Diskussion:Scheck/Archiv
Erfinder?
Wer hat den Scheck erfunden und wann kammen die ersten Checks (weltweit) zum Einsatz?
- Soweit ich mich dunkel erinnere (meine Banklehre liegt 30 Jahre zurück) waren es als erste venezianische Kaufleute im Mittelalter, die Dritten solche unbedingten Zahlungsanweisungen übergaben. Inhalt dieser Zahlungsanweisungen war, dass andere Kaufleute, die den ersten etwas schuldeten, nach Vorlage der Zahlungsanweisung an den Vorleger zahlen sollten. In Deutschland soll die Verbreitung durch die Fugger geschehen sein. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
I.d. Hauptartikel kommt es leider ,wie immer, nicht vor! (den möchte ich auch gar nicht berühren... sonst wird Jemand böse!?) so sind fast alle Wiki-Artikeln in Deutsch. Ein Blick nach Wikipedia in Englisch klärt sofort alles... hier der SCHECK! 1. Jh. vor d. akt. Zeitrechnung...
The modern cheque comes from the Persian (Iraner) چک chek,, a written vow to pay for goods when they were delivered, to avoid money having to be transported across dangerous terrain. The ancient Romans are believed [2] to use cheques (praescriptiones) in the first century B.C. During the third century AD, banks in Persia and other territories in the Persian empire under Sassanid Empire also issued letters of credit known as Sakks and is the root of the word cheque.[citation needed]
In the 9th century, a Muslim businessman could cash a cheque in China drawn on his bank in Baghdad.[citation needed]
Zitat, Anfang:
"In kommerzieller Hinsicht ist es nicht unnütz, zu erinnern, dass (der persische Reisende) Nasir-i Khusraw (im Jahre 1047) den Gebrauch von Schecks erwähnt. Das betrifft Basra, aber alles erlaubt zu denken, dass es natürlich so auch in Damaskus oder in Kairo war: "Die kommerziellen Geschäftsabschlüsse", schreibt er, "erfolgen so: jeder, der Werte hat, deponiert sie bei einem Wechsler oder einem Bankier, der ihm eine Empfangsbescheinigung ausstellt. Für alle Käufe gibt man eine Anweisung an diesen Bankier, der sie einlöst. Während der ganzen Dauer ihres Aufenthaltes in der Stadt bedienen sich die Händler nur noch der Schreiben, die von den Bankiers bezahlt werden müssen."
Zitat Ende.
Aus: Gérard Degeorge: Damaskus. Von den Ursprüngen bis zu den Mamelucken. Band 1, S. 156. Verlag Turia + Kant, Wien, 2006, ISBN 3-85132-448-X --Alsterblick 23:33, 29. Apr. 2010 (CEST)
"Auf Sicht"?
Was bedeutet der Terminus "auf Sicht"? -- Jpp 16:44, 14. Mär 2004 (CET)
- D. h. gegen Vorlage des Papiers beim Anweisungsempfänger. --Andrsvoss 22:09, 14. Mär 2004 (CET)
Bankschecks?
Was sind eigentlich Bankschecks bzw was hat es mit jenen auf sich?
- ? leider verstehe ich nicht so genau was du wissen willst :o( ...Sicherlich Post 15:18, 30. Mär 2005 (CEST) unterschreiben kannst du mit --~~~~
- Ein Bankcheck ist ein Check, der immer gedeckt ist, da man ihn auf der Bank, die den Check aushändigt bar bezahlen muss. Diese Checks werden zum Beispiel bei Auktionen bevorzugt, da sie im Gegensatz zu normalen Checks eben immer gedeckt sind. Bei normalen Checks ist es möglich, dass man dafür nichts erhält, wenn der Checkaussteller kein Geld auf dem Konto hat. So ist es zumindest in der Schweiz. schöne grüsse --Breezie 15:28, 30. Mär 2005 (CEST)
- ah es geht um eine Scheckbestätigung? ... dass darf in Deutschland nur die Bundesbank machen und sie tut es gegen Gebühr, einlage des betrages und nur für einen bestimmten Zeitraum (8 Tage wenn ich mich nicht irre) aber siehe Bestätigter LZB-Scheck...Sicherlich Post 15:32, 30. Mär 2005 (CEST)
- Ein Bankcheck ist ein Check, der immer gedeckt ist, da man ihn auf der Bank, die den Check aushändigt bar bezahlen muss. Diese Checks werden zum Beispiel bei Auktionen bevorzugt, da sie im Gegensatz zu normalen Checks eben immer gedeckt sind. Bei normalen Checks ist es möglich, dass man dafür nichts erhält, wenn der Checkaussteller kein Geld auf dem Konto hat. So ist es zumindest in der Schweiz. schöne grüsse --Breezie 15:28, 30. Mär 2005 (CEST)
Es gibt zwei Erklärungen:
1. Ein Bankscheck ist ein Scheck, bei dem der Bezogene eine Bank ist. Dies ist in Deutsachland zwar durch das Scheckgesetz vorgeschrieben, es ist aber durchaus nicht selbstverständlich (siehe oben Erfinder)und in anderen Ländern ist das anders. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts war z.B. noch umstritten, ob Sparkassen scheckfähig sind. Und die Deutsche Bundesbank (die ja eigentlich keine Bank im Sinne des Bankengesetzes ist) ist nur durch Regelung Im Bundesbankgesetz scheckfähig.
