Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
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Kameraausrichtung
Normal
Horizontale Auflösung
300 dpi
Vertikale Auflösung
300 dpi
Software
Adobe Photoshop CS6 (Macintosh)
Speicherzeitpunkt
16:41, 18. Dez. 2014
Farbraum
Nicht kalibriert
Digitalisierungszeitpunkt
10:41, 18. Dez. 2014
Datum zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden