Dieses Werk ist in Russland nach § 1256 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation gemeinfrei.
Das Werk wurde auf dem Territorium des Russischen Reiches (Russische Republik) mit Ausnahme der Gebiete des Großherzogtums Finnland und Kongreß-Polens vor dem 7. November 1917 veröffentlicht und wurde innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Sowjetunion oder andere Staaten nicht wiederveröffentlicht.
Trotz der historischen Kontinuität ist die Russische Föderation (früher RSFSR, Sowjetrussland) nicht eine volle legale Nachfolgerin des russischen Reiches.[1][2]
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
→
Es wurde darum gebeten, einen Teil dieses Bildes zu beschneiden, damit der beschnittene Teil als eigenes Bild für Sofya Goslavskaya dienen kann.
Es werden keine Angaben zum Zuschneiden gemacht! Siehe Dokumentation.