Diskussion:Fundbüro

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(Erster Beitrag)

Ich finde das etwas unpassend zu sagen, dass das Fundbüro Teil des Ordnungsamtes sei. Das stimmt nicht so ganz, da in verschiedenen Kommunen auch das Fundbüro Teil des Bürgerbüros ist, welches zum Teil auch vom Ordnungsamt getrennt anzusehen ist. Ich würde das eher weglassen. --80.143.75.99 15:01, 11. Sep. 2007 (CEST)

Missverständnis?

Im Artikel steht, dass die Gemeinde Besitzer des Fundstücks wird und es meist versteigert, wenn man es nach 6 Monaten nicht abholt. Das gilt aber nicht für Dinge wie z. B. Schlüssel, oder? --62.158.72.55 18:06, 21. Apr. 2008 (CEST)

Aufbewahrungsfrist 6 Monate?

Im Artikel steht: Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Wo steht das? Im verlinkten Gesetzestext steht nur in § 973: Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache. Was passiert, wenn der Finder auf das Recht verzichtet, darf das Fundbüro den Gegenstand dann auch früher wegwerfen oder versteigern? Das Fundbüro München schreibt zum Beispiel: „Fundsachen werden in der Regel drei Monate aufbewahrt“. --androl ☖☗ 12:35, 6. Mai 2014 (CEST)

Geldfunde in Österreich

https://salzburg.orf.at/news/stories/2950844/

Fundamt: Tausende Cent-Münzen in Koffer

--Helium4 (Diskussion) 15:03, 2. Dez. 2018 (CET)