2. ein Bankscheck ist ein Scheck, der von einer Bank ausgestellt ist, entweder gezogen auf die Bundesbank oder ein Konto der ausstellenden Bank bei einer anderen Bank (beispielsweise ausgestellt von der Sparkasse x und gezogen auf das Konto dieser Sparkasse bei einer Landesbank). Diese Schecks gelten in Deutschland aufgrund der Bankenaufsicht als besonders sicher, weil man davon ausgeht, dass eine Bank immer zahlungsfähig ist. Derartige Schecks sind daher als Sicherheit bei Grundstücks-Zwangsversteigerungen zugelassen. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
Verrechnungsscheck 2 Linien reichen!?
Woraus ergibt sich, dass in Deutschland zwei parallele Linien oben links reichen? -- Kasselklaus 11:36, 21. Mai 2005 (CEST)
- wenn ich das richtig sehe aus § 37 ScheckG in Verbinung mit § 38 ScheckG ... wobei es wenn ich das genau lese dann wohl zwar in der Praxis die Wirkung eines verrechnungsschecks hat, ober eigentlich ein gekreuzter Scheck ist .. hmm sollte man vielleicht ädnern?! ...Sicherlich Post 12:06, 21. Mai 2005 (CEST)
- Es scheint sich wirklich um einen gekreuzten Scheck zu handeln, so diese schweizerische Quelle:
- --Kasselklaus 10:22, 23. Mai 2005 (CEST)
- Artikel 37 und 38 Scheckgesetz vom 14.08.1933 sind nie in Kraft getreten. Artikel 39 sagt aus, dass ein Vermerk "Nur zur Verrechnung" oder ein gleichlautender Vermerk gesetzt werden muss. (Nach deutschen Recht) --Dreamshipper 21:16, 21. Jun 2005 (CEST)
- die Regelungen mit dem gekreuztem Scheck gibt es in Deutschland nicht. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ist es zumindest in Berlin Handelsbrauch, dass diese zwei Linien einen Verrechnungsscheck bedeuten. (Info aus meiner Banklehre vor 30 Jahren) --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
Riesige Schecks
Wie ist das eigentlich mit der Bedeutung von diesen überdimensionierten Schecks für Veranstaltungen, die dann feierlich übergeben werden. Haben die irgendeinen Wert oder gibt es da noch einen normalen Scheck? Ich wüsste nämlich nicht, jemals jemanden einen solchen Scheck einlösen gesehen zu haben^^ --NiklasP 14:16, 21. Sep 2006 (CEST)
- dies sind in der Regel keine Schecks, sondern Scheckabbildungen. Ihnen fehlt i.d.R. ein wichtiges Merkmal: die Originalunterschrift, sie ist nämlich nur kopiert (abgebildet). Ohne Original-Unterschrift ist der Scheck kein Scheck. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
Sichtvermerk
"Der Sichtvermerk braucht in Deutschland nicht geschrieben zu werden, weil der Scheck kraft Gesetzes ein Sichtpapier ist." Dieser Satz ist völlig sinnlos, solange nicht erklärt wird, was ein Sichtvermerk ist (oder war oder was er im Ausland - wo es ihn ja offenbar noch gibt - für eine Bedeutung hat).--Dr.cueppers 22:38, 23. Sep 2006 (CEST)
»Gezogen«
Aussteller ist jetzt nicht mehr der Zahlungspflichtige, sondern die Bank. Dieser Scheck ist dann gezogen auf eine Bank in einem Land der Scheckwährung.
Meiner Meinung nach ist »gezogen« an dieser Stelle nicht Oma-tauglich. Vielleicht kann jemand mit Fachkenntnis diesen Satz etwas verständlicher formulieren – ich kann es leider nicht. -- 87.167.21.59 22:10, 16. Nov. 2006 (CET)
Teil Verrechnungsschecks für mich als Laien unverständlich
An und für sich ist ein Scheck immer ein Orderpapier. Orderpapier bedeutet, wie im Artikel erläutert, dass der Scheck an einen bestimmten Empfänger ausgezahlt werden soll. Wenn dieser Empfänger den Scheck aber doch noch an einen dritten weitergeben möchte, muss der diesen indossieren. Das ist im Grunde einfach eine Übertragungserklärung auf der Rückseite.
Durch den Zusatz "oder Überbringer" wird der Scheck jetzt zum Inhaberscheck. Diesen kann einlösen, wer ihn in der Hand hat. Sollte dies nicht rechtens gewesen sein, können Rechtsschritte eingeleitet werden. Wortwörtlich gesehen bedeutet "oder Überbringer" ja lediglich, das dieser "Überbringer" das Einlösen übernimmt. Möglich ist die Auszahlung also an jeden, der ihn in Händen hält. Bekommen sollte nichtsdesto trotz derjenige das Geld, dem der Scheck ursprünglich gegeben wurde.
Soweit ich weiß ist macht der Zusatz "oder Order" folgenden Unterschied: Die Bank muss hier prüfen wen sie vor sich hat. Also bspw. nach einem Ausweis verlangen und sehen ob der Mensch irgendwo namentlich auf dem Scheck aufgeführt ist. Bedeutet also lediglich mehr Sicherheit und geringere Gefahr in einen Rechtsstreit zu gelangen.
