Diskussion:Johannes Hähle
Die Hähle-Fotos und die Staatsanwälte
Zur Verwendung der Fotos im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1961. Der Spiegel schreibt: (die Witwe verkaufte an den) "Berliner Journalisten Hans Georg Schulz vom "Spandauer Volksblatt". Schulz, der später den "Deutschen Nachrichtendienst" (DND) in Köln betrieb, stellte das einzigartige Beweismaterial 1961 der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Verfügung - doch die Bilder "verschwanden im Gerichtslabor und tauchten nie wieder auf", wie Schulz 1993 frustriert schrieb. Klugerweise hatte Schulz nur Schwarz-Weiß-Kopien weitergegeben und die Originale behalten." Das klingt, als ob die Bilder NICHT gerichtsmäßig verwendet wurden (die Formulierung ist nicht ganz eindeutig); im Art. steht aber das Gegenteil. Bitte um Klärung. Die Frage spielt deshalb eine Rolle, weil bekannt ist, dass israelische Stellen und Simon Wiesenthal schon früher vom Aufenthaltsort Adolf Eichmanns in Argentinien wussten, aber ausdrücklich keine hessischen Gerichts-Instanzen davon informieren wollten, da sie dort undichte Stellen vermuteten, die Eichmann warnen würden, dass er enttarnt ist, was zu seinem erneuten Untertauchen führen würde. Es wurde daher nur der MP Zinn informiert, der damit naturgemäß nichts anfangen konnte. Erst viel später kam es dann zur Entführung des E. aus Argentinien. Zusammen genommen würden die Infos, wie Schulz sie bezgl. der Fotos darstellt, und die Eichmann-Vermutung bedeuten, dass hessische Gerichte nicht nur den allergrößten Teil der Mörder freisprachen oder zu lächerlich geringen Strafen verurteilten (wie in Westdtld. allgemein üblich, gerade mal abgesehen vom Auschwitz-Prozeß und wenigen anderen), oder gar nicht erst anklagten, sondern dass darüber hinaus aktiv vorhandenes und vorgelegtes Beweismaterial unterdrückt worden ist. Das ist noch ein Schritt weiter, als nur nachträglich Gnade für Massenmörder zu gewähren. Deshalb sollte die Unklarheit mE geklärt werden. -- Eisbaer44 20:10, 7. Aug. 2010 (CEST)