Der Text von Gesetzen, Dekreten, amtlichen Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und anderen öffentlicher Bekanntmachungen wird von diesem Gesetz nicht geschützt. Der Schutz der Rechte des Autors and seiner Nachfolger erlischt 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach der erstmaligen Veröffentlichung. 60 Jahre sind nach dem Tod des Autors vergangen.
Es ist ein gemeinschaftliches Werk und 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach dem Tod des letzten überlebenden Mitautors sind vergangen.
Das Urheberrecht für Fotografen und deren Rechtsnachfolger ist 60 Jahre nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werkes erloschen.
Das Werk wurde vor 60 Jahren erstellt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert. Der Zeitraum bezieht sich dabei auf den 1. Januar des Jahres nach der Fertigstellung des Werkes.
Es ist ein anonymes oder pseudonymes Werk und 60 Jahre sind nach der erstmaligen Veröffentlichung vergangen.
Es ist eine Fotografie, die von einem Berufsfotografen erstellt wurde und es fand eine Übergabe aufgrund eines Arbeits- oder Werkvertrages statt und der Arbeitgeber oder Auftraggeber hat das Werk freigegeben.
Es handelt sich um die Auflage eines zuvor veröffentlichten Werkes, die vor 15 Jahren herausgegeben wurde, oder um eine solche Auflage, die vor 15 Jahren angefertigt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert wurde. Das Original muss dabei vor 60 Jahren gezählt vom 1. Januar nach der erstmaligen Veröffentlichung erschienen sein.
Das Werk ist den Fotografien in audiovisuellen Werken (Film) gleichgestellt, ohne dass es sich tatsächlich um ein audiovisuelles Werk handelt und 60 Jahre sind seit dem ersten Januar des Jahres vergangen, das auf den Tod seines Autors folgt.
Eine geistige Schöpfung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst erzeugt oder aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde und die geistige Eigentumsrechte begründet, wird als gemeinfrei angesehen, wobei das Recht auf öffentliche Anerkennung des Urhebers gewahrt bleibt.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
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Kurzbeschreibungen
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