Diskussion:Phasenprüfer
Warum leuchtet der Phasenprüfer bei "neutral" an der Steckdose nicht? Das wird nicht klar. An der Steckdose haben wir doch Wechselstrom!?
Fehler in Erklärung
Hallo,
also ich bin kein Physiker oder Elektriker, aber ich denke, dass in der Erklärung ein Fehler ist.
Wie ist es denn zu erklären, dass ein Phasenprüfer auch funktioniert, wenn man Schuhe mit Gummisohle trägt? Daher kann das Prinzip ja nicht darauf beruhen, dass ein geschlossener Stromkreis entsteht, oder?
Gruß, Tiehscher
- ich weißes auch nicht genau, könnte mir aber vorstellen, dass der fließende stronm so klein ist, dass der körper im vergleich dazu als erde gelten kann.
- Fußsohlen und -boden bilden einen Kondensator, der für Wechselstrom kein unüberwindliches Hindernis darstellt ?!
- Probier mal mit feuchten Füßen und feuchtem Finger einen Phasenprüfer aus. Das kribbelt schon ein wenig.
- Pronizipbedingt reicht aber ein sehr, sehr kleiner Strom aus. Ist ja nur ein Glimmlämpchen --Cletus (wikipedia@dodekatex.de) 14:58, 17. Mai 2006 (CEST)
- kein Fehler nirgends: nur unvollständig: es fließt auch ein kapazitiver (Verschiebungs-)Strom, daher reicht es auch, wenn man isoliert steht - die Kapazität des menschl. Körpers gegen Erde ist groß genug für einen ausreichenden Strom.--Ulfbastel 19:04, 20. Jun. 2008 (CEST)
- Genau, "Since it relies on capacitance to complete the circuit, … " [[1]] – Fritz Jörn (Diskussion) 17:37, 18. Sep. 2014 (CEST)
Widerstand?
Warum wird die Sache mit dem Widerstand so unklar formuliert? Man weiß nicht, wodurch der Widerstand entsteht. Kann man nicht sagen: "die Glimmlampe hat einen Widerstand von ca. 800 000 Ohm, weil das Neongas im Innern Strom nur wenig Strom leitet." - Sonst bleibt es so unklar . Oder ist da tatsächlich noch ein Vorwiderstand drin? Wenn ja, woraus besteht er? (nicht signierter Beitrag von 217.248.244.25 (Diskussion) 23:24, 14. Mai 2014 (CEST))
- "bestehen aus einer kleinen Glimmlampe und einem Vorwiderstand im Bereich von 820 kΩ bis 1 MΩ" steht da. M.E. klar genug. --Rubik-wuerfel (Diskussion) 23:06, 4. Jan. 2015 (CET)
Norm
Phasenprüfer heißen richtig "Einpolige Spannungsprüfer bis 250 V Wechselspannung". Sie sind genormt in der VDE 0680 Teil 6 = DIN 57680 Teil 6. akapuma, 17.05.06
Falscher Name
Eigentlich müsste der "Phasenprüfer" Außenleiterprüfer heißen. Die Wechselstromphase heißt ja Außenleiter, also der spannungs- führende "Draht" (Leiter).
mfg Daniel Heyer 89.61.248.167 06:44, 19. Jul. 2007 (CEST)
- sie heißen nun mal umgangssprachlich Phasenprüfer. Das kommt dahr, dass man die Außenleiter auch „Phase“ nennt.--Ulfbastel 19:02, 20. Jun. 2008 (CEST)
Stromschraubenzieher! Mir war kein anderer Name bekannt und ich musste gerade 6 Minuten googeln, und auf den Begriff Phasenprüfer zu kommen. Wäre toll, wenn der Begriff Stromschraubernzieher noch erwähnt würde. :)
- Stromschraubenzieher??? (nicht signierter Beitrag von 84.191.224.178 (Diskussion | Beiträge) 12:52, 29. Mär. 2009 (CEST))
Sollte auch als Polprüfer zu finden sein
Hallo,
ich suche eigendlich nach einem Polprüfer. Ich denke, nachdem ich den Aktikel gelesen habe, dass ein Polprüfer und ein Phasenprüfer das gleiche sind. Es ist jedoch nicht sofort klar.
