Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.
Die Veröffentlichungs-Geschichte dieses Werkes ist nicht bekannt. Es wurde im Jahr 1929 erschaffen. Außer wenn es vor dreißig Tagen nach seiner ursprünglichen Veröffentlichung im Quellland in den USA veröffentlicht wurde, ist dieses Werk in den Vereinigten Staaten von Amerika nichtgemeinfrei, weil es in den USA durch das Gesetz Uruguay Round Agreements Act erneut geschützt wurde. Dies geschah dann, wenn es in seinem Ursprungsland (Deutschland) am URAA-Datum (1. Januar 1996) noch urheberrechtlich geschützt war. In den meisten Fällen ist es in den USA für einen Zeitraum von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt. (Eine Ausnahme sind nach 1977 veröffentlichte Werke; siehe Commons:Hirtle chart).Diese Vorlage darf nicht für nach dem 1. März 2012 hochgeladene Dateien verwendet werden.
Wenn du das Urheberrecht an dieser Datei hältst und nicht wünscht, dass sie auf Commons bereitgestellt wird, nimm bitte Kontakt mit dem designated agent der Wikimedia Foundation auf, oder stelle einen Löschantrag und erläutere die Situation.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
{{Information |Description={{de|1=Nuntius Eugenio Pacelli (später Pius XII.) und sein Privatsekretär Pater Robert Leiber, nach Abschluß des Preussischen Konkordates.}} |Source=Papst Pius XII. |Author=Wilhelm Sandfuchs |Date=1929 |Permission= |other_ver
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