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Datei:Wappen von Eggstätt.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: der Gemeinde Eggstätt im Landkreis Rosenheim, Bayern
English: of the municipality of Eggstätt in the district of Rosenheim, in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Blau zwei schrägrechte silberne Sparren, links oben ein sechsstrahliger goldener Stern.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorcéleste
Datum 28. August 1985
date QS:P571,+1985-08-28T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Die zwei schrägrechten silbernen Sparren mit dem goldenen Stern entsprechen dem Stammwappen der ortsadligen Herren von Eggstätt (Eckstätter), die schon im 12. Jahrhundert als Zeugen auftreten und in der Gegend begütert waren (1483-1587 Hofmark Brandstätt). Wilhelm Eckstätter ist Anfang des 16. Jahrhunderts als Wasserburger Stadt- und Landrichter belegt. Die Eggstätter sind um 1600 ausgestorben. Die Feldfarbe Blau weist auf die Eggstätt-Hemhofer Seenplatte mit 17 Seen hin, die das Gemeindegebiet landschaftlich prägt und als eines der ältesten Naturschutzgebiete Bayerns auch von touristischer Bedeutung ist. In dem ab 1969 geführten ersten Wappen haben vier silberne Wellenleisten in Grün die Eggstätter Seen und die landwirtschaftliche Struktur des Gemeindegebiets versinnbildlicht. Nachdem in den 1980er-Jahren im Kloster Baumburg das Familienwappen des Ortsadelsgeschlechts der Eggstätter entdeckt worden war, wollte die Gemeinde dieses als neues Wappen übernehmen. Die Wappenänderung wurde 1985 genehmigt.
Künstler
InfoField
Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
 Wappen Eggstaett.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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aktuell03:47, 21. Jul. 2024Vorschaubild der Version vom 03:47, 21. Jul. 2024702 × 756 (9 KB)wikimediacommons>GliwiTingierung korrigiert.

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