Kaliumphosphate
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Als Kaliumphosphate (Kalium-orthophosphat) werden zusammenfassend die drei Kaliumsalze der (monomeren) Phosphorsäure bezeichnet:
- Kaliumdihydrogenphosphat (KH2PO4, „Monokaliumphosphat“)
- Dikaliumhydrogenphosphat (K2HPO4, „Dikaliumphosphat“)
- Kaliumphosphat (K3PO4, „Trikaliumphosphat“)
Sie sind in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoffe unter der gemeinsamen Nummer E 340 zugelassen.[1]
Lösen sie sich in Wasser unter physiologischen Bedingungen, bei pH 6–7, liegt ein Gleichgewicht von Hydrogenphosphat- und Dihydrogenphosphat-Anionen vor.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Januar 2015, archiviert vom Original am 19. Oktober 2016; abgerufen am 20. Juni 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Wiberg, Egon., Wiberg, Nils,: Lehrbuch der anorganischen Chemie. 102., stark umgearbeitete und verb. Auflage. De Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1.