Diskussion:Einkünfte

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Einleitungssatz

Dem Artikel würde ein Einleitungssatz noch gut stehen. Freiwillige vor!--134.2.3.102 12:50, 11. Mär. 2010 (CET)

Ein Anfang ist gemacht ;o) Jensen 20:38, 27. Jul. 2010 (CEST)

Gliederung, Abschnitt Betriebswirtschaft unklar

Kann es sein, dass der Begriff Einkünfte im Wesentlichen ein steuerrechtlicher Begriff ist? Dann würde der Abschnitt "Betriebswirtschaft" keinen Sinn ergeben. Der Betriebswirtschaftliche Teil gibt auch nur die Kurzfassung des steuerrechtlichen Teils wieder. Hat jemand einen Beleg dafür, dass es Einkünfte als eigenständigen wirtschaftswissenschaftlichen Begriff gibt? VWL/BWL sprechen doch eher von Gewinn oder Einkommen. Ich behaupte, wenn der Begriff eine eigenständige wirtschaftswissenschaftliche Bedeutung hätte, müsste sich eine Entsprechung in der englischen Wikipedia finden lassen.

Die Gliederung ist nicht so glücklich, weil im ersten Abschnitt deutsches und österreichisches Recht dargestellt wird und im nächsten Abschnitt (außerordentliche Einkünfte und Dualismus der Einkunftsarten) wieder nur deutsches Recht. Wenn man einen rechtsvergleichenden Artikel schreibt, sollte man meiner Meinung nach in einem allgemeinen Teil auf der metasprachlich-funktionalen Ebene länderunabhängig schreiben. Anschließend sollte die Lösung in einzelnen Rechtsordnungen in jeweiligen Länderabschnitten dargestellt werden. Aus den oben genannten Gründen halte ich den Begriff "Einkünfte" jedoch nicht für ein meta-sprachliches Problem, sondern für einen konkreten Rechtsbegriff der nur gleichklingend in verschiedenen Rechtsordnungen existiert. Es sollten eher zwei getrennte Artikel mit Begriffsklärungsseite angelegt werden. --mundanus Disk. 22:11, 12. Aug. 2014 (CEST)