Diskussion:Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

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Gleich am Anfang ist in der aktuellen Version des Artikel noch ein Link zu Kriegswaffen, der führt jedoch nur wieder zu deisem Artikel zurück, ist also nutzlos. im entwurf ist das schon berücksichtigt, vllt sollte das mal jemand mit mehr Rechten ändern --91.97.74.113 15:29, 9. Nov. 2008 (CET)

Geschwafel

Folgenden Absatz habe ich soeben aus dem Artikel entfernt:

Rechtsgut
Das KrWaffKontrG schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen[1]. Zudem diente es dem Schutz von Menschenrechten, zur Begrenzung des Wettrüstens und soll verhindern, dass das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gestört werden.
  1. http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3090
  2. Dieser Absatz ist reines Geschwafel. Angenommen, ein Gesetz könne "das Leben und die Gesundheit von Menschen" schützen - warum sollte das ausgerechnet für das KrWaffKontrG zutreffen? Ein Nichtraucherschutzgesetz kommt da eher in Frage oder vielleicht noch die Straßenverkehrs-Ordnung. In den entsprechenden Artikeln steht aber keine solche Sülze, wozu auch? Überlasst solche Phrasen doch bitte den PolitikerInnen. Solange hier kein anständiger Beleg (der Link funktioniert nicht, und was sollte da auch stehen?) angegeben wird, gehört dieses flammende Plädoyer nicht hierher. Kexter 16:32, 22. Feb. 2009 (CET)

    Kritik

    "So dürfen halbautomatische Varianten bekannter Militärwaffen, wie das G3, in Deutschland nicht an Sportschützen oder Jäger verkauft werden." Sind dieser Satz und der umgebende Absatz eine persönliche Meinung von irgendjemand? Jeder der schon ein G3 o.ä. in der Hand gehalten hat, wird wohl bestätigen können, dass diese Waffen nicht zu Zwecken der Jagd oder des Sports konzipiert wurden. Was genau ist nachteilig daran, das Kriegswaffen nicht an Sportschützen oder Jäger verkauft werden sollen?--Feeela 23:25, 9. Mär. 2009 (CET)

    Der Abschnitt war ein Relikt des alten Waffenrechts bis 1.4.2003.--Thuringius 19:41, 5. Mai 2009 (CEST)

    Krisengebiete

    Der Gesetzestext enthält den Begriff Krisengebiet nicht, sondern sagt eben nur, dass die Lieferung von Waffen an einen anderen Staat verboten ist, wenn die Gefahr besteht, dass sie bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden. Die Formulierung des Artikels "Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt." ist somit unzutreffend, denn auch in einem Krisengebiet könnte es ja zumindest theoretisch einen als verlässlich geltenden Staat geben, der die Waffen nur zur Verteidigung einsetzen wird. Bei dem unterstellten Inhalt des Gesetzes wäre insbesondere die Lieferung von Kriegswaffen an Israel offen gesetzeswidrig. Ob sie weise ist, ist eine andere Frage. Gruss, Piankerl--192.194.163.10 00:23, 5. Jun. 2012 (CEST)

    Gravierende Mängel

    • Entstehungsgeschichte?
    • etwaige Gesetzesreformen?
    • Anwendungsweise? Wer kontrolliert wie wo wann warum?
    • Beispiele für Anwendung?
    • Beispiele für Sanktionen im Falle von Gesetzesverstößen?
    • Stichwort "Endverbleibskontrolle"?

    Kopilot (Diskussion) 16:01, 2. Okt. 2012 (CEST)

    Material für Endverbleibskontrolle

    Kopilot (Diskussion) 16:58, 2. Okt. 2012 (CEST)

    Literatur
    • Dieter O. A. Wolf: Einführung in die Sicherheitspolitik: e. Lehr- u. Studienbuch. Oldenbourg, 1979, ISBN 3486487213

    Kopilot (Diskussion) 17:01, 2. Okt. 2012 (CEST)

    Kriegswaffen / andere Waffen

    Bitte netterweise auch die Bezeichnung für Waffen, die keine "Kriegswaffen" sind, irgendwo unterbringen. "Standardwaffen"? "Otto normalwaffen?", "Friedenswaffen"? "Allgemeine Waffen"? Danke. 194.174.73.80 19:04, 28. Jun. 2017 (CEST) Marco Pagliero Berlin

    Meines Wissens gibt es dazu keinen Gegenbegriff, den kann man hier auch nicht erfinden. Kriegswaffen sind eine Teilmenge aller (beliebiger, nicht genauer definierten) Waffen, damit werden wir wohl leben müssen.--Matysik 20:12, 28. Jun. 2017 (CEST)