Diskussion:Freizügigkeitsleistung

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Sehr geehrte Damen und Herren

Bei der Durchsicht des Artikels sind mir folgende Punkte aufgefallen:

1. Bei der Auflistung der gesetzlichen Leistungen fehlt die Kinderrente 2. Die Leistungen basieren nicht grundsätzlich auf der Höhe der Freizügigkeitsleistungen Bsp. die Invalidenrente nach Gesetz ist definiert als (Quelle: BVG Art 24 Abs 3):

a.) dem Altersguthaben, das der Versicherte bis zum Beginn des Anspruchs auf die

   Invalidenrente erworben hat 

b.) der Summe der Altersgutschriften für die bis zum ordentlichen Rentenalter fehlenden

   Jahre ohne Zinsen

man spricht in diesem Zusammenhang auch vom projizierten Endaltersguthaben ohne Zinsen.

mfg Martin Studer

Geäufnet?

Was meint denn "geäufnet"? Matthias217.233.26.243 16:37, 14. Jul. 2010 (CEST)

Schweizer Dialekt, soviel wie angesammelt. Ist geändert. --Ju52 austausch | mail | 20:10, 13. Feb. 2012 (CET)