Ehrenzeichen Pionier der Arbeit

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Das Ehrenzeichen „Pionier der Arbeit“ zählt zur Gruppe der Ehrenzeichen der NSDAP. Es wurde im August 1940 durch Adolf Hitler gestiftet und war zur Auszeichnung für bestimmt krönende Arbeitsleistungen vorgesehen.

Die Verleihung erfolgte im „Namen des Führers“ durch den Leiter der Deutschen Arbeitsfront Robert Ley an Tagungen der Reichsarbeitskammer. Dieser formulierte die Auszeichnung so: Das Ehrenzeichen „Pionier der Arbeit“ ist die Krönung des Leistungssystems, das im ehrlichen Wettkampf der Betriebe durch die Schaffung von Vorbildern zu höchsten Leistungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht führen soll. Es ist die höchste Auszeichnung, die auf diesem Gebiet im nationalsozialistischen Staat errungen werden kann.

Verleihungsberechtigte

Verleihungsberechtigt waren seiner Stiftung nach, alle „Volksgenossen“ eines „Nationalsozialistischen Musterbetriebs“. (vgl. dazu auch Kriegsverdienstkreuz auf Fahnen).

Aussehen

Die Auszeichnung ist ein aus Silber gefertigtes vergoldetes hochovales, rot emailliertes Steckabzeichen, dass von einem dichten goldenen Lorbeerkranz umschlossen ist. Aufliegend der goldene nach links blickende Reichsadler, der in seinen Fängen ein Zahnrad trägt. Im Zahnrad selbst ein hochkant stehendes schwarz emailliertes Hakenkreuz auf weißem Grund.

Trageweise

Getragen wurde die Auszeichnung auf der linken Brusttasche unterhalb der Ehrenzeichen der Wehrmacht (sofern vorhanden), jedoch über denen der Parteiabzeichen bzw. neben dem Kriegsverdienstkreuz.

Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 26. Juli 1957 darf die Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland in keinerlei Form getragen werden.

Verleihungen

Das Ehrenzeichen wurde bis zum 28. Juni 1944 an folgende 19 Personen verliehen:

Literatur

  • Heinrich Doehle: Die Auszeichnungen des Grossdeutschen Reichs. Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen. 5. Auflage. Erdmenger, Berlin 1945 (Reprint. Patzwall, Norderstedt 2000, ISBN 3-931533-43-3).