Diskussion:Kapitalertrag
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Kapitalertrag
In der Definition des Kapitalertrags (Betriebswirtschaft) steht, dass auch der Kursgewinn ein Kapitalertrag ist. Das ist zumindest für die Schweiz, falsch. Ein Kursgewinn ist nach schweizerischen Steuerrecht ein Kaptialgewinn und kein der Verrechnungs- und Einkommenssteuer unterliegender Kaptialertrag.
Diese Aussage ist zu korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 2A00:D260:7:A700:41BA:E5D5:4A2C:7716 (Diskussion) 08:57, 17. Mär. 2020 (CET))