Die Verwendung von Reproduktionen des Kulturguts No. 358 für Zwecke der Erwerbstätigkeit ist durch das slowenische Gesetz zum Denkmalschutz eingeschränkt, das für die Verwendung von Bildern und Namen von Denkmälern die Zustimmung des Besitzers verlangt (Artikel 44). Die Wikimedia-Sammlung ist von diesem Gesetznicht betroffen, da dafür die Gesetzgebung der USA gilt. Benützer, die slowenische Staatsbürger sind, sind selbst verantwortlich für jedwede Verletzung der lokalen Gesetze. Mehr Informationen finden Sie unter Allgemeiner Haftungsausschluss. Diese Einschränkungen sind unabhängig vom autorenrechtlichen Status des gezeigten Werkes.
Als Denkmal des kulturelles Erbes gilt (Artikel 3): ein Erbe, das zum Denkmal erklärt wurde oder das in das Inventarverzeichnis des bevollmächtigten Museums eingetragen wurde. Bezüglich des immobilen kulturellen Erbes steht der staatliche Katalog unter der Adresse gisportal.gov.si zur Verfügung.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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