Diskussion:Freie Musik (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Meine Änderungsvorschläge wurden komentarlos gelöscht, dafür wurde ICH auf die Diskussionsseite verwiesen. Wäre nett, wenn Herr (Frau?) Kantor diese nicht nur propagieren, sondern auch LESEN würde ... Ich habe ja erklärt, daß freie Musik mit den 4 Freiheiten von Richard Stallmann zusammenhängen ... Einige Admins der WP scheinen aber an ihre Vorstellungen durchboxen zu wollen - lassen wir es also bleiben: von FREIER Enzyklopädie kann hier allerdings wohl kaum mehr die Rede sein. 2.4.2007 Horst Stadler


Der Artikel ist meiner Meinung nach sehr reparaturbedürftig! Es werden nirgendwo Richar Stallmanns 4 Freiheiten erwähnt, die in der freien Musik sehr wichtig sind. Siehe: http://www.freie-gesellschaft.de/wiki/Vier_Freiheiten 31.03.2007 Horst Stadler



Ich finde es total schlecht, wenn "freie Musik" lediglich als Weiche geführt wird. Warum machen wir hier nicht EINEN Artikel, der die einzelnen Rubriken der "freien Musik" beinhaltet?



Wieso läßt sich diese Seite nicht bearbeiten??? Der Text der hier steht ist mehr als dürftig! Ich schlage folgendes vor:

Freie Musik ist die Bezeichnung für Musik, die unter einer freien Lizenz steht; siehe:

Ungerechtfertigter Weise wird auch GEMA-freie Musik als solche bezeichnet.

{{Begriffsklärung}}

ungerechtfertigt deshalb:

Freie Musik / gemafreie Musik - ein Unterschied wie Tag und Nacht!

Begriffserklärung: Freie Musik darf kostenlos heruntergeladen werden, darf auf CD gebrannt und an Freunde weiterverschenkt, aber auch kommerziell verkauft und verändert werden.

Freie Musik ist deshalb auch für MusikerInnen interessant, die Musik nachspielen wollen. Sollte dann bei einem Konzert zufällig (oder absichtlich :-) Eintritt verlangt werden, ist das o.k.. Es fallen keine Lizenzgebühren an - weder Band noch VeranstalterInnen müssen für freie Musik bezahlen. Freie Musik ist selbstverständlich Tandjemen frei.

Freie Musik darf aber auch in Datenbanken aufgenommen werden und dort weiterverschenkt - ja sogar verkauft werden (ein Hinweis auf die Lizenz, der zu entnehmen ist, daß es sich um freie Musik handelt muß allerdings mitgeliefert werden ...)

Freie Musik darf von Filmleuten eingebunden werden. Wenn der Film dann öffentlich gegen Entgelt aufgeführt wird, ist das erlaubt, selbst wenn der Film nur dazu dient, um anderen Leuten Musik zu verkaufen (z.B.: Werbefilm einer Musikgesellschaft). Freie Musik darf selbstverständlich im Rundfunk und Fernsehen frei gesendet werden. Es braucht nichts bezahlt zu werden - weder Lizenzgebühren noch eine einmalige Abgabe. Wer für freie Musik bezahlt tut dies freiwillig - zum Beispiel, weil seine/ihre Modemleitung den Download der freien mp3s (der großen Dateien) unmöglich macht, und die CD-HerstellerInnen nicht gratis arbeiten wollen. Schließlich fallen auch Kosten an, wie z.B. Rohlinge, Brennerabnutzung, Druckkosten fürs Cover, etc.

KritikerInnen halten Neppstar manchmal vor, daß dessen "freie Musik" ja ebenfalls eingeschränkt wäre, nämlich weil verlangt wird, daß:

  • 1.) die AutorInnen genannt werden müssen (bei kommerzieller Nutzung und jeglicher Weitergabe der freien Werke)
  • 2.) das neue Lied ebenfalls unter die freie Lizenz gestellt werden muß (bei Veränderung des Liedes)

Dem ist folgendes anzumerken:

  • ad1: wenn ein lied keinen AutorInneneneintrag besitzt geht es schnell verloren und gehört plötzlich jemandem, der Lizenzgebühren verlangen will. Zum selbstschutz ist es also angebracht Namensnennung zu verlangen.
  • ad2: wenn das neue Lied nicht in den freien Pool zurückfließt, kann es sein, daß Mißbrauch betrieben wird. Beispiel: Song A, B und C sind freie Lieder ohne jegliche Einschränkung. Ein Mensch schnappt sich die Strophe von Lied A, den Zwischenteil von Lied B und den Refrain von Lied C. Die Teile schneidet er zu einem neuen Song zusammen und singt dazu. Dann meldet er das neue Lied bei der Gemma bzw. Akm, Suisa, etc. ...

