Diskussion:Konfirmation

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Schulpflicht

Schulpflicht besteht in Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In der Schweiz ist das wohl recht uneinheitlich. RichardLorenz 15:39, 23. Aug 2005 (CEST)

Dass in Deutschland Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht, halte ich für ein Gerücht. Die Kinder kommen mit 6 in die Schule; die Schulpflicht dauert 10 Jahre. Wer die Hauptschule ohne "Ehrenrunde" verlässt, ist noch keine 18. 15:45, 22. Mrz 2006 (CEST)
Kein Gerücht! Eben deswegen gibt es anschließend die Berufsschule. Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht :
"Nach der Schulpflicht schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an. Sie kann in allen Bundesländern durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung erfüllt werden. "
Darin enthalten ist immer auch der Besuch einer Berufsschule. Ohne Antritt einer Ausbildung gilt trotz allem die Berufsschulpflicht, evtl. in Form eines Berufsvorbereitungsjahres. Stell98 14:16, 15. Apr. 2007 (CEST)

Kritik an der Konfirmation

Ich habe den unten stehenden Text aus dem Hauptartikel entfernt und hierher verschoben, löschen wollte ich ihn nicht, aber im Artikel kann er m.E. auch nicht (und schon gar nicht unter "siehe auch") stehen bleiben.
Eventuell kann man einige Punkte in den Artikel einbauen (es hat sich gezeigt, dass in kleinen Gruppen intensiveres Lernen und Diskutieren möglich ist, o.ä.). Die Zeilen unter Kritik habe ich zur Kennzeichnung der Subjektivität in den Konjunktiv gesetzt.
Vielleicht kann auch noch jemand eine, natürlich objektiv verfasste, Gegenkritik schreiben.
--CHG 16:15, 25. Mär 2006 (CET)

Zitat: Hier macht es sich die Kritik reichlich einfach: wer spricht denn sonst in Deutschland öffentlich über seinen Glauben? Wie kann man von Konfirmanden erwarten, dass sie es bei solchen Anfragen anders verhalten. Im kleinen Kreis oder vertauter Athmosphäre geht es viel ernster und interessierter zu, man sollte nur mal beobachten, wie intensiv sich Konfirmanden mit den biblischen Texten beschäftigen, wenn sie ihren Konfirmationsspruch aussuchen dürfen. In einem Land, in dem der Glaube seit Jahrhunderten als Privatsache gilt, sollte man die Konfirmanden nicht überfordern.


Was ich an der Kritik an der Konfirmation nicht verstehe ist der Abschnitt worin steht, dass mit der Konfirmation finanzielle Vorteile gegeben wären. Dies kommt ohnehin nur auf die Besitzverhältnisse der Verwandten, wobei man das auf vielerlei Dinge beziehen könnte.

Die Konfirmation ist zu einem Fest des Konsums verkommen. Aber das sind eh alle Feste. Mit Weihnachten ist es noch um einiges schlimmer. Meiner Meinung nach sollte man den Konfirmandenunterricht abschaffen. Er bringt sowieso nichts. Höchstens einer Menge Heuchlern eine Menge Geld und Geschenke und Trubel und Tata. Eine Gotteslästerung von allerhöchstem Maße

  • Warum lässt man Beiträge ohne Namensnennung hier stehen? --Bene16 09:31, 28. Sep. 2008 (CEST)
Hm, der erste Kritikabsatz scheint sich auf einen Artikelabschnitt zu beziehen (habe ich jetzt nicht nachgesehen), der zweite hingegen ist der Artikelarbeit (darum gehts auf dieser Seite und nicht darum, ob etwas allgemein gesehen richtig oder falsch ist oder läuft...) mE nicht förderlich und sollte eher entfernt werden. Willst Du das machen, Bene16? --Sokkok 10:40, 28. Sep. 2008 (CEST)

