Elementarschaden

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Elementarschäden im Sinne der Versicherungswirtschaft sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Hochwasser am Kölner Rheinufer, April 1983

Versicherbarkeit

In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Üblich ist es, in Form der verbundenen Wohngebäudeversicherung gemeinsam mit der Feuerversicherung auch den Versicherungsschutz gegen

  • Sturm inklusive Hagel und
  • Leitungswasser (kein Elementarschaden)

zu erwerben.

Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man i. d. R. Versicherungsschutz gegen

und teilweise auch

Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht eingeschlossen. Während pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können zum Beispiel bei einem der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die zum Beispiel in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, sodass die Rücklagen vieler Versicherungsunternehmen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.

Elementarschäden sind also Kumulereignisse, d. h. ein Schadenereignis führt zu einer großen Zahl an Schäden.

Dies veranlasst viele Versicherungsunternehmen, die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat zu vereinbaren. Die Versicherbarkeit richtet sich u. a. nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Das Kollektiv der Kunden trägt also einen Teil des Risikos, sodass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.

In der sogenannten erweiterten Elementarversicherung oder kombinierten Elementarversicherung sind die Einzelgefahren in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt dementsprechend dazu, dass ein bayerischer Almbauer auch für das Risiko von Sturmfluten eines Kunden auf einer Hallig aufkommt und dieser wiederum einen Teil seines Beitrages für Lawinenschäden leistet.

Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt.[1] Dafür wurden Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden (Jährlichkeiten) simuliert und es wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:

  • GK 4 – statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3 – statistisch einmal in 10–50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2 – statistisch einmal in 50–200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1 – statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

ZÜRS ermöglicht damit für alle in Deutschland gelegenen Flächen eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser bzw. Überschwemmung. Mit dem System ZÜRS public werden Informationen über lokale Naturgefahren in einfacher und leicht verständlicher Form im Internet zugänglich gemacht. Daten sind gegenwärtig für die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verfügbar (Stand: Juli 2014). Weitere Bundesländer sollen folgen.

Nach Branchenangaben seien rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar.[2] Eine Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus dem Herbst 2015 zeigt, dass dieser Prozentsatz tatsächlich viel höher liegen dürfte. Offenbar werden in den Gefährdungsklassen 3 und 4 häufig derart hohe Versicherungsprämien verlangt, dass Gebäude de facto nicht bezahlbar versichert werden können.[3]

Entwicklung in Deutschland

Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg hatten früher verpflichtend zum Beispiel durch die Badische Feuerversicherung, eine Monopolversicherung, ebenso einen Schutz bei Elementarschäden wie viele Bürger in den neuen Ländern durch die staatliche Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch Übernahme dieser Verträge durch die Allianz waren bei den Flutereignissen an Oder (1997) und Elbe (2002) eine große Anzahl von Geschädigten versichert. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft besaßen 2013 im Bundesdurchschnitt 35 Prozent der Haushalte eine Elementarschadenversicherung für ihr Wohngebäude. Die Versicherungsdichte hat sich damit seit der Elbe-Flut im Jahre 2002 um 16 Prozentpunkte erhöht.[4]

Während die klassische Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden eine gute Marktdurchdringung hat, ist die freiwillige erweiterte Elementarschadenversicherung erst seit den Hochwasserereignissen an der Oder und der Elbe in das Bewusstsein gerückt. Verstärkt wird dies durch weitere Hochwasser- und Überschwemmungsschäden durch Starkregenereignisse, so dass die Nachfrage nach Versicherungsschutz steigt.

Für die Schäden durch Naturgefahren bezahlten die Versicherer im Jahr 2015 etwa 2,1 Milliarden Euro aus.[5] Das größte Schadenereignis war dabei der Orkan Niklas. Er allein verursachte Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro an versicherten Gebäuden. Im Jahr 2014 beliefen sich die versicherten Schäden auf rund zwei Milliarden Euro.[6]

Situation in der Schweiz

In der Schweiz zählen Schäden durch folgende Ereignisse als Elementarschäden:

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Sturm (= Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt)
  • Hagel
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch

Es können keine weiteren Gefahren eingeschlossen respektive ausgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung ist ein Bestandteil der Feuerversicherung. In den meisten Kantonen (außer Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) ist jedes Gebäude über die jeweilige „Kantonale Gebäudeversicherung“ versichert. Diese besitzen ein Monopol für die Gebäudefeuerversicherung. In den Kantonen, in denen keine kantonale Gebäudeversicherung vorhanden ist, kann das Gebäude bei einem privaten Versicherer versichert werden.

Quellen

  1. Detaillierte Informationen zu ZÜRS public ZÜRS public – Naturgefahren per Mausklick erkennen (Memento des Originals vom 29. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gdv.de
  2. Kerstin Leitel: Geld gibt es nur mit Zusatzpolice. In: Handelsblatt. Nr. 104, 4. Juni 2013, ISSN 0017-7296, S. 7.
  3. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.: Die Versicherbarkeit von Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung in Rheinland-Pfalz. (PDF; 346,9 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) 3. Dezember 2015, ehemals im Original; abgerufen am 8. März 2016.@1@2Vorlage:Toter Link/www.vz-rlp.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. GDV: Mehr Menschen gegen Hochwasser versichern. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 27. Juli 2014; abgerufen am 27. Mai 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gdv.de
  5. GDV: „Niklas“ verursacht Schäden von 750 Millionen Euro. Abgerufen am 29. Dezember 2015.
  6. GDV: Sachversicherer zahlten zwei Milliarden Euro für Stürme, Starkregen und Hagel. Abgerufen am 5. Januar 2015.