BeschreibungVictims of the 1921 famine in Russia.jpg
Famine in Russia 1921 The Corner Of The Cemetary In Wasted Country. Buzuluk, winter 1921/22 year. The image has also a known Holodomor hoax photo. Original Postcard Published In Brussels To Raise Funds For The Famine Relief Efforts by a Famine Relief Committee. Mr. Nansen was from Norway and was appointed the High Commissioner for the Soviet Famine Relief effort.
This image is within the public domain in both the Russian Federation and the United States because its author, Fridtjof Nansen, died in 1930, over 70 years ago.
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Dieses Werk ist nach Artikel 1281, Buch IV des Russischen Zivilgesetzbuches sowie nach Absatz 1 Artikel 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006, dem Umsetzungsgesetz für das Buch IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, in Russland gemeinfrei (in der Public Domain).
In der Regel aus folgenden Gründen:[1]
Der Autor dieses Werks starb
(a) vor dem 1. Januar 1950 oder
(b) zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 1. Januar 1954, arbeitete nicht während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs und nahm nicht an diesem teil.
Dieses Werk wurde ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht:
(a) vor dem 1. Januar 1943 und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 50 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, oder
(b) zwischen dem 1. Januar 1943 und dem 1. Januar 1954 veröffentlicht und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 70 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem der Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres.
Dieses Werk ist ein Film (ein Videoausschnitt oder Einzelbild daraus):
(a) der zuerst vor dem 1. Januar 1943 gezeigt[2] oder
(b) von einer juristischen Person zwischen 1. Januar 1929 und 1. Januar 1954 erstellt wurde, vorausgesetzt, dass es entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst gezeigt wurde.
Dieses Werk ist eine Nachrichtenmeldung (eingeschlossen Fotomeldungen), die von einem Angestellten von TASS, ROSTA oder KarelfinTAG zwischen dem 10. Juli 1925[3] und dem 1. Januar 1954 in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde, vorausgesetzt, dass sie entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst veröffentlicht wurde.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
[1] Wenn der Urheber des Werkes Repressionen ausgesetzt war und postum rehabilitiert wurde, beginnt die urheberrechtliche Schutzfrist nicht mit dem Todesdatum, sondern mit dem 1. Januar des dem Datum der Rehabilitation folgenden Jahres. Wenn das Werk erstmals postum veröffentlicht wurde, beginnt die Schutzfrist ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, vorausgesetzt, dass das Werk innerhalb von 50 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die vor dem 1. Januar 1943 starben und nicht postum rehabilitiert wurden), oder dass das Werk innerhalb von 70 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die postum rehabilitiert wurden und zwischen dem 1. Januar 1943 und 1. Januar 1954 starben).
[2] Amateurfilme, die ab dem 1. Januar 1943 erstmals öffentlich gezeigt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.
[3]ROSTA-Meldungen, die vor dem 10. Juli 1925 erstellt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
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