Diskussion:Liste der Verkehrsflughäfen in Europa

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Einleitung

Definieren, was ist Europa (geographisch bzw geologisch, politisch?), welche sind "wichtig", es fehlt überhaupt ein einleitender Satz--in dubio Zweifel? 02:07, 11. Jan. 2011 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 14:37, 9. Jan. 2016 (CET)

Status Samedan

Siehe Revert vom 13. Dezember:

Laut Bundesamt für Zivilluftfahrt oder auch hier ist Samedan ein Regionalflugplatz, kein Flughafen (wie z.B. Basel, Genf, Zürich).

Diese Bearbeitung von TW1920 musste daher wieder zurückgesetzt werden. --Uli Elch (Diskussion) 16:08, 14. Dez. 2017 (CET)

Hier geht es um Verkehrsflughäfen. Diesen Begriff gibt es in der Schweiz nicht. Die konzessionierten Flughafen sind eingeteilt in die 3 Landesflughafen (Eigentümer ist der Staat - daher das "Land") und die privaten "Regionalflugplätze".
Samedan ist ein Verkehrsflughafen! Keine Verkehrsflughäfen sind z.B. die in der Schweiz genannten "Flugfelder", da diese vorrangig für private oder Ausbildungsflüge dienen und nicht für Passagierflüge:
"Während die Landesflughäfen für die Anbindung der Schweiz an europäische und weltweite Zentren sorgen und die Regionalflugplätze internationale wie auch nationale Verbindungen sicherstellen, dienen die Flugfelder vorab der privaten Fliegerei und der Ausbildung."
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/sicherheit/infrastruktur/flugplaetze.html
--TW1920 (Diskussion) 14:14, 15. Dez. 2017 (CET)
Gerade die von TW1920 selbst verlinkte Quelle des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) belegt den Status von Samedan und anderen Flugplätzen: Es gibt eben nur 3 Landesflughäfen, alle anderen sind Flugplätze unterschiedlicher Stufen.
Es ist nicht erkennbar, woher der Revertierer ableiten kann, dass ein Flugplatz wie Grenchen mit 1000 m langer Landebahn oder Sion, mit 24.000 Passagieren bei 35.000 Flugbewegungen, auch im internationalen Maßstab "Verkehrsflughäfen" sein sollen. Auch sonst wird keinerlei Beweis dafür geliefert.
Da die obige Behauptung "Samedan ist ein Verkehrsflughafen!" nach wie vor nicht nur unbelegt, sondern durch das BAZL sogar widerlegt ist, muss ich TW1920 nochmals bitten, seinen erneuten, fakten- und wahrheitswidrigen Revert zurückzusetzen, um einen sonst bevorstehenden edit war zu vermeiden. Eine Klärung auf anderer Ebene, notfalls auch über VM, könnte dadurch vermieden werden. --Uli Elch (Diskussion) 17:54, 15. Dez. 2017 (CET)
Die Definition von "Verkehrsflughafen" lautet nicht, dass das Wort "Flughafen" in der amtlichen Bezeichnung vorkommt, sondern dass dieser vorrangig für die Abfertigung von Passagieren dient. Der Auffassung von Uli Elch nach müsste man die hälfte der Flughäfen aus der Liste entfernen, da diese ähnlich viele Passagiere abgefertigt haben - Bosnien-Herzegowina hätte seiner Auffassung gar keinen Verkehrsflughafen. Wie vom Bundesamt für Zivilluftfahrt definiert: "Sie ergänzen die Landesflughäfen als Träger des öffentlichen Luftverkehrs mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland." Demnach sind diese in der Schweiz genannten Regionalflugplätze "als Träger des öffentlichen Luftverkehrs" schlussendlich Verkehrsflughäfen und bedeutend für die jeweiligen Standorte als Anbindung zu internationalen Zielen (hierzu was von der Uni Bern: https://ilias.unibe.ch/goto_ilias3_unibe_file_277977_download.html )
