Diskussion:Staatsforst Göhrde
Lagekoordinaten
Zum Lagewunsch: Das Zentrum des Staatsforstes kann etwa mit den Koordinaten 53°06'43"N und 10°49'52"E beziffert werden. Das müsste jetzt noch jemand in die passende Vorlage einbauen. -- Fice 13:04, 11. Mai 2008 (CEST)
- Danke, hab ich mal ergänzt. Wenn du den ungefähren Durchmesser noch weißt, kannst du ihn mit dem Parameter "|dim=<Objektdurchmesser in Meter> ergänzen. Gruß, Herr Meier (Disk.) 13:59, 11. Mai 2008 (CEST)
Göhrde-Mörder
Durch einen Bericht in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (28.02.2009) über die ungeklärten Mordfälle aus dem Jahr 1989 ist mir der Staatsforst Göhrde wieder in Erinnerung gerufen worden. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum der einzige Vorfall, der diesen Wald jemals überregional bekannt gemacht hat, hier keine Erwähnung findet. Meiner Meinung nach ist dieses Ereignis wesentlich relevanter als wenn in grauer Vorzeit irgendwelche Herzöge hier auf die Jagd gegangen sind. Ich als Süddeutscher kenne diesen Wald jedenfalls allein aufgrund der Mordfälle. Vielleicht könnte ja evtl. jemand aus der Region den Artikel überarbeiten, ich denke ja schon dass diese Mordfälle dort im Bewusstsein der Bevölkerung noch immer sehr präsent sind, schließlich stand im SZ-Artikel, dass der Wald in der Region auch "Totenwald" genannt wird. Viele Grüße, Steigi--212.184.19.70 00:42, 1. Mär. 2009 (CET)
- Naja, die Sache liegt mittlerweile 20 Jahre zurück; ob der Name "Totenwald" in der Region wirklich noch so gebräuchlich ist, bezweifle ich. Und das mit dem "einzigen Vorfall von überregionaler Aufmerksamkeit" würde ich auch nicht unterschreiben - ich wundere mich eher etwas, warum die bekannte Schlacht an der Göhrde hier nicht erwähnt und verlinkt ist (siehe jedoch: Göhrde). Unter dem Stichwort "Göhrde-Mörder" lässt sich im Internet ja so einiges zusammengoogeln, einschließlich "Aktenzeichen-xy"-Video auf youtube. -- Fice 12:05, 1. Mär. 2009 (CET)
Landkreise / Lemma verschieben
Die südwestlichen und südlichen Randbereiche der Göhrde (Raum Himbergen/Stoetze) gehören zum Landkreis Uelzen. Dessen Erwähnung vermisse ich. Der Flächenanteil ist zwar vergleichsweise klein, das trifft für den genannten Landkreis Lüneburg aber eigentlich auch zu. Sollte es sich bei diesen Gebieten ggf. nicht um Staatsforst, sondern um Privatforst handeln (?), sollte man dies auf jeden Fall trotzdem erwähnen. -- Fice 16:26, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Soweit ich das beurteilen kann, bezeichnet der erste Absatz unter "Beschreibung" das Gebiet des Staatsforstes Göhrde hinreichend genau, also im wesentlichen das gemeindefreie Gebiet Göhrde. Da die südwestlichen und südlichen Randbereiche im Raum Himbergen/Stoetze also nicht zum Staatsforst gehören, brauchen sie demnach auch nicht in diesem Artikel erwähnt zu werden. Da der Begriff "Göhrde" in diesem Artikel aber offenbar umfassender und nicht auf die engeren Grenzen des Staatsforstes beschränkt ist ("zusammenhängendes Mischwaldgebiet"), könnte etwas hinzugefügt werden in der Art: "Im allgemeinen Sprachgebrauch meint der Begriff Göhrde das gesamte, über die Grenzen des Staatsforstes hinausgehende, zusammenhängende Waldgebiet, zu dem auch die Privatforsten gehören, die zuweilen als Bauernwald bezeichnet werden." -- Turdus 13:56, 5. Aug. 2011 (CEST)
- Ich würde sogar eine Verschiebung des Artikels auf ein anderes Lemma anregen, da sich ein Teil des vorhandenen Textes in der Tat nicht auf den eigentlichen Staatsforst beschränkt. Sonst müsste man konsequenterweise alles, was sich auf die Gemeindegebiete Göhrde oder Zernien bezieht, herausnehmen. Wenig sinnvoll, auch im Hinblick auf noch zu ergänzenden Inhalt – vor allem zur Naturkunde, wo eine solche Trennung wirklich Unsinn wäre. Umgangssprachlich spielt für die meisten Leser wohl eh nur "die Göhrde" als homogen zusammenhängendes Waldgebiet eine Rolle, nicht der Staatsforst als solcher in Abgrenzung von den fließend übergehenden Privatwaldungen an den Rändern. Voschlag daher: Göhrde (Forst), in Anlehnung an das "Wendland Lexikon" (Bd. 1, S. 245f). -- Fice 18:49, 5. Aug. 2011 (CEST)
- Wo steht denn eigentlich, dass die Randgebiete der Göhrde nicht Staatsforst sind, sondern sich im Privateigentum befinden? Auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung gibt es die Unterseite Niedersächsische Landesforsten [1]. Dort links ist der Geschäftsbericht 2009 verlinkt. Auf dessen Seite 11 befindet sich eine Grafik, in der die Göhrde als Landeswald ausgegeben ist. --Pincerno 22:23, 5. Aug. 2011 (CEST)
