Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
BeschreibungVeitshöchheim Haus der Fastnacht 13.jpg
Veitshöchheim, Haus der Fränkischen Fastnacht, Fassadenmalerei (2015) mit Motiven aus der Fernsehsendung „Fastnacht in Franken“: Detlev Wagenthaler, von 1995 bis 2005 Sitzungspräsident der Fernsehsendung
Datum
Quelle
Selbst fotografiert
Urheber
Werner Hofmann und Arno Ludwig; photographed by Hermetiker
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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