Diskussion:Resultate der Ständeratswahlen (2015–2019)
Zahlen Schaffhausen
Die Prozentangaben beim Kanton Schaffhausen können so ja offensichtlich nicht stimmen, weil Minder sonst nicht gewählt wäre. Und wenn ich das so zusammenzähle, komme ich persönlich da nicht auf 200%.--BigPig (Diskussion) 17:26, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Die Summe beträgt nicht 200% weil nicht alle Wählenden zwei Kandidaten aufschrieben. Wer nur jemanden wählte, dessen zweite Stimme fehlt halt für das absolute Mehr. Im Kanton Schaffhausen sind sogar noch die Wählenden einberechnet, die ihren Zettel ganz leer liesen, da dieser Kanton leider nur die eingelegten Wahlzettel und die leeren Stimmenm, nicht aber die leeren Wahlzettel angibt. Für die Berechnung des absoluten Mehrs zählen aber in Schaffhausen nach Art. 24 Abs. 1 des kantonalen Wahlgesetz (http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/160.100.pdf) wiederum nur die gültigen Stimmen, diese werden nach Art. 24 Abs. 2 für den SR durch vier dividiert (und nicht durch drei wie in anderen Kantonen), sprich sobald Wählende eine oder beide Linie leer lassen sinkt das absolute Mehr unter 50 %.--So-Gast (Diskussion) 22:06, 20. Okt. 2015 (CEST)
Dabei gilt das absolute Mehr; gewählt ist, wer am Meisten Stimmen erhält.
Erstens schreibt man «am meisten» klein und zweitens kann es ja nicht sein, dass das absolute Mehr gelten kann, wenn der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wird. --Lukati (Diskussion) 14:55, 15. Nov. 2015 (CET)
- +1, völlig korrekt, muss überall geändert werden. --Alpöhi (Diskussion) 16:35, 15. Nov. 2015 (CET)
- ok, ist erledigt. Steht ja auch bereits im Abschnitt Wahlsystem und muss daher nicht jedes Mal erklärt werden. --Alpöhi (Diskussion) 16:51, 15. Nov. 2015 (CET)
Unnötige Wiederholungen
Ich finde diese Wiederholungen mühsam: Weil im 1. Wahlgang nur Pascale Bruderer das absolute Mehr von 90'261 Stimmen erreichte, musste ein 2. Wahlgang angesetzt werden. (...) Weil im 1. Wahlgang nur Pascale Bruderer das absolute Mehr erreichte, wurde für den 22. November 2015 ein 2. Wahlgang angesetzt. Dabei gilt das relative Mehr. Man könnte stattdessen so formulieren: Im ersten Wahlgang erreichte Pascale Bruderer das absolute Mehr von x Stimmen. Und dann weiter unten: Weil im 1. Wahlgang nur ein Kandidat das absolute Mehr erreichte, wurde für den 22. November 2015 ein 2. Wahlgang angesetzt. Dabei gilt das relative Mehr. Einwände/Meinungen? --Lukati (Diskussion) 15:09, 22. Nov. 2015 (CET)