Diskussion:Land Thüringen

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Grundgesetz

Die Bezeichnung Land wird im Grundgesetz für alle Bundesländer verwendet. D.h. auch bei Bayern und Sachsen wäre nach dieser Logik ein Lemma Land Bayern bzw. Land Sachsen gerechtfertigt. --Störfix 23:14, 24. Sep. 2008 (CEST)

bring Pelagus ja nicht auf dumme Gedanken ;) --slg 23:19, 24. Sep. 2008 (CEST)
Das eine ist die kategoriale Bezeichnung der Gliedstaaten des Bundesstaates BRD nach dem GG, das andere ist die Selbstbezeichnung der jeweiligen Gliedstaaten. Gruß --C. Löser 00:06, 25. Sep. 2008 (CEST)

Zur Erklärung, warum es in diesem Fall einer Begriffsklärungsseite bedarf (aber nicht im Fall "Land Bayern"): Es sind zwei Missverständnis auszuräumen: 1. Das Land Thüringen gab es nicht nur 1920-1952. 2. Das Land Thüringen gab es nicht nur 1990-1994, obwohl seit 1994 Land Thüringen nicht mehr Eigenname ist sondern nur noch eine Zusammensetzung aus Gattungsbegriff Land und Kurzbezeichnung Thüringen (wie in Präambel GG). --Pelagus 21:04, 16. Okt. 2008 (CEST)