- die Bank muss die Echtheit eines Indossaments nicht prüfen, solange sie keinen begründeten Zweifel an der Echtheit hat.--Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
Bitte im Interesse allgemeiner Verständlichkeit überarbeiten
Dieser Artikel mag als Informationssammlung für Leute, die sich mit Scheck- und Bankwesen schon halbwegs auskennen, ganz ordentlich sein – aber ich als Laie = Normalleser finde ihn sehr schwer entzifferbar. Ich habe lange im ganzen Text suchen müssen, um wenigstens zu ahnen, was ich mit einem Verrechnungsscheck, den mir jemand geschickt hat, denn nun machen soll (zu meiner oder zu seiner Bank gehen? etc.). Zudem sind v.a. am Artikelende manche Sätze einfach keine Sätze, sondern nur Stichworte, daher unenzyklopädisch. Eine Überarbeitung zugunsten allgemeiner Verständlichkeit wäre also sehr verdienstvoll! Herzlichen Dank im Voraus an jeden Kenner, der sich dieser Aufgabe annehmen könnte … --Aristeas 14:06, 18. Jul. 2008 (CEST)
Entstehungsgeschichte
fehlt noch. Bitte ergänzen. --77.4.80.67 22:50, 13. Jun. 2009 (CEST)
Orderscheck Indossament
"... ein „Orderscheck“. Dies bedeutet, dass die Schecksumme nur an denjenigen gezahlt werden darf, der auf dem Scheck als Zahlungsempfänger genannt ist, oder an denjenigen, dem der Scheck durch Indossament übertragen worden ist."
[...]
"Das Indossament wird im kaufmännischen Verkehr auf der Scheckrückseite quer angebracht und kann ausgeführt sein
- als Vollindossament (es bezeichnet den künftigen Scheckberechtigten namentlich, beispielsweise: „an Order Max Müller“, Unterschrift),
- Blankoindossament (dieses enthält keinen Namen, sondern nur den Text „an Order“, Unterschrift) und bedeutet, dass das bezogene Kreditinstitut an jeden Vorleger zahlen darf; es macht den Scheck praktisch zum Inhaberscheck)
- Inkassoindossament (dies bedeutet, dass der Indossatar nur für den Indossanten einziehen darf, Text: „Wert zum Inkasso“ oder „Wert zum Einzug“)."
Das verstehe ich noch nicht ganz. Übliches Szenario: Firma F schuldet Herrn H Geld und sendet ihm einen Orderscheck der Firmen-Hausbank FB auf dem er als Zahlungsempfänger eingetragen ist. Der Scheck ist zu diesem Zeitpunkt auf der Rückseite üblicherweise noch nicht unterschrieben. Herr H unterschreibt auf der Rückseite blanko und reicht ihn bei seiner Hausbank HB ein und erhält das Geld kurze Zeit später auf seinem Konto gutgeschrieben.
Wieso muss Herr H auf der Rückseite unterschreiben? Er ist doch auf dem Scheck als Zahlungsempfänger eingetragen.
Ist es so, dass er den Scheck sozusagen an seine Hausbank "überträgt"? Müsste dann er dann bei einem Vollindossament schreiben: "an Order <seine Hausbank>, Unterschrift"?
Und am sichersten wäre in diesem Fall das Inkassoindossament? Das bedarf keiner Unterschrift?
--AchimP 15:21, 26. Feb. 2010 (CET)
Verrechnungsscheck in den USA
Weiß jemand, warum die bezahlung per Verrechnungsscheck in den USA so weit verbreitet ist ? Theoretisch ist doch die beleglose Überweisung für beide Seiten wesentlich komfortabler ? Die Antwort könnte man dann auch noch im Artikel unterbringen.-- 80.171.77.220 14:19, 16. Apr. 2011 (CEST)
Reisescheck Traveller Checque
Der Abschnitt zu Reiseschecks/Traveller Cheque liest sich wie ein Werbeprospekt.
Zum einen sind die Gebühren für den Kauf im Wechselkurs versteckt. Dieser ist jeweils ungünstiger als wenn man etwa Bargeld am Geldautomaten vor Ort ziehen würde. Obendrauf kommt dann ggf. eine Bearbeitungsgebühr oder Versandpauschale.
Damit aber nicht genug. Vor Ort werden Reiseschecks (ausprobiert in Costa Rica, Nicaragua, Guatemala, Belize, Mexiko, Venzuela, Kolumbien, Großbritannien, Schweden damals noch Pre-Euroländer (Italien, Portugal, Frankreich, Spanien, Niederlande) von Händlern ungerne und zu relativ schlechten Kursen (auch dort ist meist umrechnen angesagt) angenommen. Stellen die gebührenfrei tauschen (meist Banken oder gar Amex-Fillialen) findet man selbst in großen Städten nicht an jeder Ecke.
Alles in allem sind daher die Gebühren für den Reisescheck weit höher als 1%. Natürlich ist das bei dem ganzen Aufwand allein für Regelabwicklung und erst recht bei Verlustfällen teilweise gerechtfertigt. Aber ist dieser Aufwand gerechtfertigt?