Nun dürfte zwar theoretisch die Schnittreihenfolge nachgeahmt werden, doch stellt sein Gesang eine gewisse Hürde dar (die Gesangslinie fällt aus dem freien Pool, der Text ebenfalls, eventuell sogar mehr). Der Rechtsspruch diesbezüglich ist schwierig. Um erst gar nicht solch unnötige und komplizierte Streitfälle aufkommen zu lassen, ist es ratsam zu verlangen, daß die veränderten Werke ebenfalls wieder unter die gleiche Lizenz gestellt werden müssen. Damit bleiben diverse Medleys Allgemeingut und im freien Pool erhalten.

Da auf vielen Websites freie Musik unter verschiedenen Creative Commons Lizenzen angeboten wird - also verschiedene Kompromisse eingegangen werden, die die Nutzungsrechte beschneiden -, ist eine genaue Linksammlung von wirklich freier (und unvermischter) Musik schwierig. Als einziger Kandidat, der seit mehrjährigem Bestehen eine deutliche Kennzeichnung in Punkto freie Musik vornimmt ist http://www.neppstar.eu.tt Seit seinem Bestehen wird ausschließlich freie Musik unter der Lizenz für freie Inhalte zum freien Download bereitgestellt, in den letzten Monaten ist allerdings eine neue Rubrik "Publik Domain" bzw. "gemeinfrei" dazugekommen (also ebenfalls völlig kostenfreie und veränderbare Musik), die jedoch extra gelistet wird. In allen Liedern ist der ID3-Tag (bzw der ID3v2-Tag), der besagt, welcher Lizenz das Lied untersteht sauber ausgefüllt. Dadurch ist auch bei schleißiger Weitergabe der mp3-Dateien immer zu erkennen wer die LizenzinhaberInnen sind und welche Lizenz zugrunde liegt. Neppstar ist diesbezüglich vorbildlich!

Webseiten mit unterschiedlichen Lizenzen (verschiedene Creativ Commons-Lizenzen), ohne deutliche Trennung können zu schwerwiegenden Irrtümern führen und sind daher als problematisch einzustufen. Von einer Verlinkung auf Wikipedia unter dem Suchbegriff "freie Musik" ist abzuraten.


Im Gegensatz dazu ist Gemafreie Musik lediglich Gema frei. Das heißt, die Musik hat nichts mit der Gema zu tun. Die Gema erhält daher auch keine Abgaben. Streng genommen ist herkömmliche Musik, die Ländern geschützt wird, wo die Gema nichts zu reden hat ebenfalls gemafrei. Lizenzgebühren fallen aber dann trotzdem an. (Übrigens: gemafreie Musik im Internet schon gesehen um knapp 20 Euro pro Lied!!!)

Schøn und gut. Du hast inhaltlich natuerlich recht, dagegen spricht aber der Sprachgebrauch. Alleine ein kurzer Googlecheck wird zeigen, das im Sprachgebrauch "freie Musik" durchaus auch als "Gema-frei" interpretiert wird. Und auch die "Gema-freie-Musik" ist freie Musik - sie ist halt GEma-frei ;-) In deiner Version ist es weder eine ordentliche BKL noch NPOV. --Kantor Hæ? +/- 11:15, 10. Feb. 2007 (CET)

Was im normalen Sprachgebrauch üblich, aber eindeutig falsch ist, sollte von einer Enzyklopädie im gegebenen Fall korrigiert werden.

NEIN - eben genau nicht! Wir bilden die hier Realitæt ab und haben keineswegs die Aufgabe, bestimmte Theorien, Wünsche und Ansichten einzelner zu verbreiten (siehe auch WP:TF) oder Dinge zu "korrigieren". Deine Interpretation von "frei" in "freie Musik" ist zwar nachvollziehbar, ist aber eben keineswegs allgemeingueltig. Den Begriff der "freien Musik" gibt es ja auch schon wesentlich længer, als das Internet exisitert! Die jetzige BKL ist daher ein guter Kompromiss, um _neutral_ darauf hinzuweisen, dass "frei" in "freie Musik" eben unterschiedliche Bedeutungen hat und gleichzeitig Redundanzen zwischen den verschiedenen Artikeln zu vermeiden. Im Grunde genommen muesste auch noch die Improvisation mit rein, da "freie MusiK" durchaus auch als Gattungsbegriff verwendet wird (wenn auch eher wirklich selten!). "Freie Musik" ist begrifflich was vøllig anderes als das englische "free music". --Kantor Hæ? +/- 14:57, 10. Feb. 2007 (CET)


Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter freier Musik meist Musik verstanden, für die nichts zu bezahlen ist bzw. ohne Bezahlung zum Download bereit steht. Den Begriff "Gema-frei" gibt es in Österreich und der Schweiz nicht, weil es dort keine "Gema" gibt. Viele Begriffe werden im Sprachgebrauch auch sehr unscharf und auch in verschiedenen Ländern mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. "Wiener Würstchen" heißen in Wien z.b. "Frankfurter", die "Wiener Wurst" bezeichnet eine ganz andere Wurst Ganz nebenbei finde ich Google auch nicht unbedingt geeignet, den allgemeinen Sprachgebrauch festzustellen, da hier nach eigenen Kriterien gemessen wird.

Meiner Meinung nach ist es in Ordnung, in diesem Artikel die Begriffsunterscheidung vorzunehmen, doch müßte dann der Artikel zu "Open Music" noch viel ausführlicher werden und sich nicht nur auf das "open music-projekt beziehen. Dort wird u.a. behauptet, im deutschen Sprachgebrauch sei "offene Musik" als Bezeichnung üblich. Wenn ich dazu ebenfalls Google befrage, finde ich eindeutig nichts passendes und auch ich selbst kenne den Begriff nicht. Vielmehr ist in der "Szene" eben von "freier Musik" die Rede.

Die Beschreibung von "freie Musik" würde ich dann zu "Open Music" geben und nicht unter "gema-frei", wie es jetzt der Fall ist. Außerdem sollte in der Begriffsunterscheidung Gema-frei nicht unbedingt gleich in der ersten Zeile stehen.

Meine Reihung wäre:

  • Freie Musik als Synonym für Gratis-Musik (allgemeiner Sprachgebrauch)
  • Freie Musik im Sinne von Improvisation
  • Freie Musik im Sinne von freien Lizenzen (Open Music, GPL, LFFI, CC), wobei hier noch die genaueren Unterscheidungen anzuführen wären.
  • Freie Musik im Sinne von "Gemeinfrei" (Public Domain)
  • Freie Musik im Sinne von Gema-frei

Und eigentlich fand ich auch den alten Artikel als Grundlage brauchbar. --K. 11:59, 11. Feb. 2007 (CET)

Den Vorschlag finde ich gut! Da "freie Musik" - je nach Interpretation von "frei" - ja doch vøllig verschiedene Dinge bedeutet; da kommen wir eigentlich nicht drumherum, freie Musik als reine Begriffsklærung zu lassen. Open Music finde ich auch nicht sehr gluecklich, zumal es ja eigentlich ein konkretes Projekt beschreibt. Wie wære es, denn einfach Free Music fuer die Sache mit den freien Lizenzen als Lemma zu nehmen? (ist momentan ein Redir auf open music, was eigentlich auch nicht wirklich stimmt).

Eigentlich fehlt nur noch ein passendes Lemma ;-) Wie wære es zur Not mit Musik unter freier Lizenz oder so etwas? Entspricht zwar nicht unbedingt dem Sprachgebrauch, waære aber als Lemma tauglich. Je længer ich darueber nachdenke, desdo eher wurde ich aber Free Music als Redir auf freie Musik nehmen wollen.

--Kantor Hæ? +/- 12:34, 11. Feb. 2007 (CET)

Ich habe die Anregung einfach mal umgesetzt und ein wenig Ordnung in die Struktur gebracht und u.a. Redudanzen rausgenommen. Der neue Artikel Musik unter freier Lizenz sollte aber noch mal dringend ueberarbeitet und ggf. verschoben werden. --Kantor Hæ? +/- 13:00, 11. Feb. 2007 (CET)

Das Lemma "Musik unter freier Lizenz" sollte jetzt schön langsam wieder verschwinden. Ich würde vorschlagen, den Artikel zum Thema "Freie Musik" so zu schreiben, daß er die einzelnen Begriffe erklärt OHNE RUMZULINKEN. Außerdem sollte die Seite "freie Musik" unbedingt Weblinks beinhalten. Was haben schlußendlich die NutzerInnen der Wikipedia davon, wenn sie keine Referenzen für freie Musik finden? --Gunyvain 01:26, 12. Mär. 2007 (CET)

Die jetzige BKL ist entstanden, weil ein Artikel durch POV-Pusherei schlichtweg nicht wirklich möglich war und der Begriff eben doch frundverschiedene Dinge meint. Der allgemeine Sprachgebrauch sieht nun mal so aus, wie es die BKL abbildet. --Kantor Hæ? +/- 11:08, 2. Apr. 2007 (CEST)

Verwenden von Musik und Bildern?

