Datei:Paolo Barison.jpg
Paolo_Barison.jpg (350 × 497 Pixel, Dateigröße: 21 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Beschreibung
BeschreibungPaolo Barison.jpg |
Italiano: Il calciatore italiano Paolo Barison alla Roma. |
Datum |
1960er Jahre date QS:P,+1960-00-00T00:00:00Z/8 |
Quelle | Sconosciuta |
Urheber | Autor/-in unbekanntUnknown author |
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
Author Unknown. Free license as per Italian license expired. Work prior to 1976. |
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
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Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
العربية ∙ català ∙ Deutsch ∙ English ∙ español ∙ français ∙ magyar ∙ italiano ∙ 日本語 ∙ македонски ∙ português ∙ русский ∙ sicilianu ∙ 中文 ∙ 中文(简体) ∙ 中文(繁體) ∙ 中文(臺灣) ∙ +/− |
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
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Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen. |
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt. Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden. Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden. Sollte die Erstveröffentlichung im Vereinigten Königreich erfolgt sein, nutze {{PD-UK-unknown}}. |
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aktuell | 13:57, 22. Apr. 2017 | 350 × 497 (21 KB) | wikimediacommons>Brgesto |
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