Diskussion:Überholvorgang
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.doppelt gemoppelt
Die "ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr" setzt "keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs" voraus. Vielleicht doppelt gemoppelt ? Gruss thomas 23:18, 19. Apr 2004 (CEST)
- "ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr" beinhaltet auch, dass die Straße auf der voraussichtlichen Überholstrecke (oder weiter) einsehbar sein sollte, auch wenn kein Gegenverkehr sichtbar ist. --Mirco1989 14:05, 2. Dez. 2016 (CET)
Überholen und Vorbeifahren
Es wär zu begrüßen, wenn ein "Verkehrsjurist", der die StVO wirklich genau kennt, ein paar Takte zum Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren und zum rechts Überholen oder Vorbeifahren auf der Autobahn bei Stau usw. schreiben würde. Vielleicht kann man dann noch diesen "Rechtshinweis"-Textbaustein unten dran pappen. Henning 13:54, 12. Jun 2004 (CEST)
ist es so o.k. ? Wie geht der "Rechtshinweis-Textbaustein" ? Gruss thomas 23:14, 13. Jun 2004 (CEST)
- Das mit dem Rechtshinweis hab ich gerade erledigt, man schreibt einfach dieses Wort in doppelten geschweiften Klammern unten drunter. Neuerdings nicht mehr mit "msg:" davor. Henning 00:25, 14. Jun 2004 (CEST)
Hier fehlt etwas zum Thema Überholen bei der Eisenbahn. -- 212.202.202.164 20:59, 14. Mär 2005 (CET)
ich ändere in , falls in irgendeiner wichtigen verordnung steht kann mans ja wieder reverten. gluon ۸ 18:10, 7. Apr 2005 (CEST)
Ich hab in Österreich in der Fahrschule gelernt, dass das rechts überholen bei Kolonnenverkehr generell erlaubt ist, wobei es sich nicht um eine Kolonne im engeren Sinn handeln muß. --MrBurns 07:40, 25. Dez. 2007 (CET)
- Neben dem Begriff "Überholen" (= Vorbeibewegen an einem auf der selben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeugen) kennt die öst. StVO noch das Nebeneinanderfahren (= auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben anderen Fahrzeugen fahren) sowie die "freie Fahrstreifenwahl im Ortsgebiet". Da es sich bei diesen Fahrmanövern um etwas anderes als Überholen handelt, gehören sie eigentlich nicht in diesen Artikel. LG Kksen 12:46, 25. Dez. 2007 (CET)
- Also laut der Definition im Artikel handelt es sich dabei um überholen. Vielleicht sollte man erwähnen, dass überholen in der österreichischen StVO anders definiert ist als in diesem Artikel. --MrBurns 22:13, 25. Dez. 2007 (CET)
- Tja, die Frage ist: woher stammt die Definition im Artikel? Leider ist es in etlichen Fällen so, dass einerseits umgangssprachlich benutzte Begriffe rechtlich eine andere Bedeutung haben (z. B. Straße - Fahrbahn) und andererseits obendrein auch noch in den Staaten D - Ö - CH in den Straßengesetzen geringfügig unterschiedlich definiert werden. Was tun? LG Kksen 09:05, 26. Dez. 2007 (CET)
- Stimmt, wir haben in der österr. Fahrschule auch gelernt, daß dies nicht als "Überholen" sondern als "Vorbeifahren" bezeichnet wird. Lt. StVO scheint das rechts vorbeifahren aber auch als Überholen bezeichnet zu werden, somit ist der Zusatz "rechts überholen in Österreich" meines Erachtens korrekt. Holli-wiki 18.11.2009 (13:48, 18. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Also laut der Definition im Artikel handelt es sich dabei um überholen. Vielleicht sollte man erwähnen, dass überholen in der österreichischen StVO anders definiert ist als in diesem Artikel. --MrBurns 22:13, 25. Dez. 2007 (CET)
