Verkehrsinsel
Verkehrsinseln (auch Fahrbahnteiler oder Mittelinseln genannt) im Straßenverkehr sind von der Fahrbahn umschlossene und von ihr abgegrenzte Flächen, die in der Regel nicht befahren werden dürfen. Sie können je nach Zweck verschieden gestaltet sein. Das abgerundete Anfangs- und Endstück einer Verkehrsinsel wird als Inselkopf bezeichnet. Bei Kreisverkehren spricht man von Mittelinseln.
Viele Verkehrsinseln sind erhöht und haben Bordsteine an ihren Rändern. Auf vielen Verkehrsinseln stehen Verkehrszeichen (z. B. das Zeichen 222-20 „rechts vorbei“) und eine rot-weiß-gestreifte Tafel, z. B. eine Leitbake.
Auf einigen Verkehrsinseln stehen Pflanztröge oder Straßenlaternen (z. B. zum Beleuchten eines Überwegs).
Auch bei der Eisenbahn kann der Begriff Verkehrsinsel für größere Flächen zwischen Gleisen in Bahnanlagen verwendet werden.
Nutzung im Straßenverkehr
Verkehrsinseln dienen vorwiegend:
- zur Trennung der gegenläufigen Verkehrsströme an Gefahrenstellen wie Einmündungen oder Knotenpunkten. Ihre Trenn- und Schutzwirkung geht über die von Sperrflächen hinaus.
- der leichteren Überquerung der Straße. Diese Querungsanlagen (Sprunginseln) sind dabei meist bei Fußgängerübergängen angebracht und teilen die Fahrbahn. Verkehrsinseln ermöglichen dadurch Fußgängern ein Anhalten; sie können die Fahrbahn „in zwei Etappen“ überqueren.
- bei Ortseinfahrten zur Geschwindigkeitsreduktion. Dabei wird meist der in den Ort führende Fahrstreifen etwas verschwenkt.
- als Haltestelleninsel mit der Funktion eines Bahnsteigs der Straßenbahn oder Bussteigs, um ein gefahrloses, teilweise auch höhengleiches Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Die „Richtlinien für die Anlage von Knotenpunkten“ (RAS-K) unterscheiden zwischen folgenden Inselformen:
- Fahrbahnteiler außerorts (Große und kleine Tropfeninsel)
- Fahrbahnteiler innerorts
- Dreiecksinsel
Baulich sind die Inseln immer erhöht. Schrägborde haben verglichen mit herkömmlichen Bordsteinen einige Vorteile:
- sie können von Lastzügen oder Bussen im Ausnahmefall überfahren werden.
- Wenn ein Fahrzeug versehentlich einen herkömmlichen Bordstein touchiert, drohen dem Reifen Schäden; oft verstellen sich Spur und Sturz (beides sind unsichtbare Schäden; sie können später zu schweren Unfällen führen);[1] das Fahrzeug kann ins Schleudern geraten
Werden sie von Fußgängern benutzt, wird meistens auch ein Asphalt- oder Pflasterbelag aufgebracht. Einige Verkehrsinsel-Flächen sind „nach unten offen“: Regenwasser kann nach unten versickern.
Besonderheiten
Verkehrsinseln zwischen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen oder Streckengleisen von Eisenbahnlinien können mitunter mehrere Kilometer lang und über 50 Meter breit sein. Beispiele dafür sind an der BAB 7 südlich des Autobahndreiecks Walsrode oder an der Schnellfahrstrecke Mannheim – Stuttgart im Bereich Mannheim zu finden.
Die Autobahnen A8 (siehe auch: Albaufstieg (A 8)) und A9 beinhalten einzelne Abschnitte, wo die beiden Richtungsfahrbahnen über mehrere Kilometer getrennt voneinander verlaufen und dabei hunderte Meter bis, im Falle des Albaufstiegs, mehrere Kilometer auseinander liegen. Da diese dutzende Quadratkilometer großen Flächen landwirtschaftlich genutzt oder sogar bewohnt werden, spricht man dort nicht mehr von Verkehrsinseln, sondern von einer getrennten Führung der Richtungsfahrbahnen als völlig autarke Straßenkörper.