- Das steht in vielen Abhandlungen, die sich mit der dortigen Natur- und Kulturlandschaft befassen. Für Ortskundige ist das auch keine strittige Frage: Der zentrale und größte Teil "der Göhrde" ist Staatsforst, angrenzend schließen sich zu mehreren Seiten aber nahtlos private und genossenschaftliche Forsten an. Der Laie wird vor Ort den Unterschied nicht bemerken. Der grüne Fleck in der verlinkten Karte zeigt eben nur die Fläche des Staatsforstes, aber nicht das ganze Waldgebiet der Göhrde. -- Fice 10:14, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Zumindest ist auf der Grafik bei der Göhrde aber keine hellgrüne Fläche zu sehen und somit auch keine Betreuungswälder (staatlicherseits betreute Privatwälder). Daher noch einmal die Frage: Wo steht denn eigentlich, dass die Randgebiete der Göhrde nicht Staatsforst sind, sondern sich im Privateigentum befinden? Wenn es hierzu verlässliche Quellen gibt, vielleicht sogar online, dann könnte man über eine Lemmaverschiebung nachdenken, insbesondere deshalb, weil sich der Artikel mit dem gesamten Wald, nicht nur mit dem Staatsforst beschäftigt/beschäftigen sollte. --Pincerno 12:19, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Online müsste man halt mal weitersuchen, gedruckt wird man beispielsweise im "Wendland Lexikon" (siehe oben) und in diverser sonstiger Regionalliteratur fündig (siehe Liste in "meinem" Artikel Drawehn; diese Titel liegen mir alle vor). Ansonsten müsste ich mal einen mir bekannten Förster der Gegend um Einsicht in forstliche bzw. forstplanerische Kartenwerke bitten – in normalen Topografischen Karten ist der Unterschied Staatsforst/sonstiger Wald leider nicht erkennbar. (Allerdings muss ich selbst ja nicht mehr überzeugt werden, ich weiß es ja eh schon.) Die Lemma-Beschränkung auf den Staatsforst ist wirklich unnötig/umständlich und passt nicht recht zum gesamten Artikelinhalt. Es wäre sachlich sogar zu rechtfertigen, das Grundlemma "Göhrde" für das Waldgebiet freizumachen, und die (überregional viel weniger bekannte) gleichnamige Gemeinde mit einem Klammerzusatz im Lemma zu versehen. -- Fice 13:18, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Für eine Lemmaverschiebung bedarf es meiner Meinung nach gemäß WP:KTF schon einer Quelle. Ob online oder gedruckt, wäre hierbei wohl gleichgültig; wichtig wäre, dass sie zuverlässig ist. Läge sie vor, stünde einer Lemmaverschiebung vermutlich nichts im Weg.
- Überregional ist die Gemeinde wohl tatsächlich weniger bekannt. Die Frage ist, wie so etwas üblicherweise gehandhabt wird. Ich kann mir eigentlich nicht recht vorstellen, dass die Gemeinde das Klammelemma tragen wird. Sinnvoller wäre dann möglicherweise so etwas wie oben verlinkt: Göhrde (Forst) oder so etwas. --Pincerno 15:35, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Ich weiß nicht, wie oft ich noch das "Wendland Lexikon" samt Seitenzahl erwähnen soll – das ist ohne Zweifel eine zuverlässige Quelle. Dass eine Quelle unbedingt online sein muss, gilt bisher zum Glück ja noch nicht (spätestens dann würde ich mich als Autor von WP verabschieden). Die Erwähnung von Theoriefindung ist hier nun wirklich fehl am Platz und zeugt nicht unbedingt von Sach-/Ortskenntnis. Mit Verweis auf die angegebene Literatur hätte ich eine Verschiebung längst regelkonform durchführen können, auf welches der Lemmata auch immer. Weniger Arbeit macht sicherlich Göhrde (Forst) als bisher nicht benutztes. Wär mir auch recht. Ich werde mich an der Diskussion jetzt aber nicht weiter beteiligen. -- Fice 16:06, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Wenn im angegebenen Lexikon steht, dass Teile der Göhrde Privatwald sind, ist das damit wohl zuverlässig belegt. Ich hatte es bislang so nicht verstanden. Theoriefindung oder etwas Negatives wollte ich dir damit gewiss nicht unterstellen, die Einforderung unabhängiger Quellen ist weder als Misstrauensbekundung noch als Beleidigung gemeint. Ich möchte und muss mich als Leser nur eben nicht auf deine Angaben oder die anderer Einheimischer verlassen. Dafür gibt es ja die genannte Vorgabe. --Pincerno 16:43, 6. Aug. 2011 (CEST)
Mordfälle in der Göhrde
Die beiden Morde, die sich 1989 in der Göhrde ereignet hatten, geschahen nicht innerhalb von 15 Tagen - dies bezieht sich nur auf die jeweiligen Leichenfunde. Die tatsächlichen Morde ereigneten sich im Abstand von etwa anderthalb Monaten. Nur ausgerechnet am Tag der Entdeckung der ersten beiden Mordopfer wurde der Mord an zwei weiteren Personen verübt.--Kennzeichenfan (Diskussion) 16:28, 30. Jul. 2018 (CEST)