Hallo, wir sind eine Film- und Fersehproduktion in Wiesbaden. Gerne werden wir Musiken von dieser Plattform verwenden.

Jedoch werden wir mit dem Plattformbetreiber in eine Diskussion einsteigen, inwiefern wir "save" dabei sind.

Filmhaus Wiesbaden Wolf Nagel Produzent

www.filmhaus-wiesbaden.de

Dieser Ort ist nicht der richtige Platz, um Fragen zu stellen. Fragen an die Wikipedia kann man statt dessen hier stellen. Viele Fragen wurden aber bereits gestellt, werft deswegen bitte einen Blick in die FAQ (rechtliches). Wie man Kontakt mit dem Projekt an sich aufnimmt, steht hier. --Liquidat, Diskussion, 00:29, 5. Mai 2006 (CEST)


Freie Musik - neuer Vorschlag für den Artikel

Zitat: "Open Music ist ein Synonym für Musik, die gemäß den Philosophien von Open Source produziert wird. Auf Deutsch ist hierfür auch der Begriff freie Musik gebräuchlich."

Genau deshalb würde ich es gut finden, wenn freie Musik unter "freie Musik" zu finden wäre, und nicht unter "open music".

Ich würde es gut finden den Artikel nicht als "Weiche" zu legen, sondern die vorhandenen Punkte wie fplgt zu behandeln:

(Punkt 1): Musik, die für den Privatgebrauch kostenlos erhältlich ist

In Österreich gibt es zumindestens den Wiener Raum, wo dies nicht im Sprachgebrauch vorherrscht. Für die Bundesländer kann ich keine genauen Angaben machen, allerdings startet in Linz (Oberösterreich) jedenfalls gerade eine Aufklärungskampagne (Freies Wissen am 28.April www.machdichfrei.at). Ich schlage daher vor, diesen Punkt wegzulassen oder gut zu dokumentieren warum der Ausdruck eigentlich nicht wirklich stimmt.

(Punkt 2:) Musik in Form einer Improvisation, siehe Improvisation (Musik)

Kann kurz mit einem Link erwähnt werden - eigentlich heißt das in Österreich "freie Improvisation". Den Begriff "freie Musik" habe ich diesbezüglich noch NIE gehört. In Österreich sagt man im Normalfall "Freejazz", oder eben "freie Improvisation".

(Punkt 3): Musik, die aufgrund abgelaufener Schutzfristen im Urheberrecht gemeinfrei ist; siehe Free Sheet Music

Da kommen wir der Sache schon näher. Dieser Art von Musik würde ich gut Platz einräumen, denn sie ist tatsächlich frei.

(Punkt 4): Musik, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht ist; siehe Musik unter freier Lizenz

Hier würde ich Creative Commons Lizenzen einreihen, die außer "by" und "sa" Bedingungen vorschreiben. Allerdings handelt es sich dabei oft um sehr einschneidende Beschränkungen (nur für privaten Gebrauch etc. ...), was nicht unerwähnt bleiben sollte.

(Punkt 5): Musik, die ähnlich freier Software frei kopiert, verändert und weiterentwickelt werden darf, siehe Open Music

Hier würde ich keinesfalls auf Open Musik linken, da es sich hier (wie bei Public Domain) um wirklich freie Musik handelt. Ich würde hier nur Musik einreihen, die sich an die 4 Freiheiten von Richard Stallmann (GNU General Public License = GPL-Gedanken) hält. Es sollte kritisch betrachtet werden, ob die CCbysa überhaupt dazuzählt, denn sie erwähnt den Quellcode (=Einzelspuren bei Multitrackaufnahmen) NICHT!

Als tatsächliche Vertreter würde ich diejenige Musik einreihen, die unter der Lizenz für freie Inhalte veröffentlicht wurde. Dabei ist zu beachten, daß die Lizenz zur Klarstellung mit Erläuterungen versehen wurde.

