Diskussion:Anordnung nach § 44 SGB III
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Verschiebung
Wäre es nicht sinnvoll, den Artikel nach Anordnung nach § 43 SGB III zu verschieben? Dort ist die Ermächtigung heute geregelt. Lässt der noch nicht angepasste Sprachgebrauch in der Verwaltung belegen?--Urfin7 (Diskussion) 23:58, 2. Sep. 2015 (CEST)
- Nein, den Anordnungstext und den Titel hatte bis zuletzt keiner geändert, allerdings war "Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Entrichtung von Gebühren durch Arbeitgeber für die Auslandsvermittlung auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen" zu lang fürs Lemma. --195.88.117.25 14:25, 9. Feb. 2018 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (47) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 01:54, 7. Jan. 2016 (CET)