Zitat: "Es gibt die Kritik, ein Großteil der Konfirmanden nehme vor allem aus familiären und finanziellen Gründen an der Konfirmationsfeier teil." Noch deutlicher ausgedrückt: Sie halten sich für einen zweijährigen Zwangskurs schadlos. Bei mir war der Konfirmandenunterricht auch noch so schlecht, dass ich nicht einmal wusste, was Christentum ist. Ich wusste nicht einmal genug, um dagegen zu sein. Verfluchte Lügen- und Fälscherkirche. Von den staatlichen Universitäten muss man sie auch endlich verbannen. 82.83.176.196 20:35, 30. Okt. 2011 (CET)-

Ich wusste nicht einmal genug, um dagegen zu sein. Verfluchte Lügen- und Fälscherkirche. Ja mei, was denn nun? --Sokkok 10:02, 31. Okt. 2011 (CET)
Na beides: 1. Lügenkirche und 2. Fälscherkirche 82.83.179.1 18:47, 31. Okt. 2011 (CET)-
Nicht verstehen und nicht verstehen wollen sind zweierlei... So oder so aber ein erstaunliches Votum für jemanden, der von sich sagt: Ich wusste nicht einmal genug, um dagegen zu sein. --Sokkok 21:36, 1. Nov. 2011 (CET)
Ich verstehe Dich wirklich nicht. Wenn es nach Dir ginge, soll ich mich einer negativen Beurteilung der Institution Kirche enthalten, weil die Kirche ihr Versprechen, mir einen vollständigen Unterricht zu geben, nicht gehalten hat und ich die Nichteinhaltung des Versprechens nicht rechtzeitig bemerkt habe. 82.83.253.147 19:38, 4. Nov. 2011 (CET)-
Ich habe keine grundsätzliche Probleme mit Kritik an "der" Kirche. Aber mit Pauschalurteilen, die dazu noch in einem Stil daherkommen, dem es mehr um Provokation als um Auseinandersetzung zu gehen scheint.
Dein Konfi war schlecht, zumindest aus Deiner Sicht, Du hast ihn wohl sogar als Zwang empfunden. Das habe ich verstanden. Das gipfelt bei Dir in dem Satz: Ich wusste nicht einmal genug, um dagegen zu sein. Wenn das Deine Einschätzung ist - nun gut. Aber dann kommt das Verdikt: Verfluchte Lügen- und Fälscherkirche. Ähm, ja - man kann die Kirche kritisieren, und wenn Du es unbedingt für angemessen hältst, es so zu tun - das ist Deine Entscheidung. Aber was ich erstaunlich finde: wie kommt man zu solch einem Urteil, wenn man noch einen Satz vorher von sich sinngemäß sagt: "Ich habe eigentlich gar keine Ahnung!"? Also, entweder hat man was verstanden - und ist dagegen. Oder man hat nichts verstanden - kann man dann dagegen sein? Also, dagegen im Sinne von: Die haben mich nicht informiert - deswegen bin ich jetzt desinteressiert, ok. Aber dagegen im Sinne von: Die haben mich nicht informiert - und deswegen verleumde ich sie jetzt mal, nee, das geht nicht. -
Oder ist mir da jetzt was Wesentliches entgangen? Grüße, --Sokkok 23:47, 4. Nov. 2011 (CET)
Meine Konfirmation war ungefähr 1983. Also habe ich nicht sinngemäß gesagt: "Ich habe eigentlich gar keine Ahnung!" Ein anderer Konfirmand hatte mir gesagt: "Jesus ist für die Vergebung der Sünden der Menschen gestorben. Das ist die wichtigste Aussage des Christentums." Mein spontaner Gedanke war: "Totaler Quatsch. Und weil ich das nicht vom Pastor gehört habe, will ich es nicht glauben." Ich habe diesem anderen Konfirmanden einfach nicht geglaubt, dass das die zentrale Aussage des Christentums ist. Sonst hätte ich mich vielleicht nicht konfirmieren lassen. Ich fühle mich von diesem Pastor schon manipuliert. Wie kann man die wichtigste Aussage weglassen oder in der eineinhalb- oder zweijährigen Laberrunde so untergehen lassen, dass sie einigen Kursteilnehmern entgeht? Außerdem war doch versprochen worden, einen vernünftigen Unterricht zu machen. Aber es war nicht gehalten worden, während die Gegenleistung (Kirchenmitgliedschaft von meinen Eltern und mir) genommen wurde.
Außerdem ist jede Zeile des Neuen Testaments gefälscht oder hat einen anderen Autor, als die Kirche behauptet. Die Universitätstheologie (aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt) behauptet, die Texte historisch-kritisch zu untersuchen, aber macht hier willkürlich auf halber Strecke halt. Dadurch ist der Betrug noch schlimmer, als wenn sie es gar nicht machen würden. 82.83.237.133 22:01, 31. Jan. 2012 (CET)-