Der Reisescheck ist, wie viele andere Schecks, kaum noch zeitgemäß. Der normale Reisende stößt gar nicht an Orte vor, wo es keinen Geldautomaten gäbe. Auch Kreditkarten werden schon lange an fast jedem Ort akzeptiert (zur Not mit Ritsch-Ratsch-Gerät). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man fast immer einen Geldautomaten findet und wenn nicht eher damit rechnen kann, dass Kreditkarten akzeptiert werden als Reiseschecks.
Ich würde daher vorschlagen den Artikel zu überarbeiten. (nicht signierter Beitrag von Sortenreyn (Diskussion | Beiträge) 13:45, 26. Jul 2011 (CEST))
Kompliment
"Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Beim Verrechnungsscheck erfolgt die Zahlung nicht in bar, sondern im Wege der Gutschrift beim Begünstigten.
Der Scheck ist eine Urkunde und ein „geborenes Orderpapier“. Der Scheck wird daher grundsätzlich mittels Indossament übertragen. In der Praxis verwenden die Kreditinstitute aber meist gekorene Inhaberschecks. Ein Scheck ist formgebunden (Scheckstrenge), aber nicht formulargebunden."
Verständlicher liesse sich das wohl kaum formulieren. Könnte geradezu aus einem Prüfunsskript fur Banklehrlinge sein. Man möchte allerdings vermuten, dass auch Nicht-Bankkaufleute hier Informationen suchen. Oder... achso, hier ist ja Wikipedia, da kommt es auf Verständlichkeit fürs gemeine Volk nicht so an. Tschuldigung. War wohl ein Missverständnis. Nichts für ungut. 193.10.63.101 13:24, 7. Jan. 2012 (CET)
- + 1 Mir geht es ähnlich. Und wir sind nicht die Einzigen. Schon in 2008 gab es den Wunsch nach einer - auch für Laien - verständlicheren Darstellung. Ich bin erst auf den Artikel gestoßen, als ich im Zuge der aktuellen Diskussionen über Bundespräsident Wulff nach Infos suchte, die mir den "anonymen Bundesbankscheck" erklären. An dieser Stelle konnte ich ein paar Ergänzungen machen, die es mir (und hoffentlich auch anderen) erleichtern, die Materie genau zu verstehen. Dazu war es aber notwendig, dass mir einige Benutzer (nicht alle, die da beteiligt waren...) in der Auskunft geholfen haben (siehe hier). Womöglich macht es Sinn, jemanden, der damals in dieser Sache einfache Erklärungen formulieren konnte, zu bitten, hier mal insgesamt drüberzusehen? Gruß --Sir James 14:11, 7. Jan. 2012 (CET)
Unterhaltungswert
Hiermit wurde der langweiligste Artikel der Wikipedia verfaßt. 1., 2., 3., 4.,...muß das sein? Ist das einzig für Juristen verfaßt? Vielleicht wäre eine Prise Pep angebracht. Es geht ja auch darum, daß das jemand liest und nicht in erster Linie jemand schreibt. (nicht signierter Beitrag von 84.56.7.16 (Diskussion) 02:05, 24. Aug. 2006 (CEST))
Teil Verrechnungsschecks für mich als Laien unverständlich
Ich habe als Laie den unterschied zwischen Inhaberscheck und Orderscheck nicht kapiert.
Die Frage, ob ein Verrechnungsscheck nur von der auf dem Scheck aufgeführten Person einglöst werden kann, wurde in dem Artikel in einer für mich verstänlichen form nicht beantwortet. (nicht signierter Beitrag von 213.157.27.20 (Diskussion) 20:33, 12. Apr. 2007 (CEST))
"gezogen"
Den Begriff "etwas auf jemanden ziehen" findet man zum Beispiel auch beim Wechsel. Einen Wechsel auf jemanden ziehen... Das Bedeutet schlicht, dass der Aussteller den Scheck "auf den Schuldner zieht". Dieser ist dann der Bezogene. Also derjenige, auf den sich der Scheck /das Schuldversprechen "bezieht". Ich denke, man dürfte, wenn mans nicht genau nimmt auch statt des "ziehens" das Wort "ausstellen" benutzen. ;) Also praktisch gesehen: Der Wechsel bezieht sich also in dem genannten Satz nur noch auf die Bank. Sie ist also der "Schuldner", auf den der Scheck ausgestellt ist. (nicht signierter Beitrag von 84.62.172.149 (Diskussion) 19:42, 25. Apr. 2007 (CEST))
Check
Die Schreibweise "Check" erscheint im schweizerischen Recht (Art. 1100 ff. des Obligationenrechts; Art. 177 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs). Sie stützt sich namentlich auf diejenige in der gemeinsamen Übersetzung des Abkommens über das Einheitliche Checkgesetz vom 19.03.1931. (nicht signierter Beitrag von 130.92.9.55 (Diskussion) 13:40, 16. Aug. 2008 (CEST))
zu:Grundsätzliche Funktion eines Schecks und Begriffserklärungen
