Diskussion:Liste der sächsischen Außenminister
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Georg Gradnauer
Das stand so in der Quelle; nochnichteinmal mit der Fußnote "auch Regierungschef" wie bei den anderen zwei. 1919 bildete angeblich ein "Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen" die verfassungsrechtliche Grundlage zur Regierungsbildung, und erst 1920 wurde eine Version der Verfassung des Freistaates Sachsen geschaffen. Ich nehme an, erstere beinhaltete noch die alten Ministerien, letztere schaffte sie dann ab. Weiß nicht, ob es dann in der Einleitung dieses Artikels hier heißen sollte:
- "[...] umfasst die Außenminister des Königreichs Sachsen sowie der folgenden Republik Sachsen"? --109.45.0.115 17:40, 24. Jan. 2016 (CET)
- Ich habe es mal so umgesetzt, da ein Freistaat (Republik) auch Republik ist und so das Augenmerk mehr auf die Regierungsform als auf den Namen gelegt wird. -- 32X 18:08, 24. Jan. 2016 (CET)
- Danke überhaupt für die Einleitung. Find's gut zu sehen, wie, von wem, und wann dieses doch ziemlich wichtige Ressort aufgegeben wurde, und die Verknüpfung mit der Zeit der Weimarer Republik ist hier wohl schon wichtig. --109.45.0.115 18:29, 24. Jan. 2016 (CET)