Konfirmation im Judentum

Auch im amerikanischen Reformjudentum gab es Ansätze, die Bar Mitzwa (für die 12- und 13jährigen) durch eine Konfirmation (im Alter von 16 oder 18 Jahren) zu ersetzen. Aufgrund der Popularität von Bar Mitzvah und Bat Mitzvah konnte sich das jedoch nicht durchsetzen. Mehr z. B. hier. --Stilfehler 20:36, 13. Sep 2006 (CEST)

Abschnitt zur DDR

Der Abschnitt zur Konformation in der DDR bedarf dringend der Überarbeitung.

In der DDR wurde die evangelische Konfirmation von staatlicher Seite stark bekämpft.

Wie genau quantifiziert man den Unterschied zwischen stark bekämpft und bekämpft? Und von staatlicher Seite ist auch ziemlich vage. Das ganze riecht ziemlich nach weasel words (die dt. Entsprechung fällt mir im Moment nicht ein).

Es gelang dort, die Bedeutung der Konfirmationsfeier weitgehend durch die Jugendweihe zu verdrängen.

So pauschal ist das missverständlich. Es ist sicher richtig, dass in der DDR und Ostdeutschland die Jugendweihe die Konfirmationsfeiher als bürgerliches Ritual zum Erwachsenwerden verdrängt hat. Andererseits haben praktizierende Protestanten während der gesamten Existenz der DDR ihre Konfirmation gefeiert. Bis etwa in die 60er Jahre war es üblich, Konfirmation oder Jugendweihe zu feiern. Später haben dann die meisten evangelischen Jugendlichen beides gemacht. Die Jugendweiheverweigerer waren ab mindestens den 80er Jahren eine kleine Minderheit selbst unter den evangelischen Jugendlichen, und die Verweigerung war überwiegend politisch motiviert.

[...] und sich die Mehrheit der Bevölkerung als konfessionslos bezeichnet.

Die Mehrheit der Ostdeutschen ist konfessionslos. --ThorstenNY 21:05, 5. Feb. 2007 (CET)

Zulassung zum Abendmahl

kann das jemand klaeren? ich glaube in den lutherischen kirchen (zumindest in oesterreich) wird mittlerweile kinder-offenes abendmahl praktiziert. am 15:28, 20. Mai 2007 von 84.114.10.35, nachtragen und nach hinten verschoben von --Köhl1 16:34, 20. Mai 2007 (CEST)

Über die Zulassung zum Abendmahl vor der Konfirmation findet sich etwas hier. --Köhl1 16:34, 20. Mai 2007 (CEST)


es ist ganz einfach....normalerweise dürfen erst die leute am abendmahl teilnehemn die ihre konfi hinter sich haben. doch ehrlich gesagt finde ich das auch etwas sinnlos, den jeder gehört zur kirche ab seiner taufe, also sollte auch jeder am abendmahl teilnehmen. eben, in manchen kirchen dürfen jetzt auch kinder teilnehmen, dies kann jede kirche/gemeinde für sich entscheiden.

Also in unser Gemeinde wird seit einigen jahren Konfirmationsunterricht in der 4. (KU-4) und in der 8. Klasse (KU-8) erteilt. Nachdem im KU-4 das Thema Abendmahl durchgenommen wurde, dürfen die Kinder am Abendmahl teilnehmen. Das ist dann ungefähr in dem Alter, indem in der röm.-kath. Kirche die Erstkommunion stattfindet. (nicht signierter Beitrag von 91.96.219.232 (Diskussion) 20:23, 19. Apr. 2013 (CEST))