Da diese Flughäfen durchaus jeweils eine Bedeutung haben, sehe ich eine Listung durchaus gerechtfertigt. Dass es sich hier um Verkehrsflughäfen handelt sollte nun eindeutig sein. Was die internationale Bedeutung betrifft ist nicht klar definiert und wie erwähnt müsste man dann die Hälfte der Einträge aus dem Artikel entfernen. Der Auffassung von Uli Elrich würde auch der Flughafen Erfurt-Weimar den Kriterien nicht entsprechen.
Ein Löschen von Einträgen von für die Schweiz bedeutenden Flughäfen ist ohne Aufstellung eindeutiger und im Artikel genannten Kriterien völlig überzogen und sinnfrei, vor allem wenn es massenweise deutlich unbedeutendere Flughäfen anderer Länder in der Liste gibt. Da hilft auch das Verdrängen von Fakten nichts (sie sind gemäß BAZL "Träger des öffentlichen Luftverkehrs") --TW1920 (Diskussion) 16:11, 17. Dez. 2017 (CET)
Die - offenbar nicht verstandene - Grundregel lautet: Jeder Flughafen ist ein Flugplatz (= Oberbegriff), aber nicht jeder Flugplatz ist ein Flughafen. Der in Sachen Flugplatzklassifizierung sicherlich qualifizierteste Wikipedia-Autor Frankygth hat immer und immer wieder auf dieses Prinzip hingewiesen, unermüdlich trotz der Ignoranz etlicher Luftfahrt-Laien.
Zuständig für die Klassifizierung ist in der Schweiz einzig die Behörde Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), ganz sicher aber nicht der Essay irgendeines "Instituts für Touristik". Die auf dessen Beitrag fußende Behauptung "Dass es sich hier um Verkehrsflughäfen handelt sollte nun eindeutig sein." ist - äußerst vorsichtig ausgedrückt - sehr keck. Diese Definition obliegt eben gerade nicht einem (nach eigenem Bekunden) fachfremden Beitragsschreiber in Wikipedia, wo sich der Eindruck von Theoriefindung geradezu aufdrängt.
Das BAZL klassifiziert eben nur 3 Flugplätze als Flughäfen, alle anderen sind laut der Behörde eben nur Flugplätze. Leider geht hier der üble Vorwurf "Verdrängen von Fakten" vollständig an dessen Autor zurück.
Die Behauptung "Löschen ... ohne Aufstellung eindeutiger und im Artikel genannten Kriterien" ist hier ihrerseits sinnfrei, da die Kriterien nun mal von der zuständigen Behörde, hier BAZL, festgelegt werden. --Uli Elch (Diskussion) 19:27, 21. Dez. 2017 (CET)
Moinsen zusammen, ich habe gestern Abend noch meine Kollegen von Skyguide angeschrieben mit der Bitte mir kurz mitzuteilen, wie in der Schweiz die einzelnen Flugplätze genehmigt sind! Zitat: Basel, Genf und Zürich sind die einzigen "Flughäfen"! Viele andere, unter anderem Samedan sind Regionalflugplätze und der Rest Flugfelder. Daraufhin habe ich noch einmal explizit gefragt, ob es sich bei Samedan um einen Flughafen handelt! Kurze knappe Antwort: Nein! In der Schweiz kennt man zwar nicht die Unterteilung der Flugplätze nach Flughafen, Landeplatz und Segelfluggelände wie hier bei uns, aber Fakt ist, Samedan ist kein Flughafen! Gruß und ein schönes Weihnachtsfest allen Usern hier!--Frankygth (Diskussion) 14:27, 22. Dez. 2017 (CET)
Wob ei jetzt aber auch klar wäre, in der Liste sind unter der Schweiz Flugplätze aufgelistet, die keine Flughäfen sind, Grenchen usw.!--Frankygth (Diskussion) 14:30, 22. Dez. 2017 (CET)
Demnach müsste ja das dann falsch sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen#Schweiz
Schaut man in das schweizer Bundesgesetz über die Luftfahrt steht Folgendes (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19480335/index.html#a36a): "1 Für den Betrieb von Flugplätzen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (Flughäfen), ist eine Betriebskonzession erforderlich. Diese wird vom UVEK erteilt. 2 Mit der Konzessionierung wird das Recht verliehen, einen Flughafen gewerbsmässig zu betreiben und insbesondere Gebühren zu erheben." - Hier ist auch auf einer amtlichen Seite der Wortlaut "Flughafen" zu finden. Flugplätze der Kategorie Flugfelder werden laut Art. 36b lediglich mit einer Betriebsbewilligung betrieben: "1 Für den Betrieb aller anderen Flugplätze (Flugfelder) ist eine Betriebsbewilligung erforderlich. Diese wird vom BAZL erteilt." Und dass bei Samedan eine Konzession besteht kann man z.B. hier entnehmen: http://www.samedan.ch/xml_1/internet/de/application/d46/f54.cfm