Mir war unklar zu welcher Bank ich mit einem empfangenen Scheck gehen soll. Nach der Beschreibung "Die Person B geht mit dem Schreiben zur Bank X ..." ging ich zu der Bank von Person A. Das war offenbar falsch. Daher habe ich den Satz zu "Die Person B geht mit dem Schreiben zur ihrer Bank Y..." geaendert. Einwaende?--Roehner 18:27, 20. Jun. 2007 (CEST)
In der Einleitenden Erklärung steht "Der Scheck ist zu einer Bestimmten Zeit an einem Bestimmten Ort fällig wird. Diese Formulierung ist, wenn sie denn überhaupt stimmt, wahnsinnig verwirrend. Es gibt auf dem Scheck keinen Vermerk wann und wo dieser Fällig ist. Wenn Als Ausstellungsort und Datum ein beliebiges Datum in der Zukunft ist und ein Beliebiger Ort auf dieser Welt und jemand legt diesen Scheck schon vor diesem Datum dem bezogenen KI vor, dann ist dieser, auf Sicht, bereits dann fällig. Ich rege an diesen Satzteil ersatzlos zu streichen. --Burg-N 09.12.2012
Weiter im Text heißt es: "dass ein Scheck nur von einer Bank ausgestellt werden darf, bei welchem der Aussteller ein Guthaben hat." Der Scheck wird nicht von einem KI (Kreditinstitut) ausgestellt sondern vom Aussteller, also Kontoinhaber bzw. Bevollmächtigten. Der Betrag kann natürlich auch im Rahmen eines Dispositionskredites oder einer Geduldeten Überziehung ausgezahlt werden. In sofern ist der Satz falsch. Ich schlage vor ihn wie folgt zu ersetzen: "dass ein Scheck nur auf Kreditinstitut bezogen werden darf, bei welchem der Aussteller ein Kontokorrentkonto unterhält." -- Burg-N 09.12.2012 (09:52, 9. Dez. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Rückgriffsansprüche
wann verjähren die rückgriffsansprüche des scheckinhabers gegen den scheckpflichtigen? (nicht signierter Beitrag von 212.59.34.198 (Diskussion) 14:16, 6. Sep. 2006 (CEST))
Der Scheckprotest muss drei Arbeitstage nach Vorlage beim KI eingelegt werden. Danach ist der Scheck eine Vollstreckbare Urkunde und die ist 30 Jahre gültig. Achtung der Scheck muss innerhalb der gesetzl. Vorlagefrist dort eingereicht werden. (nicht signierter Beitrag von Burg-N (Diskussion | Beiträge) 09:52, 9. Dez. 2012 (CET))
Zusammengefasst
....ich kann mir -- als Aussteller -- so einen Scheck auch auf einem Wurstblatt selber malen, wenn nur die Anforderungen des Scheckgesetzes eingehalten sind. Warum wird hier dann keine am Rechner ausfüllbare Druck-Vorlage verlinkt??? (nicht signierter Beitrag von 85.233.49.93 (Diskussion) 21:50, 20. Sep. 2010 (CEST))
- Warum findest Du nicht eine, frei von Rechten Dritter, und fügst sie selber ein? It's a wiki ... --AchimP 23:37, 20. Sep. 2010 (CEST)
Das mit dem Wurstblatt ist vom Gesetz her natürlich gültig. Allerdings haben die Banken Bedingungen an die Form (das Formular) eines Schecks geknüpft. In den Sonderbedingungen für den Scheckverkehr der Banken ist geregelt, dass die Bank nur Schecks auf Bankeigenen (genehmigten) Formularen einlösen muss. Bevor man einen Scheck auf's Wurstpapier schreibt sollte man vorher mit der Bank klären wie diese damit verfährt, oder auch nicht.--Burg-N (Diskussion) 00:18, 22. Dez. 2012 (CET)
Überarbeitung der Einleitung von Bankerdeutsch in Alltagsdeutsch
Da sich hier viele, meiner Meinung nach zurecht, darüber aufregen, dass die Einleitung in Juristisch geschrieben ist möchte ich hier die Diskussion einläuten zur Verbesserung der Verständlichkeit. Mein Vorschlag für den ersten Absatz:
Ein Scheck dient dem Zahlungsverkehr. Der Scheckaussteller weist sein Kreditinstitut damit an einen bestimmten Betrag gegen Vorlage des Schecks auszuzahlen oder einem Konto gutzuschreiben.
Die Urformen des Schecks gehen bis ca 1800 v. Chr. ins Babylonische Reich zurück. Diese Anweisungen bezogen sich noch nicht auf die Auszahlung von Geld sondern von anderen deponierten Waren (Getreide). Als Zahlungsanweisung für Geldverwahrer trat er im 14. Jahrhundert in Italien erstmals auf. In England wurde zwischen 1759 und 1772 der Scheck entwickelt, der Vorlage für das aktuelle Scheckrecht ist.
Quelle ist die "Rechtshistorische Reihe 365 - Die Entstehung des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 von Mark Spangler"
Aus meiner Sicht ist damit der Oma-Test bestanden. Alle weiteren Details wie "Scheck als Urkunde" "Ablauf einer Scheckzahlung" "Unterschied Order- und Inhaberscheck" .... werden ohnehin später im Artikel besprochen. Ich bin auch der Ansicht, dass der Vergleich zum Wechsel nicht in die Einleitung gehört.--Burg-N (Diskussion) 01:05, 22. Dez. 2012 (CET)
"Anonymer Scheck"?
