Diskussion:Pálinka

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Bedeutung

"palinka" ist ein slawisches wort und bedeutet "die gebrante" oder einfach "brand" (nicht signierter Beitrag von Billusiek (Diskussion | Beiträge) 11:00, 27. Mär. 2010 (CET))

+1: Das slowakische Verb páliť bedeutet viel eher "brennen" als "kochen", folglich ist Pálinka ein "Gebrannter"/Branntwein. Hodsha (Diskussion) 19:18, 11. Mai 2018 (CEST)

belege

zum Alkoholgehalt und dem Namensschutz gibt es doch bestimmt Quellen, wäree daher schön, wenn die einer nachtragen könnte. --OttosPlan 12:48, 4. Okt. 2010 (CEST)

Da steht was, aber keine Ahnung wie ich Belege richtig einbaue. --188.22.182.234 13:02, 4. Okt. 2010 (CEST)
Vielleicht hilf dir Wikipedia:Belege weiter. --OttosPlan 14:45, 5. Okt. 2010 (CEST)

Gesetzesänderung

Ich habe im Abschnitt über die rechtlichen Grundlagen mal eingeführt, dass die Gesetzesänderung vom September 2010 auf Ungarn beschränkt ist. Da Palinka auch in Österreich hergestellt werden darf und sich der Quellenartikel auf die Lage in Ungarn bezieht, schien mir der Hinweis notwendig, da sonst unklar ist, auf welches Land sich die Angabe bezieht. --Traubenberger (Diskussion) 00:28, 13. Aug. 2012 (CEST)

Pălincă - geschützte Begriffe

Ich würde noch hinzufügen, dass Pălincă ebenfalls ein geschützter Begriff für Obstler aus Rumänien ist. Wird fast genauso gesprochen, nur die Betonung liegt hier auf der zweiten Silbe. Quelle: Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 (nicht signierter Beitrag von Berndkonfuzius (Diskussion | Beiträge) 12:22, 10. Apr. 2016 (CEST))

Geschützte geografische Angaben

Der Abschnitt über geschützte Bezeichnungen könnte ggf. noch erweitert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (usw.) (letzte Fassung vor der Aufhebung 2019) führte in Anhang III: Geografische Angaben die folgenden Pálinkas auf:

  • In der Produktkategorie „6. Tresterbrand“:
    • Törkölypálinka – Ungarn
  • In der Produktkategorie „9. Obstbrand“:
    • Szatmári Szilvapálinka – Ungarn
    • Kecskeméti Barackpálinka – Ungarn
    • Békési Szilvapálinka – Ungarn
    • Szabolcsi Almapálinka – Ungarn
    • Gönci Barackpálinka – Ungarn
    • Pálinka – Ungarn, Österreich (nur für die in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien hergestellten Spirituosen aus Marillen/Aprikosen)
    • Újfehértói meggypálinka – Ungarn

Die neue Verordnung (EU) 2019/787 enthält diesen Anhang nicht mehr. Die genaue Aufzählung der einzelnen geschützten Angaben erfolgt nun über eine Online-Datenbank (siehe Art. 37 der Verordnung, derzeit aktuelle Fassung), und das ist offenbar eAmbrosia. Doch das habe ich nicht mehr zu Ende recherchiert. Bitte seht selbst, was dort über die verschiedenen Pálinkas zu finden ist. -- Martinus KE (Diskussion) 12:30, 3. Mär. 2022 (CET)

Herstellungsverfahren

Anhang I, Nr. 6 und 7, der Verordnung (EU) 2019/787 (derzeit aktuelle Fassung) enthält wichtige Vorgaben für das Herstellungsverfahren von (Trauben-)Tresterbrand und Obsttresterbrand. -- Martinus KE (Diskussion) 12:32, 3. Mär. 2022 (CET)