Bei der Erläuterung von "Vorbeifahren" steht der unvollständige Satz: "Oder wenn sich die Fahrzeuge auf verschiedenen Fahrstreifen befinden." Was soll "oder" an dieser Stelle bedeuten? Etwa, dass es auch als "Vorbeifahren" gilt, wenn das andere Fahrzeug nicht hält oder parkt, sich aber auf einem anderen Fahrstreifen befindet? In diesem Fall handelte es sich aber um "Überholen", denn im Absatz davor wird gesagt: "Es ist dabei gleichgültig, ob sich die beiden Fahrzeuge auf demselben Fahrstreifen befinden oder nicht." Ich schlage vor, den Halbsatz bei "Vorbeifahren" zu löschen oder den Sachverhalt zu präzisieren. --Turdus (Diskussion) 19:03, 27. Sep. 2020 (CEST)
Überholen einer Kolonne
Mir fehlt noch eine Aussage zum Überholen von einer Fahrzeugkolonne, wenn sie Nicht als Verband § 27 StVO unterwegs sind. Wer darf zuerst ausscheren, der vordere oder der letzte hinter der zu überholenden LKW-Kolonne? -- JARU 12:37, 13. Jul. 2008 (CEST)
- der vordere natürlich! 93.219.168.29 06:28, 22. Jan. 2014 (CET)
- Wenn sich hinter einer LKW-Kolonne (oder einem einzelnen LKW) die PKWs stauen, hat der vordere PKW den kürzesten Überholweg. Für ihn ist also als erstes die Voraussetzung zum Überholen gegeben. Sofern keiner der PKWs mehr als den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vor ihm fahrenden Fahrzeug hat, dürfen nachfolgende Fahrzeuge nur überholen, wenn sie die gesamte Kolonne einschließlich LKW ohne Gefährdung oder Behinderung des Gegenverkehrs, oder der überholten Fahrzeuge überholen können, denn ein Einscheren vor einem der anderen PKWs würde dessen Sicherheitsabstand verkürzen und ihn somit gefähren. Keiner der PKW-Fahrer ist verpflichtet abzubremsen, um einen überholenden die Möglichkeit zum Einscheren zu geben. Diese Einschermöglichkeit muss vor dem Überholen schon vorhanden sein, sonst ist das Überholen verboten.
- Aber nochmal ein Extrembeispiel: Mehrere PKWs hinter einem LKW überholen nicht, obwohl kein Gegenverkehr da ist und die Straße sehr weit einsehbar ist. Dann darf auch der hinterste der Kolonne überholen, um die ganze Kolonne einschließlich LKW zu überholen. Andere PKWs, die vorher nicht überholt haben, dürfen dann nur zum Überholen ausscheren (Spurwechsel), wenn sie dadurch den bereits überholenden PKW nicht gefährden. Das Problem dabei ist jedoch, dass im Zweifelsfall der PKW-Fahrer, der die ganze Kolonne überholen wollte, beweisen muss das die anderen PKWs die Möglichkeit zum Überholen nicht genutzt haben. --Mirco1989 14:49, 2. Dez. 2016 (CET)
Bild
Moin! Am Anfang des Artikels sieht man ein schönes Bild eines Elefantenrennens. Sollte man aber nicht den Normalfall des legalen Überholens auf einem Foto zeigen? Grüße! --Bukk 17:16, 19. Okt. 2009 (CEST)
- Hallo Bukk, wenn du ein schönes aussagekräftiges Bild hast hindert dich keiner. Gruß vom Elkawe 13:53, 18. Nov. 2009 (CET)
Links überholen
Ich meine Links überholen ist auch genau so gefährlich wie recht überholen weil bei beiden Vorgehensweisen kann es zu einem Unfall kommen.
--20:22, 23. Mär. 2010 (CET) Stefan der sohn (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.44.234.155 (Diskussion | Beiträge) )
generell vs. grundsätzlich
Im Text wird mehrmals zwischen generell und grundsätzlich unterschieden. Wäre geschickt, auch noch irgendwo stehen würde, was damit gemeint ist und was nicht, und wie die beiden Begriffe voneinander zu unterscheiden sind. --ProloSozz 01:00, 5. Okt. 2010 (CEST)
Sicherheitsabstände "Berechnung des Überholweges bei konstanter Fahrgeschwindigkeit"
http://www.fahrschule-moss.de/wissenswertes/faustformeln/ Diese Quelle gibt andere Werte an. (50m) Und erst dann stimmt es auch mit Frage 2.2.05-002 der Fahrschulprüfung überein. (Deutschland) Da sich vor allem Fahrprüflinge damit beschäftigen, wäre es vielleicht besser, die Werte an zu passen und darauf hin zu weisen.