Kann es denn überhaupt einen "anonymen" Scheck geben, wenn Unterschrift des Ausstellers und Name des bezogenen Kreditinstitutes zwingende gesetzliche Bestandteile des Schecks sind? Inwieweit ist der Vorwurf der "Verschleierung" gerechtfertigt, wenn bestätigte Bundesbankschecks als etwas ganz Normales bei Auktionen und Autokauf genannt werden? (nicht signierter Beitrag von 91.96.96.195 (Diskussion) 12:34, 28. Feb. 2012 (CET))
- Aus Sicht des Empfängers ist der besttigte Bundesbankscheck so anyonym wie Bargeld - die Bank, die ihrem Kunden den Bundesbankscheck beschafft, kennt natürlich seinen Namen, aber aus dem Scheck selbst geht er nicht hervor, und den Namen ihres Kunden darf die Bank Dritten nicht herausgeben. Für einen Vorwurf der "Verschleierung" sehe ich trotzdem keinen Grund. Bar dürfte man solche Transaktionen ja auch abweickeln. Solange es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die dazu verpflichtet, bei zivilrechtlichen Transaktionen den Namen des Vertragspartners zu ermitteln - und eine solche generelle Pflicht gibt es nicht -, kann man auch niemandem einen Vorwurf machen, wenn er sich anonymer Zahlungsinstrumente bedient. SchnitteUK (Diskussion) 10:35, 31. Aug. 2013 (CEST)
Ungültiges Muster
Warum ist im Abschnitt "Verrechnungsscheck" als Bild ein "ungültiges Muster" angegeben? Wäre ein gültiges Muster nicht besser? --Nyrygyk (Diskussion) 11:18, 14. Jan. 2014 (CET)
- "Gültiges Muster" wäre nicht besser, sondern falsch, weil es sich eben nicht um einen gültigen Scheck handelt!
- DIBA--176.94.44.42 15:50, 4. Mär. 2014 (CET)
- Ist nun der Scheck ungültig oder das Muster? Wäre da nicht "Muster eines ungültigen Verrechnungsschecks" besser?--Clausus (Diskussion) 18:32, 4. Mär. 2014 (CET)
- Nö, der hier abgebildete Scheck ist ein ungültiges Muster. Ob das Scheckformular noch aktuell ist, wage ich aber zu bezweifeln, denn mit genau solchen Schecks hatte ich zu tun, als ich (2003) noch in Österreich lebte. --Jacek79 (Diskussion) 19:32, 4. Mär. 2014 (CET)
Wie ist der Stand heute?
Ich schreibe das mal aus WP-Benutzersicht: Ich vermisse die guten alten Schecks oft. Für 25 Euro online gehen, ausfüllen, warten bis die Sicherungszahlen aufs Handy kommen -- unglaublich umständlich und zeitraubend gegenüber einem Verrechungsscheck, der einfach in die Post geht. Mir ist schon klar, dass die Banken die Schecks wegen aufwendigerer Bearbeitung nicht sonderlich schätzen; aber es gibt ja nicht nur die Interessen der Bank, sondern auch die der Kunden.
Ich habe den Artikel mal nach Stichworten wie "seit ", "geschichte ", "stand heute" durchsucht und bin nicht fündig geworden. Vielleicht steht es irgendwo, aber der Artikel ist (lobenswert) ausführlich und ich habe nicht die Zeit für eine sorgfältige Ganz-Lektüre. - Zusammenfassend:
- Ich finde, dass ein Abschnitt zur Geschichte der Schecks und zum Stand heute nützlich wäre.
BTW Ich habe dann eben bei meiner Bank angerufen und zu meiner Überraschung erfahren, dass man immer noch Schecks bekommt, man muss sie halt nur extra bestellen und ca. 1 Woche warten. Ich weiß nicht, ob das bei allen Banken (auch Online-Banken?) so ist.) Auch das wäre vielleicht eine ganz praktische Information. --Delabarquera (Diskussion) 12:15, 6. Jun. 2014 (CEST)
Nachtrag: Hinweis 1. Hinweise 2. Hinweise 3: "Später entwickelten sich die Templer durch das Verleihen großer Geldsummen außerdem zu Bankiers aller europäischen Königshäuser und zu den einflussreichsten Geldwechslern ihrer Epoche. Selbst die Einführung des Schecks, wie wir ihn heute kennen, geht auf die Templer zurück." (?) --Delabarquera (Diskussion) 20:03, 7. Jun. 2014 (CEST)
- Als Kunde sollte man nie vergessen, dass die Bank wie alle anderen auch ein Dienstleister ist, der seine Kosten auf die Kunden umlegen muss, um zu überleben. Du zahlst es also so oder so. So bequem es ist, einen V-Scheck zu verschicken (hierzulande dann für 60ct Porto, wenn das billiger ist als eine Online-Überweisung bei deiner Bank, dann solltest du dich noch mal am Markt umtun), der Empfänger muss ihn zum Einlösen zu seiner Bank bringen/schicken - und so auch du, wenn du einen bekommst. Mal ganz davon ab, dass die gesamte Abwicklung von Scheckversand bis Geldeingang mal durchaus bis zu 10 Tagen dauern kann. Aber OK - das interessiert einige Leute einfach nicht, dass andere für ihre eigene Bequemlichkeit einen immensen Nachteil haben *flöt*.