Zur Geschichte der Konfirmation

Bin gerade auf folgenden Hintergrund der Einführung der Konf. gestoßen. Habe leider keine Zeit, es ordentlich einzuarbeiten, aber es wäre schade, es der Menschheit nun komplett vorzuenthalten:

Einführung der Konfirmation auf die Klage der hess. Täufer über weltliches und unfrommes Leben vieler Kirchenglieder. Darauf legt Bucer regeln für kirchliches u. christliches Leben fest, u.a. auch einen kirchlichen Unterricht, der dann mit der Konfirmation abschließt. – Als Reaktion auf diese Maßnahmen schließen die hess. Täufer sich der Kirche an. – Da Bucer später Prof. in England wurde, fand der Konfirmationsritus auch dort Eingang (Book of Common Prayer, an dem B. beteiligt war!). Vgl. Geldbach, Art. Taufe, in: Kommentar zu den Lima-Erklärungen über Taufe, Eucharistie und Amt, hg. v. Konfessionskundliches Institut ( = Bensheimer Hefte 59), Göttingen 1983, 15-49, hier: 35-37, mit Belegen! --Sokkok 13:13, 6. Jun. 2007 (CEST)

Abschnitt zur DDR

1. Auch noch in den achtziger Jahren wurden Konfirmationen durch staatliche Stellen massiv behindert - ich weiß aus meiner Familie, daß während eines Konfirmationsgottesdienstes z.B. sämtliche Autos der Gottesdienstteilnehmer wegen angeblichen Falschparkens abgeschleppt wurden. 2. Mittlerweile steigt die Zahl der Taufen und Konfirmationen, während die Teilnahme an Jugendweihen seit Jahren rückläufig ist - genaue Zahlen werden nachgeliefert. --84.135.175.90 23:01, 31. Okt. 2007 (CET)

Konfirmationsverweigerung

Für die christliche Religion hat Breininger nie viel übriggehabt. Schon als Junge boykottiert er den evangelischen Unterricht. Die sonntäglichen Kirchgänge der Familie sind ihm zuwider. Er stört lautstark den Gottesdienst und sträubt sich erfolgreich gegen seine Konfirmation.

  • --Bene16 09:29, 28. Sep. 2008 (CEST)

Weblinks

könnte bitte mal jemand die weblinks ausdünnen? ist ja peinlich. --79.202.127.134 21:40, 8. Mai 2010 (CEST) PS:mache das montag selbst wenn ich wieder nüchtern bin und lust habe.

Konfirmation => Kircheneintritt => Kirchensteuerpflichtig

Ich finde es sollte nicht unerwähnt bleiben, das mit der Konfirmation und dem 'eintritt' in der Kirche auch die pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer ergeht. Nur so macht das spätere so beliebte "Ich trete aus der Kirche aus".. Sinn. (bei mir war das so. 7.7.2010. TC (nicht signierter Beitrag von 87.139.36.177 (Diskussion) 15:42, 7. Jul 2010 (CEST))

Der Eintritt in die Kirche erfolgt mit der (Kinder-)Taufe, nicht durch die Konfirmation. - Nicht alle Kirchen, die konfirmieren, erheben auch Kirchensteuern. Das stimmt zwar für die zahlenmäßig großen evangelischen Kirchen in Deutschland, aber in den meisten anderen Ländern, auch nicht in protestantisch geprägten, gibt keine es Kirchensteuern. Da der Artikel "Konfirmation" im allgemeinen darstellt und nicht "Konfirmation in Deutschland", habe ich den entsprechenden Passus wieder entfernt. Wenn überhaupt, würde er mit einer entsprechenden Erläuterung ("in Deutschland bla bla" etc.) hineinpassen. Grüße, --Sokkok 16:02, 7. Jul. 2010 (CEST)

Konfirmation als Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht

Im Artikel heisst es In einigen Schweizer Kirchen ist mit der Konfirmation das Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht in der Kirchgemeinde verbunden, es kann also im Prinzip bereits ein 16-jähriger Konfirmierter Kirchenältester oder Synodale werden. Das ist mir insofern neu, als dass ich keine Schweizer Landeskirche kenne (ich kenne aber bei weitem nicht die Kirchengestze und Reglemente von allen), die die Konfirmation als Voraussetzung für ein Amt als Kirchenpfleger/Kirchgemeinderat festgelegt hat. Man muss einfach 16 (also religionsmündig) und Kirchenmitlgied sein. Oder gibt es da noch andere Regelungen? --Badener 15:36, 21. Jul. 2010 (CEST)

