Datei:Eidesformeln Mecklenburg-Guestrow Urfehde.jpg

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Beschreibung

Handschriftlicher Eintrag in einem Exemplar folgenden Buches:

Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Gustaff Adolphen/ Hertzogen zu Mecklenburg ... Cantzley Ordnung/ Sambt dem Käyserlichen Privilegio de non Appellando, und einigen Fürstlichen Rescripten und Constitutionen, Scheippel, Güstrow 1669 (Kanzleiordnung des Gustav Adolf Herzog von Mecklenburg-Güstrow, 1633-1695), VD 17 1:017155S

In Anschluss an die bedruckten Seiten sind mehrere Seiten mit undatierten, handschriftlichen Einträgen mit verschiedenen Eidesformeln enthalten.


Transkription:

Urphede

Ich N. N. schwere zu Gott dem All=
mächtigen, daß ich meine gefängliche
Hafft und an mir vollzogene Straffe,
so wenig an hiesigen Durchlauchtig=
sten Landes Herrn als dero fürstl:
Hause u. angehörigen, Ministern, Rähten,
Bedienten und Unterthanen oder
deren Haabe und Gütern auf
keine weise oder wege mich rächen,
noch in diesem Lande mich jemals
wieder einfinden will. So wahr
mir Gott helffe und sein Heiliges
Wort.

English translation:

I, N. N., swear to God the almighty, that I shall not seek revenge for my imprisonment and punishment, neither from his Serene Highness the Lord of this territory, nor from his ducal house nor family, ministers, councellors, servants and subjects, nor their goods and chattles, in no manner or way, and that I shall not return to this territory ever again. So help me God and his holy word.


Photographed by Andreas Praefcke, 2005

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