- Banken sind sehr verschieden in ihrer Angebotspalette, es überrascht mich bisweilen auch schon mal, was ein Mitbewerber anbietet - und was nicht. Meine Bank gibt auch noch Scheckvordrucke an Kunden aus, wenn diese V-Schecks haben wollen oder auch mit der PIN nicht zurecht kommen. Sie arbeitet auch als Sub für andere Banken für papiergebundene Aufträge, und so haben wir die ganze Palette natürlich noch im Angebot. Die Leute wollen das Zeug einfach haben. --Cmdr.bond (Diskussion) 16:27, 26. Okt. 2014 (CET)
Orderscheck
Das Stichwort Orderscheck leitet auf diesen Artikel hier weiter, aber es kommt hier dann gar nicht vor. Was bitte ist denn nun der Unterschied zum gewöhnlichen Scheck? --UvM (Diskussion) 10:35, 24. Jun. 2019 (CEST)
Der Scheck ist, wie der Abschnitt "Allgemeines" zutreffend darlegt, im gesetzlichen Normalfall ein Orderpapier, das heißt, im Normalfall kann er nur durch ein Indossament (und nicht allein durch Übergabe) übertragen werden. Diese Scheckart heißt "Orderscheck". Trägt der Schecktext jedoch den Vermerk "oder Überbringer", oder ist er auf den Inhaber ausgestellt, oder fehlt die Namensangabe eines Nehmers, so kann der Scheck von jedem, der den Scheck der bezogenen Bank überbringt, eingelöst werden werden (Artikel 5 Scheckgesetz). Diese Scheckart heißt "Inhaberscheck" und stellt nach dem Scheckgesetz einen Sonderfall dar; im praktischen Leben ist dies aber die weitaus häufigste Scheckart. Wichtig: Ein Scheck, der im Schecktext den Vermerk "oder Überbringer" trägt, ist selbst dann ein Inhaberscheck, wenn der Name eines Zahlungsempfängers ausdrücklich angegeben ist. Die Bank darf dann an jeden Überbringer zahlen, nicht etwa nur an den namentlich genannten Zahlungsempfänger. (nicht signierter Beitrag von 185.8.184.204 (Diskussion) 21:03, 4. Feb. 2020 (CET))
Was muss der Schecknehmer bei einem BSE-Rückscheck beachten?
Die Aussage, durch den Wegfall des Scheckprotestes könne dem Nehmer "grundsätzlich kein Schaden entstehen", ist grundlegend falsch.
Es entsteht in jedem Fall ein Schaden! Denn ohne den korrekten Scheckprotest kann die besondere Vergütung von 1/3 % der Schecksumme (Artikel 45 Scheckgesetz) nicht verlangt werden. Weitere Schadensmöglichkeiten im Falle eines unterlassenen Sckeckprotestes sind: 1. Der Rückgriff kann nicht durch einen Scheckmahnbescheid oder einen Scheckprozess geltend gemacht werden. Ein gewöhnlicher Prozess kann aber länger dauern, bis der Kläger einen Vollstreckungstitel in der Hand hat, und diese Verzögerung kann die Vollstreckung gefährden, ggf. sogar aussichtslos machen, weil andere Gläubiger schneller waren. 2. Indossanten, die ihr Indossament auf den Scheck gesetzt hatten, haften nicht mehr. Übrigens, bei einem Inhaberscheck sind Indossamente zwar für die Übertragung des Schecks nicht erforderlich, dennoch haften die Indossanten aus etwaigen Indossamenten (Artikel 20 Scheckgesetz). 3. Scheckbürgen können nicht in Anspruch genommen werden. (nicht signierter Beitrag von 185.8.184.204 (Diskussion) 21:21, 4. Feb. 2020 (CET))
Vor diesen Nachteilen, die durch den Wegfall des Scheckprotestes entstehen, kann sich der Schecknehmer schützen, indem er von dem Aussteller verlangt, den Vermerk "ohne Kosten" bzw. "ohne Protest" bzw. einen gleichlautenden Vermerk auf die Vorderseite des Schecks anzubringen und diesen Vermerk zu unterschreiben. Denn wenn der Aussteller einen solchen Vermerk auf die Vorderseite des Schecks gesetzt hat, stehen allen Beteiligten die vollen Rückgriffsrechte auch dann zu, wenn bei Nichtbezahlung des Schecks kein förmlicher Scheckprotest erhoben bzw. die den Scheckprotest ersetzende, auf den Scheck zu setzende bankseitige Nichteinlösungsbescheinigung nicht erstellt wurde (Artikel 43 Scheckgesetz). (nicht signierter Beitrag von 87.144.129.14 (Diskussion) 20:06, 7. Feb. 2020 (CET))
Verhunzung der Etymologie
auf den bestehenden (von mir verfassten, aber das nur am Rande) Abschnitt zur Etymologie wurde von Benutzer:Wowo2008 vor knapp einem Jahr dieser Wortsalat aufgepropft. Bei aller Liebe: es ist zum Heulen. Ist es denn zuviel verlangt, dass man erstmal liest, was bereits geschrieben steht, bevor man seinen Senf so dick aufträgt? Welche Dopplungen und Inkonsistenzen sich dabei ergeben, halte ich für unmittelbar einleuchtend, da das aber nicht der Fall zu sein scheint, an dieser Stelle etwas ausführlicher:
- Ich schrub: „Die Herkunft des englischen Wortes ist nicht abschließend geklärt. [...] Das Etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache favorisiert die unter anderem von Enno Littmann[8] und Karl Lokotsch[9] vertretene Hypothese [...] Andere Autoren vermuten den Ursprung des Wortes im Schachspiel [...] check bezeichnet im Englischen ursprünglich das Schachgebot„, usw. Along comes Wowo und schreibt Gleiches, aber leider nur Halbverstandes, in unverständlich: „Die Wortherkunft „Scheck“ ist umstritten. Einer Meinung nach lässt sich das Wort auf einen im Jahre 1314 in England aufgekommenen Bedrohungsausruf (chek) zurückführen“, und schob alsdann die bestenden Abschnitte ans Ende des Kapitels.