Demnach definiert das BAZL alle Flugplätze als Flughäfen, die "dem öffentlichen Verkehr dienen" und somit durch den gewerbsmässigen Betrieb die zwingend erforderliche Konzession besitzen. Oder? --TW1920 (Diskussion) 00:53, 25. Dez. 2017 (CET)
Ein weiterer Beleg, dass Samedan amtlich als Flughafen bezeichnet wird kann man der "Genehmigung der Änderung des Betriebsreglements" des "Flughafens Samedan" entnehmen ( https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/de/dokumente/Fachleute/Flugplaetze/flugplaetze/uebertragung_desbetriebsreglementsandieengadinairportag.pdf.download.pdf/uebertragung_desbetriebsreglementsandieengadinairportag.pdf ): Hier wurde vom BAZL offiziell die Konzession der damaligen "Genossenschaft Flugplatz Oberengadin (GFO)" auf die "Engadin Airport AG" übertragen als "Flughafenhalterin Engadin Airport". Ganz zu Beginn steht die Bezeichnung "Regionalflughafen Samedan" und am Ende heißt es "Der operationelle Betrieb des Flughafens Samedan wird unverändert weitergeführt."
Demnach ist Samedan ein Flughafen der Kategorie Regionalflugplatz - diese Auffassung (also dass Samedan ein Flughafen ist) trägt wohl auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wie man der Übertragung der Konzession entnehmen kann. An der Konzessionierung hat sich seitdem nichts geändert, wie man hier einsehen kann: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/sicherheit/infrastruktur/flugplaetze/samedan.html --TW1920 (Diskussion) 01:35, 25. Dez. 2017 (CET)
Ich werde die Kollegen vom BAZL anschreiben, schauen wir was dann rauskommt.--Frankygth (Diskussion) 13:08, 25. Dez. 2017 (CET)
Ich hab beim BAZL angefragt. Folgende Antwort/Definition wurde mir seitens Nicole Räz (Stv. Leiterin Kommunikation, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK - Bundesamt für Zivilluftfahrt) via Mail zugeschickt:
"Besten Dank für Ihre Anfrage. Entscheidend dafür, wann ein Flugplatz in der Schweiz als Flugplatz bezeichnet wird, ist das Luftfahrtgesetz LFG. Gemäss LFG Art. 36 ist ein Flugplatz mit einer Betriebskonzession ein Flughafen. Ein Flugplatz mit einer Betriebsbewilligung ist ein Flugfeld. In der Schweiz verfügen alle Regionalflughäfen über Betriebskonzessionen und sind daher gemäss Luftfahrtgesetz Flughäfen."
Dies sollte nun eindeutig belegen, dass meine Ausführungen (Alle Regionalflugplätze der Schweiz sind "Flughäfen") stets richtig waren und keine Theoriefindung, wie die frei konstruierte Privatmeinung von Uli Elch, sind. Sollte es noch Fragen geben, steht die Dame jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung - Kontaktdaten sind hier zu finden: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/das-bazl/kontakt.html
Frau Räz sitzt in der Kommunikationsabteilung beim UVEK und hat soviel Ahnung von Flugplätzen wie der Weihnachtsmann von Ostereiern! Ich werde die Kollegen vom BAZL anschreiben, die explizit für die Genehmigung der Plätze verantwortlich sind. Die kenne ich und vertraue ihnen. Wir hören uns. Schreib mal unser BMVI an und frag z.B nach, ob Augsburg ein Flughafen ist. Bekommst Du den gleichen Schrott von der Kommunikationsabteilung beantwortet! Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:57, 28. Dez. 2017 (CET)