(Punkt 6): in Deutschland: Musik, für deren Verwendung keine GEMA-Gebühren anfallen; siehe GEMA-freie Musik

Diesen Punkt würde ich zwar kurz erwähnen, jedoch mit einem Link zur Gema-freien Musik verweisen.

Gut wäre meiner Ansicht nach, diese Punkte in EINEM Artikel zu verfassen und die jeweils typischen Vertreter zu verlinken. Horst Stadler 6.4.2007


Wäre nett, wenn wir schön langsam einen sinnvollen Artikel ins Leben rufen könnten - liest das hier eigentlich irgendwer? Horst Stadler 18.4.2007


da kannst du lange warten - kantor und gille sind von der musikindustrie gekauft. die haben kein interesse freie musik anzuerkennen. vergiß die wikipedia!


Mir ist aufgefallen, daß ein Artikel über http://www.neppstar.net auf der Wikipedia gelöscht wurde, während Jamendo in den Himmel gelobt wurde. Ein "Googlecheck" unter dem Stichwort Freie Musik bringt folgendes Ergebnis:

Neppstar Seite 1 Platz 8

Jamendo Seite 4 Platz 38

Jamendo bringt außerdem keine freie Musik unter den 4 Freiheiten der freien Software heraus.

Der Verdacht, daß in der Wikipedia gemogelt wird ist also vielleicht tatsächlich nicht unbegründet - wenn auch hart formuliert ... Im Endeffekt kann ich mich nur dem anschließen, daß der Artikel "Freie Musik" neu gestaltet werden sollte und Links auf die Plattformen einbezogen werden sollten. Eine Nichterwähnung von Neppstar, Opsound, Jamendo, etc. wäre kontraproduktiv. --Gunyvain 22:52, 26. Apr. 2007 (CEST)


bin der gleichen meinung. schade, daß sich leute von wikipedia derart kaufen lassen. neppstar steht im zeichen der GNU GPL - was will man mehr? eine nichterwähnung deutet eindeutig auf gekaufte admins. vielleicht solltet ihr eine meldung an den vorstand machen, damit die verantwortlichen (kantor, gille etc.) unter die lupe genommen werden. im prinzip ist wikipedia und neppstar das gleiche - freie information für alle ... gruß erik 1.juni 2007


Abgesehen davon, daß google-checks für Relevanzbestimmungen relativ sinnlos sind:

http://www.neppstar.net Platz 1 auf Seite 2

Jamendo Platz 9 auf Seite 4 (Stand 10.Juli 2007 23:19)

Ich schreib ganz sicher keinen Artikel für die Wikipedia. Der Frust nach solch ungezielter Löscherei wäre mir einfach zu groß.


Ich kann mir vorstellen, daß ich den Artikel "Freie Musik" verbessere. Dazu muß ich aber vorher wissen, ob es o.k. ist, wenn ich EINEN Artikel zum Thema zusammenfasse (siehe auch Vorschlag von Horst Stadler). Ein o.k. der Admins Kantor und Gille wäre den Aufwand jedenfalls wert :-) --Gunyvain 02:54, 21. Sep. 2007 (CEST)


ok, auf verlangen kopiere ich meine verlorene wette auch hierhin: ich hatte gewettet, dass die wikipedia objektiv ist und seiten mit gewisser relevanz in ihre enzyklopaedie aufnehmen. leider wurde ich eines besseren belehrt. freie musik links fliegen einfach raus, neppstar scheint ein rotes tuch zu sein. schade!

ich habe jetzt mal ein paar wichtige links hinzugefuegt. der artikel ist tatsaechlich sehr ueberholungsbeduerftig!

ok, ihr habt recht, die links wurden sofort ohne kontrolle rausgeloescht. es stimmt, die wikipedia ist leider tatsaechlich nicht objektiv und unterdrueckt die wirklich freien musikseiten wie neppstar, opsound und free superhits. schade, aber jetzt sehe auch ich den beweis. ich werde daher wie versprochen einen artikel darueber schreiben. 22.okt.2007 rund 21:00 felix


Hat von euch tatsächlich schon jemand "freie Musik" zu einer freien Improvisation gesagt??? Free-Jazz ja - eindeutig! Aber "freie Musik" hat doch mit freier Improvisation nicht das geringste zu tun!

Insoferne den 1. Punkt: "Musik in Form einer Improvisation, siehe Improvisation (Musik)" löschen ...