Der Kreistag Hersfeld-Rotenburg hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Hessische Minister des Innern am 10. September 1976 genehmigte.
Flaggenbeschreibung: „Die Flagge des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zeigt auf zwei gleich breiten Bahnen von Rot und Weiß in der oberen Hälfte das Wappen des Landkreises.“[1]
Die Blasonierung dieses dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg am 29. März 1976 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Das Wappen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zeigt im von Silber und Rot gespaltenen Schilde vorne das rote Hersfelder Doppelkreuz, hinten einen waagerechten silbernen Ast, aus dem ein Zweig mit drei silbernen Lindenblättern emporwächst.“[2]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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[[File:Hissflagge des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.svg|border|96x176px]]
Siehe auch
Banner
Wappen
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