Diskussion:Freizügigkeitsleistung
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Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der Durchsicht des Artikels sind mir folgende Punkte aufgefallen:
1. Bei der Auflistung der gesetzlichen Leistungen fehlt die Kinderrente 2. Die Leistungen basieren nicht grundsätzlich auf der Höhe der Freizügigkeitsleistungen Bsp. die Invalidenrente nach Gesetz ist definiert als (Quelle: BVG Art 24 Abs 3):
a.) dem Altersguthaben, das der Versicherte bis zum Beginn des Anspruchs auf die
Invalidenrente erworben hat
b.) der Summe der Altersgutschriften für die bis zum ordentlichen Rentenalter fehlenden
Jahre ohne Zinsen
man spricht in diesem Zusammenhang auch vom projizierten Endaltersguthaben ohne Zinsen.
mfg Martin Studer
Geäufnet?
Was meint denn "geäufnet"? Matthias217.233.26.243 16:37, 14. Jul. 2010 (CEST)