Diskussion:Streitverkündung
Ich bin über die Suche nach dem Begriff "Streithelfer" auf diese Seite gestoßen und muss sagen, dass ich als Laie mit aufgrund psychiatrischer Gutachtentätigkeit juristischem Halbwissen auch nach Lektüre des Artikels nicht verstehe, worum es bei der Streitverkündung geht. Bekommt der Streithelfer den Status eines Mediators?
Dem Artikel würde etwas mehr Allgemeinverständlichkeit gut tun. Wer fühlt sich berufen? --Digitus 15:19, 18. Aug 2006 (CEST)
Hab's mal versucht. Der Streitverkündungsempfänger wird nur dann Streithelfer, wenn der einer Partei beitritt. Sein Status ist dann dem einer Partei angenähert: Er wird am Prozess beteiligt, kann selbst Prozesshandlungen vornehmen, Tatsachen vortragen, Beweiserhebung beantragen, Rechtsmittel einlegen. --wau > 15:30, 10. Sep 2006 (CEST)
Jep, ist bereits deutlich lesbarer geworden - Danke. --Digitus 12:38, 30. Okt. 2006 (CET)
- Vielen Dank an den Verfasser. Ich habe heute nämlich so eine Streitverkündung zugestellt gekriegt, und ohne den Artikel hätte ich vermutlich ein ziemlich unruhiges Wochenende ;) --93.217.130.129 21:59, 25. Mai 2013 (CEST)
§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB
Guten Tag,
ich hätte zur "Streitverkündung" eine Frage:
Mir ist ein BGH – Urteil bekannt (AZ: V ZR 217/09) dem zu entnehmen ist, dass sich der verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ausschließlich gegen den Nachbarn und nicht gegen sonstige Dritte richtet darf.
Hat auch in diesem speziellen Fall der beklagte Nachbar das Recht, einer weiteren Partei den Streit zu verkünden, selbst wenn die Anspruchsbasis definitiv nicht auf Dritte übertragbar ist ?
Es wäre sehr hilfreich, wenn über diesen Sonderfall Informationen eingestellt werden könnten, denn Klagen auf Basis des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (nur nachbarschaftliche Entschädigung - keine übertragbare Schuldzuweisung) sind gar nicht so selten. Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:2c8d:dd00:f460:722a:b74e:8ea9 (Diskussion) 18:40, 7. Jun. 2019)