Da diese Briefmarke nicht von der Reichspost, sondern unmittelbar von der NS-Regierung beauftragt worden ist, gilt diese als Amtliches Werk. Sie ist somit gemeinfrei.
As this stamp was neither issued nor ordered by the German Reichspost but by the NS-Government directly, it is considered an official work. Therefore it is in the public domain.
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Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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