Das aktive und passive Wahlrecht bekommt man in der evangelischen Kirche in Deutschland auch - jedenfall in meiner nordhessischen Heimat.-- Niesy74 (Diskussion) 19:17, 16. Apr. 2012 (CEST)
Nach §18 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist man mit dem vollendeten 14. Lebensjahr wahlberechtigt. Von Konfirmation steht da nichts, ist also nicht Voraussetzung des Wahl. Für das passive Wahlrecht ist das vollendete 18. Lebensjahr vorgeschrieben. --Köhl1 (Diskussion) 20:10, 16. Apr. 2012 (CEST)
Gleiches gilt auch in Evangelische Kirche in Hessen-Nassau, in den anderen Landeskirchen ist das aktive Wahlrecht meines Wissens ab 16 gegeben. --Köhl1 (Diskussion) 21:03, 16. Apr. 2012 (CEST)
In Artikel 19 steht aber auch, dass nicht wahlberechtigt ist, wer nach Ferststellung des Kirchenvorstandes gegen kirchengesetzliche Pflichten verstößt. Da die Konfirmation als Bestätigung der Taufe und das eigene Ja zum Glauben gilt, dürfte damit die Voraussetzung durch die Hintertür doch gegeben sein. Beim passiven Wahlrecht gebe ich Dir aber recht.-- Niesy74 (Diskussion) 16:30, 18. Apr. 2012 (CEST)
Im Rheinland heißt es im Presbyteriumswahlgesetz, § 1, Absatz 1: „Wahlberechtigt ist, wer … am Wahltag konfirmiert, gemäß Artikel 84 Absatz 4 der Kirchenordnung Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist“. Somit gibt es hier also einen eindeutigen Zusammenhang. Alles weitere sind allgemeine Regeln. -- Dietrich (Diskussion) 19:03, 18. Apr. 2012 (CEST)

Herzogin Catherine

Der Satz unter Trivia über Herzogin Catherine passt meiner Ansicht nach besser in den Artikel Firmung. Sie wurde immerhin in die anglikanische Kirche confirmed/gefirmt, und der Artikel Konfirmation erfasst die anglikanische Kirche nicht (auch erkennbar an dem Satz: Im Gegensatz zur Firmung (lat. confirmatio) gilt sie (= die Konfirmation) aber nicht als Sakrament, wie es die römisch-katholische Kirche, die anglikanische und altkatholische Kirche sowie alle orthodoxen und orientalischen Kirchen verstehen.) Hier ein englischer Artikel: http://www.dailymail.co.uk/news/article-1376455/Royal-Wedding-Kate-Middleton-confirmed-Church-England-secret.html hier ein Deutscher: http://www.n-tv.de/leute/royal_wedding/Kate-Middleton-konfirmiert-article3096246.html . Aber auch die DPA kann irren. Das sie hier gelandet ist, liegt an einem Übersetzungsfehler Firmung= confirmation, confirmation = Konfirmation. --Tilda 08:27, 13. Mai 2011 (CEST)

Andere (frühere?) Bedeutung des Begriffs?

Im Artikel Simon III. zur Lippe heißt es: „… wählte ihn das Paderborner Domkapitel in der Postulation zum neuen Bischof von Paderborn. Die Konfirmation durch Papst Pius II. erfolgte am …“ Falls das keine falsche Verwendung ist (dann bitte dort korrigieren), sollte diese Bedeutung auch hier erwähnt werden. (Die Alternative – ein eigener Artikel – ist wohl nicht erforderlich.) --Griot 14:43, 14. Jan. 2012 (CET)

"Konfirmation" heißt in diesem Zusammenhang einfach Bestätigung von lateinisch confirmare, confirmatio. (nicht signierter Beitrag von 93.197.159.41 (Diskussion) 11:18, 27. Feb. 2012 (CET))