--92.200.114.19 09:50, 24. Dez. 2012 (CET)
Einscheren ermöglichen
Wenn ein Fahrzeug nach dem Überholen wieder auf die vorherige Fahrbahn zurückkehren will, soll das nächste Fahrzeug auf der Fahrspur (wo der Überholende hin möchte) das Fahrzeug ja einscheren lassen. Aber nicht unter allen Umständen, oder? Sicherheitsabstand 10 cm z.B. geht ja gar nicht. Wie sieht es da mit der Rechtsprechung usw. aus? --80.226.24.3 07:48, 30. Jun. 2014 (CEST)
innerorts überholen erlaubt?
Ich bin im Internet auf mehrere Quellen gestoßen, denen zufolge grundsätzlich auch innerorts überholt werden darf, wenn es nur eine Fahrspur für die eigene Fahrtrichtung gibt.
Bedingungen:
- Es gibt kein Überholverbot
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
- Die Differenz beträgt mindestens 10 km/h
Falls dies der Fall sein sollte, dann sollte man das im Artikel erwähnen. Mir wäre das neu. Sollte es nicht erlaubt sein, dann sollte man auch konkret darauf hinweisen. --Sassenburger (Diskussion) 02:18, 6. Mär. 2015 (CET)
linksabieger im überholverbot
der linksabbieger wartet links blinkend an der mittelinie verkehrsbedingt auf eine lücke zum linksabbiegen innerhalb einer überholverbotsstrecke. Ich weiß:
- an einem verkehrsbedingt wartenden vorbeifahren ist rechtlich ein überholen
- wer sich nach links blinkend einordnet, ist rechts zu überholen.
Aber jetzt haben wir ja die überholverboststrecke? Zeichen 276 der stvo. Darf ich nun rechts überholen?--217.255.150.184 19:05, 30. Mai 2015 (CEST)
- Ja, wenn der Linksabbieger auf einer Fahrspur für Linksabbieger steht. (auf einer mehrrspurigen Straße ist auch das rechts überholen von auf der linken Spur an einer roten Ampel stehenden (oder noch langsam fahrenden) Fahrzeugen auch im Überholverbot erlaubt.)
- Nein, (auch ohne Überholverbot) wenn der Linksabbieger sich auf der gleichen Fahrspur befindet, aber nur näher an der Mittellinie, da man auf der gleichen Fahrspur den Seitenabstand nichteinhalten kann.
- Es wird zwar oft gemacht, aber auch das Rechtsüberholen eines Linksabbiegers auf der gleichen Fahrspur durch Verwenden von rechts der Fahrbahn befindlichen freien Parkplätzen, einer Bushaltestelle oder gar durch jegliches Überfahren des rechten Fahrbahnrand ist verboten.
- Einen Extremfall habe ich auch einmal gesehen, da hat ein PKW den Rad- und Fußweg zum rechts überholen genutzt, was natürlich auch verboten ist.
- Doch auch ein Linksabbieger in einer einzelnen Fahrspur, für den ersichtlich ist, dass er wegen hoher Verkehrsdichte nicht links abbiegen kann und dadurch den nachfolgenden Verkehr behindert, sollte eher versuchen, weiter zu fahren um irgendwo zu wenden und dann als Rechtsabbieger sein Ziel zu erreichen.
- Im Zweifelsfall sollte man sich immer an §1 StVO orientieren, der die Grundlage der meisten anderen Paragraphen ist und auch ausschlaggebend ist, wenn irgend eine Verkehrssituation durch andere Paragraphen nicht eindeutig geregelt wird. Diesen §1 sollte meiner Meinung nach jeder Verkehrsteilnehmer auswendig (oder zumindest sinngemäß) kennen: StVO §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." --Mirco1989 16:19, 2. Dez. 2016 (CET)
„Elefantenrennen“
„Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW bei einem ‚Elefantenrennen‘ mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden“ — Zumindest aus den angegebenen Quellen lassen sich diese Angaben nicht ableiten!
Zeichen 295 fehlt
In den Artikeln Parkverbot und Halteverbot enthalten, hier aber nicht?--Wikiseidank (Diskussion) 21:45, 28. Apr. 2021 (CEST)