Dieser Aktikel sollte auch unter "Polprüfer" zu finden sein (nicht signierter Beitrag von 84.146.3.15 (Diskussion | Beiträge) 21:08, 17. Mai 2009 (CEST))
- Hi, bist Du sicher, dass Du nicht sowas suchst? Das ist was gänzlich anderes: "Polprüfer" prüfen die Polarität von Gleichspannung, der Phasenprüfer den Aussenleiter im Bezug Netzspannung.--wdwd 21:45, 17. Mai 2009 (CEST)
Schwammige "Muss"-Formulierung
Der Satz:
- Erdungsfehler müssen durch eine Elektrofachkraft beseitigt werden, der betreffende Anlagenteil (z. B. Steckdose) ist bis dahin gegen Weiterbenutzung zu sichern.
Kann das bitte jemand konkretisieren: Was heißt "müssen", wer oder was fordert dies? Genauso für "ist zu sichern". -- 84.177.21.138 01:17, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Soweit ich weiß, ist laut VDE jede Fachkraft (!) dazu verpflichtet, unsichere Elektro-Anlagen still zu legen oder zu reparieren, weil Lebensgefahr besteht. Aber ich kann auf das Gesetz jetzt nicht mit dem Finger zeigen, aber auf das wirds rauskommen, denk ich mal. (Polizist darf auch nicht wegsehen...) -- Ruhrlemming 11:15, 14. Mär. 2010 (CET)
- In welcher gesetzlicjhen Regelung (konkret) sollte diese Verpflichtung so normiert sein? Bitte keine Urband Legends.--wdwd 21:22, 15. Apr. 2010 (CEST)
Eine "Gesetzliche Regelung" in dem Sinne gibt es nicht wirklich. Aber jeder Mensch hier in Deutschland ist per Grundgesetz verpflichtet körperlichen Schaden und Lebensgefahr, im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter beachtung des Eigenschutzes, von anderen Mitmenschen abzuwenden. Da Elektrofachkräfte elektrische Gefahren kennen und erkennen müssen (sind deswegen Elektrofachkräfte mit Zertifikat) greift hier u.a. das Grundgesetz. Die Elektrofachkraft besitzt die Möglichkriten Schaden durch fehlerhafte Elektrik zu erkenen. Damit ist diese Fachkraft greifbar. Allerdings darf eine Elektrofachkraft keine Anlagen gegen den Willen des Betreibers stillegen! Die Verantwortung geht dann aber auf den Betreiber über. Auch der TüV darf Anlagen (z.B. Aufzüge) nur mit Einverständniss des Betreibers stillegen. Auch wenn der TüV vom Auftreten her oft so tut als dürfe er das selber. Der Betreiber haftet dann allerdings komplett und in allen Belangen für evt. Folgeschäden. Elektrofachkraft und TüV sind dann in der Haftung außen vor. Nur wenn eine offensichtlich echte und akute Lebensgefahr für Unbeteiligte vorliegt (z.B. offene Leitungen auf einem Spielplatz) darf jeder diese Gefahrenquelle straffrei stillegen. So wie jeder Mensch einen Mord verhindern muss, wenn er es denn könnte. Ein reiner Verdacht oder eine Vermutung, das da etwas nicht in Ordnung ist, reichen nicht aus. Sollte eine Elektrofachkraft aber Gefahren nicht dem Betreiber melden und zur Abschaltung raten (oder selber abschalten), hat diese Fachkraft vorm Richter ein echtes Problem. Der Richter hat meist keine