs von 1812 zugrunde.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • Vektorisierung: Gliwi
Quelle [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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