- Die Herkunft des englischen Wortes ist nicht abschließend geklärt sagt exaktemang dasselbe aus wie Die Wortherkunft „Scheck“ ist umstritten, nur schöner, um nicht zu sagen grammatischer (wenn überhaupt, ist die Wortherkunft von Scheck umstritten, hm?), oder etwa nicht?
- Und der „Bedrohungsruf“ (?!) check, der da laut WoWo exaktemang im Jahre 1314 in England aufgekommen sein soll, und kein Jahr früher und kein Jahr später - was natürlich Blödsinn ist, für dieses Jahr ist der Ausdruck natürlich vielmehr um ersten Mal bezeugt - ist, wie den genutzten Quellen, also Schirmer und Unger, durchaus auch zu entnehmen ist, dort und damals auch nicht als irgendeine Drohung bezeugt, sondern als ebensolche im Schachspiel, also als das sogenannte Schachgebot - war alles schon im Artikel dargelegt, nur besser, jetzt in doppelter Ausführung, aber schlechter.
- und aus dem ominösen „Bedrohungsausruf“ entwickelte sich laut Wowo exaktemang im Jahr 1579 „die Kontrolle“ - über was, über wen? Mag sich der ein oder andere Leser fragen. Mag da der etwa der Wortsinn gemeint sein, den ich bereits beschrub: „im übertragenen Sinne dann so viel wie „hemmen, aufhalten, Einhalt gebieten“ und schließlich „kontrollieren, die Richtigkeit einer Sache überprüfen““? Mir schwant es ganz so, aber in solchearart doppelter Ausführung wird der Sachverhalt dem gemeinen Leser wohl nicht eindeutiger erscheinen, schätzick...
- Weiters schrub ich: „Das Wort „Scheck“ wurde im 19. Jahrhundert aus dem Englischen ins Deutsche entlehnt,“ wozu Wowo zu ergänzen wusste: „Überwiegend wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich um ein Lehnwort aus englischer Schreibweise (englisch cheque) handelt.“ Derselbe Sachverhalt in zweifacher Ausführung, einmal in knapp und richtig, einmal in irreführend und merkwürdig: Dass das Wort aus dem Englischen ins Deutsche gelangte, ist unbestritten. Und "ein Lehnwort aus englischer Schreibweise"...weia.
- Auch schrub ich „Zunächst konkurrierten dabei die im amerikanischen Englisch übliche Schreibweise check“ usw., wozu Wowo anderthalb Sätze später ergänzt: „Das Wort „check“ ist amerikanisches Englisch“...Nuje. Es geht weiter mit „aus dessen Nebenform sich 1836 der deutsche „Check“ entwickelte („Cassier-Anweisungen, Checks…“)“ - das amerikanische Wort hat eine Nebenform? Ist nicht vielmehr die amerikanische Variante mit <ck> selbst die gemeinte Nebenform? Und dass der Deutsche anno 1836 einen Finanzbegriff statt aus dem englsichen aus dem amerikanischen Englisch entlehnt haben soll, schwant mir höchst unwahrscheinlich. Die der amerikanischen gleichende deutsche Schreibung mit <ck> ist doch vielmehr ein Resultat der Eindeutschung, also der Angleichung an ähnlich geschriebene deutsche Wörter; mit deutsch-amerikanischen Handels- und Sprachbeziehungen hat das eher gar nix zu tun.
Usf. Ich werde das alles jetze mal behutsam beheben. Einige der Ergänzungen sind ja durchaus sinnvoll, also die Betrachtungen zum Wortgebrauch im Englischen, müssten aber auch erstmal gegengelesen werden, da scheint vieles nur halb verstanden worden zu sein. Anderes ist aber wie dargelegt schlicht doppelt und/oder falsch, mithin widersprüchlich. Vielen Dank für ihr Verständnis. --2A01:C22:A80F:1800:491:2F94:2B4E:A77A 01:07, 31. Jul. 2020 (CEST)
Begründung für den "Staatslastig"-Baustein
Unter "Allgemeines" wird lediglich auf die deutsche Rechtslage eingegangen (§ 363 HGB), im letzten Satz wird betont, dass der Scheck auch in Deutschland kaum genutzt wird, der Abschnitt "Rechtsfragen" behandelt nur das deutsche Recht, der Abschnitt "Belegloser Scheckeinzug" behandelt nur die deutsche Situation (DM, ScheckG...), unter "Bedeutung" werden nur die bargeldlosen Zahlungen in Dtld. behandelt und unter "Sonstiges" sieht's nicht anders aus. Lediglich der kleine Abschnitt "Internationales" bezieht sich nicht auf Deutschland. Dies ist die deutschsprachige, nicht die bundesdeutsche Wikipedia. Gruß, tommy✉± 16:24, 31. Jul. 2020 (CEST)