fachliche Ahnung (kann er auch nicht haben) und er urteilt nach den Gesetzen und gültigen Normen. Er zieht Fachleute zu Rate die ihm sagen das z.B. blanke Kabel natürlich den gesundheitlichen Schaden Beteiligter zur Folge haben könnten...oder auch nicht. Eine Elektrofachkraft muss das wissen und Entscheiden können. (Grob gesagt: Ein blanker Draht auf einem Dach vom EKZ, wo keiner hinkommt, ist kein Grund das Einkaufszentrum abzuschalten, ein frei zugänglicher blanker Draht in einem Kindergarten schon) Hier wird eine der vielen Grauzonen besprochen. Ich selber würde im Zweifelsfall den Stecker ziehen. Wenn der Betreiber den Stecker wieder einsteckt ist das nicht mehr mein Problem. Ich darf dem Betreiber allerdings nicht eine Anlage gegen seinen Willen abschalten. Mein Urteil könnte ja auch falsch sein und dann auch Schaden verursachen. Hier geht es auch um einen gesunden Menschenverstand und nicht nur um schriftlich "belegbare" Weisheiten. Schriftlich wird man diese Sachen kaum finden können. Niemand möchte sich die Finger verbrennen. Schalte mal bei VW die Bänder ab weil du eine elektrische Gefahr ausgemacht hast. Da geht es dann wieder um Relationen. Eine defekte Stekdose rechtfertigt nicht den Produktionsausfall in Millionenhöhe. Mache mal einen Richter klar das 500 Millionen bei VW wg. einer defekten Steckdose, die eh keiner anfasst, verloren gingen. Der wird dich verurteilen weil du zuviel getan hast. Hättest es dem Betreiber überlassen sollen. Mach dem Richter klar das dein kleiner Sohn sich an ner defekten Steckdose den Arsch verbrannt hat, der wird dich auch verurteilen. Weil du die Steckdose nicht stillgelegt hast. In Deutschland ist noch lange nicht alles durch Gesetze geregelt und so aufgeschrieben. Ab und zu wird einfach nur der klare Menschenverstand zur Klärung von Sachverhalten zu Rate gezogen. Gruss,-- 94.134.166.120 15:02, 5. Feb. 2011 (CET)
250 V Effektivwert oder Scheitelwert?
Ich habe heute in einer E-Technik-Vorlesung erfahren, dass es sich bei den 250 V, für die Phasenprüfer benutzt werden dürften, um den Scheitelwert der Spannung handele und diese im 230 V(eff)-Netz somit nicht eingesetzt werden dürften. So recht glauben kann ichs nicht, da mir die zu Grunde liegen Norm nicht vorliegt, kann ich es aber auch nicht nachprüfen. Vielleicht könnte ja jemand nachschauen und diese Angabe ggf. ergänzen. --80.139.219.130 20:32, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Hinweis: Phasenprüfer haben einen internen Widerstand von mehr als 800kOhm eingebaut. Selbst bei keinerlei weiteren Widerständen (Glimmlampe, externe Person) kann bei grosszügig aufgerundet 350V Spitze nicht mehr als 500 µA Spitze fliessen und ist damit nichtmal wahrnehmbar. Was ein Problem sein kann, ist ein defekter Phasenprüfer mit z.b. überbrückten Widerstand. Dieses Problem besteht dann aber auch schon bei 200V oder bei 250V.
- Tipp: Nimm ein herkömmliches Multimeter (Spannungsmessgerät) und verzichte auf diese Schätzometer-Glimmlamperln womit sich dieses Problem gar nicht stellt.--wdwd 21:22, 15. Apr. 2010 (CEST)
Bei einem überbrücktem Wiederstand im Phasenprüfer hast du ein echtes Problem bei der "Messung", bzw. dannach. Du solltest dich nach der Messung unbedingt an einen Arzt wenden. Du bekommst das volle "Programm der Steckdose" durch den Körper. Die Dinger sind gefährlich. Nicht nur weil sie falsch anzeigen können und dadurch falsche Schlüsse bei der weiteren Vorgehensweise hervorrufen. -- 94.134.183.230 22:48, 9. Feb. 2011 (CET)
- Die grösste Gefahr geht wahrscheinlich von 12Volt-Kfz-Elektrik-Prüfern aus, die ungefähr aussehen wie die bisherigen Phasenprüfer.... --Itu 23:18, 21. Jul. 2011 (CEST)
Phasenprüfer, Signal bei Neutralleiter
Hallo, nach meinen Erfahrungen leuchtet der Phasenprüfer auch dann - schwach - wenn zwar der Leiter L angeschlossen ist, aber die der Neutralleiter nicht. Meine Vermutung ist, dass trotz richtiger Isolierung bzw. Ummantellung der Drähte eine Induktivspannung durch die angeschlossene Leitung L1 erzeugt wird. Dieses zeigt der Phasenprüfer ebenfalls an. Andreas Tiedemann (nicht signierter Beitrag von 84.167.121.92 (Diskussion) 21:43, 1. Apr. 2011 (CEST))
- Den Neutralleiter brauchst doch überhaupt nicht.... --Itu 23:18, 21. Jul. 2011 (CEST)
Phasenprüfer "umgangssprachlich"
genau genommen ist der Begriff "Phasenprüfer" umgangssprachlich und der Begriff Spannungsprüfer entspricht exakt der Norm [DIN 57680-6 VDE 0680-6:1977-04] mit dem Titel: Schutzbekleidung, Schutzvorrichtungen und Geräte zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Betriebsmitteln bis 1000 V, Einpolige Spannungsprüfer bis 250 V Wechselspannung
Abgesehen davon, die DIN 40108:2003-06 "Stromsysteme - Begriffe, Größen, Formelzeichen" legt in Abschnitt 3.3.2.1 ausdrücklich fest: Die Strombahnen und Außenleiter dürfen nicht als Phasen bezeichnet werden. Die Benennung Phase (siehe Abschnitt 4) ist dem Schwingungszustand vorbehalten. In Abschnitt 4 geht es um den Phasenwinkel, den Nullphasenwinkel, den Phasendifferenzwinkel und um die Bezugs-Phasenfolge - die mit einem "Phasenprüfer" nicht gemessen oder nachgewiesen werden können. -- Sorbas 48 (Diskussion) 16:20, 22. Okt. 2012 (CEST)
Wirklich so unsicher?
Einpolige Phasenprüfer kommen in dem Artikel gegenüber zweipoligen Spannungsprüfern ziemlich schlecht weg. Aber was ist denn, wenn man mit einem zweipoligen Spannungsprüfer gegen den Neutral- oder Schutzleiter misst und diese jedoch durch einen Fehler unterbrochen sind oder sogar auch mit der Phase verbunden sind? Dann würde der zweipolige Spannungsprüfer im Gegensatz zum einpoligen fälschlicherweise keine Spannung anzeigen. Letztlich misst ein einpoliger Phasenprüfer doch die Spannung zwischen Messobjekt und Mensch. Und das ist das, worauf es bei der Vermeidung eines Stromschlags ankommt. Wenn man als Laie prüfen will, ob man irgendwas gefahrlos anfassen darf, kann ein simpler Phasenprüfer daher auch durchaus Vorteile haben. --77.11.239.107 18:17, 5. Jan. 2013 (CET)
- JA, wirklich unsicher, denn es ist auch lange nicht gesagt, dass die Glimmlampe des einpoligen Phasenprüfers leuchtet, wenn Spannung an einem Leiter anliegt. Die Chance, dass Neutralleiter und Schutzleiter unterbrochen sind ist ungleich kleiner, als dass ein einpoliger Phasenprüfer versagt. Es ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, beide Methoden anzuwenden und im Standardwerkzeugkasten eines fachmännisch ausgerüsteten Elektriker wird man auch beide Prüfmittel finden. -- Sorbas 48 (Diskussion) 10:45, 6. Jan. 2013 (CET)
Helleres Bild Phasenprüfer?
Sofern dieses Bild (von mir) gewünscht wird, bau ich’s gern ein: [[2]]. Der Blog [[3]] behandelt die Suche nach Phasengleichheit. Bitte direkt anmailen: Fritz@Joern.De — Fritz Jörn (Diskussion) 17:53, 18. Sep. 2014 (CEST)