Diskussion:Versicherungstechnische Rückstellung
Abgeschlossene Lesenswert-Diskussion (abgelehnt, nach Verlängerung)
Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ihren Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Versicherungstechnische Rückstellungen bilden bei Versicherungen den überwiegenden Teil der Passivseite der Bilanz. Sie spiegeln die Verpflichtungen der Unternehmen aus dem Versicherungsgeschäft wider.
Das ist mein erster Versuch auf den Lesenswert-Kandidaturen. Wenn ich da was formal falsch mache bei der Kandidatur, dann sagt mir bitte Bescheid - und ändert es auch gerne - ich bin jetzt ein paar Tage weg.
Ich weiß auch nicht, ob es als schlechter Stil gilt, wenn ein Autor hier seinen Artikel vorschlägt. Da der Artikel aus meiner Sicht vollständig (Details sollen m.E. auf den verlinkten Artikeln dargestellt werden, Vollständigkeit bezieht sich also auf das, was m.E. in einen Überblicksartikel sollte) und fachlich korrekt ist, möchte ich ihn hier vorschlagen.
In der Abstimmung enthalte ich mich wegen Befangenheit. Sir Quickly 00:55, 23. Jan 2006 (CET)
- In der Einleitung wird nicht erwähnt, was versicherungstechnische Rückstellungen von anderen Rückstellungen unterscheidet.
- VR bilden den überwiegenden Teil der Passivseite. Zahlen (z.B. ca. 40-60%) wären besser.
- Der gesamte Artikel ist deutschlandlastig, die IFRS werden lediglich mit einem kurzen Satz erwähnt.
- Ein kurzer Abschnitt zur Geschichte (Einführung bzw. Änderung der Vorschriften) wäre wünschenswert. Die heutige RechVersV trat 1994 in Kraft, die Vorgängerregelung 1973.
- Die Beschreibung einzelner Posten hat durchaus das Qualitätsniveau "Lesenswert" erreicht. Leider können wir keine einzelnen Kapitel auszeichnen.
- Bilanzpolitik: Ein Abschnitt über die Praxis wäre schön. Neigen Versicherungen zur Überrückstellung oder zur Unterdeckung? Wenn es keine Quellen zu diesem Thema gibt oder diese nicht veröffentlicht werden dürfen, dann soll dieses Manko dem Status Lesenswert nicht im Weg stehen.
- Literatur: Auch wenn Literaturangaben für Lesenswerte Artikel nicht mehr Pflicht sind, ein schriftliches Standardwerk oder ein Aufsatz wäre schön.
- Eine erneute Kandidatur nach Erweiterung des Artikels ist jederzeit zulässig. Nach Ergänzung der oben angesprochenen Punkte bin ich gerne bereit, mit Pro zu stimmen.
- --Kapitän Nemo 12:25, 23. Jan 2006 (CET)
Kontra - so leid es mir tut, Deine erste Kandidatur abzulehnen.
Anregungen zum Artikel
Geschichte und Gesetzliche Grundlagen
- Am 12. Mai 1901 wurde das Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen veröffentlicht. Was dort über die Versicherungstechnische Rückstellung steht, ist mir leider nicht bekannt, aber es sollte in den Artikel hinein.
- Der § 341e/f/g/h HGB gilt in dieser Form seit dem 24. Juni 1994. Die RechVersV gilt seit dem 8. November 1994. Beide Gesetze entstanden im Rahmen einer größeren Finanzmarktreform, über deren Hintergrund man als Leser gerne genaueres erfahren würde.
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz, das indirekt auf dem Gesetz von 1901 beruht, regelt mit den Paragraphen 56 (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) und 65 (Deckungsrückstellung) ebenfalls die Versicherungstechnische Rückstellung.
IFRS
- Das Thema "IFRS verhindert Schwankungsrückstellungen" ist derzeit ein stark diskutiertes Thema (siehe Aufsatz von Ralf Quick). Als Nicht-Experte traue ich mich allerdings nicht, diesen im Internet gefundenen Artikel einfach so abzutippen, weil ich dessen Neutralität nicht beurteilen kann. Auch die Azubi-Welt hat sich bereits mit dem Thema IFRS beschäftigt.
Literatur und Weblinks
- zur Geschichte
- Helmut Müller (Hrsg.): 100 Jahre materielle Versicherungsaufsicht in Deutschland. BaFin 2001.
- Walter Rohrbeck (Hrsg.): 50 Jahre materielle Versicherungsaufsicht nach dem Gesetz vom 12.Mai 1901. Berlin 1952.
- zu den IFRS
Kommentar
- Diese Literaturhinweise sollen lediglich als Anregung dienen. Viele Grüße --Kapitän Nemo 22:01, 8. Feb 2006 (CET)