Ja, das ist wohl so, aber die Aufgabe bleibt: Wie und wo fügt man in diesem Artikel eine entsprechende Bemerkung ein, auf die dann im Artikel Simon III. zur Lippe verwiesen werden kann? Evtl. in einer BKL-Erklärung, etwa der Art "Dieser Artikel behandelt... In älteren Texten (ist das so?, oder 'älteren kirchengeschichtlichen Texten'?) begegnet auch die Verwendung als Synonym von Bestätigung."? --Griot 14:08, 27. Feb. 2012 (CET)

Andere Sprachen/Übersetzung

Der portugiesische Artikel zur Konfirmation ist falsch verlinkt, "Crisma" im portugiesischen bedeutet "Firmung", was ein katholisches Ereignis ist. Bitte korrigieren! (nicht signierter Beitrag von 188.174.153.201 (Diskussion) 17:12, 24. Jun. 2012 (CEST))

Das Problem ist umfassender, vgl. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Merlissimo&oldid=104753044#Konfirmation. Wie man es relativ einfach lösen kann, habe ich allerdings noch nicht verstanden.--Sokkok 19:01, 24. Jun. 2012 (CEST)

Jubiläen nach Jahrestag

Die Jubiläumsveranstaltungen werden für Gemeindemitglieder ausgerichtet, deren Konfirmation mindestens soviele Jahrestage zurückliegt und die das darauf folgende Jubiläum noch nicht erreicht haben.

Jahrestag Bezeichnung Beleg
0010 Bronzene Konfirmation [1]
0025 Silberne Konfirmation [2]
0050 Goldene Konfirmation [3]
0060 Diamantene Konformation [3]
0065 Eiserne Konfirmation [3]
0070 Gnadenkonfirmation [4]
0075 Kronjuwelenkonfirmation [4]
0080 Eichenkonfirmation [4]
  1. in der Ev. Friedensgemeinde Mühlheim am Main [1], der Ev.-luth. Kirchengemeinde Schlüsselburg/Buchholz in Petershagen [2] und in Türkheim [3]
  2. [4]
  3. a b c [5]
  4. a b c [6]

--87.153.127.119 22:40, 11. Mai 2014 (CEST)

Die Tabelle habe ich in den Artikeltext übertragen.--Agp (Diskussion) 18:17, 12. Mai 2014 (CEST)

Termin Jubiläumskonfirmation

Die Behauptuing, dass Jubiläumskonfirmationen in der Regel Trinitatis stattfinden, ist nicht richtig. 1. In der Regel bedeutet, dass irgendjemand die Regel aufgestellt hat. Falls das wirklich so bei Herrn Scheibe zu finden ist, dann ist es dennoch nicht derjeniege, der Regeln für die evangelische Kirche aufstellen kann. 2. Trintatissonntag hat ein eigenes Proprium, da wäre es schade das zu verdrängen. 3. Gibt es wenige Gemeinden, die Silberne und Goldene Konfirmationen an einem Tag feiern, da die Zielgruppe eine andere ist: Mitte des Lebens / Rentner. So ergeben sich mindestens zwei Termine. 4. reicht auch einfaches Googeln. Wenn bei zehn Treffern fünf auf Trinitatis fallen, dann würde ich das verstehen. Ich habe bei den ersten zehn keinen gefunden. --Köhl1 (Diskussion) 22:18, 13. Mai 2014 (CEST)

...deckt sich mit meinen Erfahrungen in verschiedensten Gemeinden. Grüße, --Adippold (Diskussion) 01:50, 14. Mai 2014 (CEST)

Geschichte - Aufbau

M.E. ist der Aufbau des Abschnitts Geschichte nicht ganz sinnig:

Nach Bucer müsste ja erst die Rezeption als volkskirchliche Sitte durch den Einfluss des Pietismus dargestellt werden. Dann der derzeitige Stand aus Sicht der lutherischen Kirchen. Nach Graf, S. 39 i.V.m. der Deutung der Konfirmation als "Akt ..., in dem der nun zu religiöser Selbstbestimmung fähige Jugendliche seine Kindertaufe konfessorisch bestätigt." (Friedrich Wilhelm Graf: Der Protestantismus. Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70824-4 (C.H. Beck Wissen), S. 39).
(Dann ist die Konfirmation etwas ganz Anderes als die katholische Firmung, auch wenn die Firmung rituell u.a. mit einem Bekenntnis verbunden ist. Diesen Unterschied könnte man vielleicht auch noch klarer darstellen.)
Was aufstößt, ist der nahtlose Übergang zur Konkurrenzgeschichte Konfirmation (Firmung) zur Jugendweihe. Das wäre dann eher ein eigener Unterabsatz, wenn er nicht eher gänzlich zum Lemma Jugendweihe gehört.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 23:52, 6. Mai 2017 (CEST)

Taufe und Konfirmation

Ist die Taufe Voraussetzung für die Konfirmation? Ich habe kürzlich nämlich gehört, dass jemand behauptete, sie wäre nicht getauft, aber konfirmiert worden. Kann das sein? --Röhrender Elch (Diskussion) 21:20, 4. Jul. 2017 (CEST)

Nein. Ohne Taufe keine Konfirmation. Es sei denn, der zuständige/ die zuständige Pfarrer/in hat gepennt. Spätestens bei der Ausstellung der Urkunde hätte das aber auffallen müssen. Es ist aber häufig so, dass nichtgetaufte Jugendliche am Unterricht teilnehmen ( bzw. der Konfirmandenzeit wie man heute sagt, um das Wort Unterricht zu vermeiden) und sich dann in dieser Zeit taufen lassen. Oft erfolgt die Taufe auch im Konfirmationsgottesdienst. Dann bräuchte man eigentlich nicht mehr konfirmieren (weil der junge Mensch selbstständig ja zu seiner Taufe gesagt hat), aber in der Regel wird dann "doppelt gemoppelt". Heute legt man eh mehr Wert darauf, in der Konfirmandenzeit mit den Jugendlichen über Grundfragen des Lebens und des Glaubens zu reden und sie mit Kirche vertraut zu machen. Die Konfirmation ist das quasi das Abschlussfest und es geht nicht nur um das "öffentliche Ja zur Taufe" und das formal kirchenrechtlich Erwachsenwerden, sondern um den Segen Gottes für die jungen Menschen in ihrer Lebensphase vom Kind zum Jugendlichen. ManfredV (Diskussion) 22:50, 16. Sep. 2022 (CEST)

Wie nach einer empfangenen(?) Konfirmation fragen?

Es geht natürlich zackig-militärisch bzw. maulfaul-lapidar: "Getauft?" - "'woll!" - "Konfirmiert?" - "Auch." Etwas feierlicher würde ich aber fragen: "Bist du getauft worden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes?" Aber wie fragt man nach der Konfirmation bzw. dem vorangegangenen kirchlichen Unterricht? Vermutlich nicht so altdeutsch-geschraubt: "Hast du nach gründlicher Unterweisung im christlichen Glauben und stattgehabter Prüfung das Sakrament der Konfirmation erhalten?" Das wäre nämlich schon deswegen Blödsinn, weil die Konfirmation kein Sakrament ist (sondern was eigentlich?). Aber wie fragt man dann einigermaßen würdevoll und feierlich? Vielleicht "Wurdest du durch die Konfirmation in die Gemeinschaft der Erwachsenen aufgenommen?" Hört sich auch ein bißchen besch... an... --77.0.48.160 03:49, 12. Mai 2022 (CEST)

Ehrlich gefragt: wo ist das Problem bzw. in welchem Zusammenhang steht die Frage? In "amtlicher" Frage wenn es z.B. ums Patenamt geht? Oder ganz banal im Alltag "bist du konfirmiert"?
Das kann man doch ganz zwanglos fragen. In Bezug auf Abendmahl, Gottesdienst, Mitarbeit in der Gemeinde usw. spielt das doch keine Rolle mehr. Nur für das Patenamt braucht man den Nachweis. Für die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand/Presbyterium eigentlich auch, aber de fcato nicht mehr. --ManfredV (Diskussion) 22:19, 26. Sep. 2022 (CEST)