Dorf-Güll

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Dorf-Güll
Stadt Pohlheim
Koordinaten: 50° 30′ 6″ N, 8° 45′ 25″ O
Höhe: 185 (184–199) m ü. NHN
Fläche: 7,64 km²[1]
Einwohner: 1317 (31. Dez. 2018)[2]
Bevölkerungsdichte: 172 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35415
Vorwahl: 06404

Dorf-Güll ist ein Ortsteil der Stadt Pohlheim im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

Dorf-Güll liegt am Obergermanischen Limes am Rande der Wetterau in Mittelhessen. Im Ort treffen sich die Landesstraßen L3131 und L3135. Im Westen verläuft die Bundesautobahn 5.

Geschichte

Kirche in Dorf Güll
Ehemalige Schule, heutiger Kindergarten

Überblick

Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 799 im Lorscher Codex.[3]

In weiteren erhaltenen Urkunden wurde der Ort unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] in duabus villis Gullen et Bercheim (um 750/802; deutsch: in den beiden Dörfern Gullen und Bercheim), in Gullenere marca (799; deutsch: in der Gullener Mark), in Gulliner marca (804), Gulle (1151), Gulle (1152), Oberngulle (1210), Gulle (1330).

1210 wird eine Kapelle im Dorf erwähnt. Die heutige Evangelisch-reformierte Kirche wurde im Jahr 1737 gebaut. 1904 kam eine eigene Schule dazu.

Die Gemeinde Pohlheim wurde am 31. Dezember 1970 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg gegründet.[4][5] Für Dorf-Güll wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]

Staats- und Verwaltungsgeschichte

Die folgende Liste zeigtim Überblick die Staaten, in denen Dorf-Güll lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Dorf-Güll ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen und später Wölfersheim zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Dorf-Güll zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[12] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[13]

Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[14] kam Dorf-Güll zum Landgericht Lich.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15] Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Lich aufgelöst und Dorf-Güll dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[16]

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Dorf-Güll 1356 Einwohner. Darunter waren 27 (2,0 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 297 Einwohner unter 18 Jahren, 522 zwischen 18 und 49, 327 zwischen 50 und 64 und 310 Einwohner waren älter.[17] Die Einwohner lebten in 510 Haushalten. Davon waren 117 Singlehaushalte, 147 Paare ohne Kinder und 186 Paare mit Kindern, sowie 51 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 90 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 357 Haushaltungen lebten keine Senioren.[17]

Einwohnerentwicklung

Dorf-Güll: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2011
Jahr  Einwohner
1830
  
350
1834
  
365
1840
  
349
1846
  
379
1852
  
396
1858
  
371
1864
  
395
1871
  
359
1875
  
381
1885
  
407
1895
  
411
1905
  
402
1910
  
424
1925
  
437
1939
  
433
1946
  
757
1950
  
740
1956
  
609
1961
  
612
1967
  
660
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
1.356
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: Zensus 2011[17]

Historische Religionsstatistik  Quelle: Historisches Ortslexikon

• 1830: 350 evangelische (= 100 %) Einwohner[1]
• 1961: 493 evangelische, 115 katholische Einwohner[1]

Historische Erwerbstätigkeit

• 1961: Erwerbspersonen: 151 Land- und Forstwirtschaft, 105 Prod. Gewerbe, 21 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 39 Dienstleistungen und Sonstiges[1]

Vereine

In Dorf-Güll gibt es eine Vereinsgemeinschaft, die aktiv das Dorfleben mitgestaltet. Dorf-Güll zählt 13 Vereine, unter anderem die Freiwillige Feuerwehr, einen Gesangsverein, einen Sportverein und die Tragerlfreunde.[18]

Söhne und Töchter des Ortes

Anmerkungen

  1. Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Dorf-Güll, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 17. April 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Zahlen und Daten. Einwohner-Struktur. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Webauftritt. Stadt Pohlheim, archiviert vom Original am 16. April 2019; abgerufen im April 2019.
  3. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 2968, 3. Mai 799 – Reg. 2662. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 41, abgerufen am 7. Mai 2019.
  4. Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Pohlheim“, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 140, Punkt 165 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
  5. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB 770396321, OCLC 180532844, S. 307.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 97 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Pohlheim, abgerufen im August 2020.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  9. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21 f., 438 (Online bei google books).
  10. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  11. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  12. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  13. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  14. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
  15. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  16. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  17. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48;.
  18. Vereinsgemeinschaft Dorf-Güll (Memento vom 23. Januar 2015 im Internet Archive)

Literatur

Weblinks

Commons: Dorf-Güll – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien