EIN-Codierung

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EIN-Codierung auf Fahrradrahmen

EIN – die Eigentümer-Identifizierungs-Nummer wird bundesweit von der Polizei, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, der Deutschen Verkehrswacht und vielen Fahrradhändlern zur Wertsachencodierung eingesetzt.[1] Mit Hilfe von EIN kann die Eigentumskriminalität wirksam eingeschränkt und Fundsachen den Eigentümern zurückgegeben werden.

EIN entstand aus dem Projekt FEIN (Friedberger Eigentümer-Identifikations-Nummer) der Polizeidirektion Friedberg zur präventiven und repressiven Kriminalitätsbekämpfung, das ein bereits bestehendes Verfahren der Polizei Bergisch Gladbach weiterentwickelte.

Sinn der EIN-Codierung

Der Rückschluss auf den Eigentümer einer Sache ist sofort möglich. Die EIN-Kennzeichnung ist leicht nach dem Wohnort rekonstruierbar. Die EIN-Kennzeichnung ist „selbsterklärend“ und bedarf keiner Registrierung und damit keiner Datenverwaltung. Eine EIN-Kennzeichnung macht Wertgegenstände für Diebe und Hehler unattraktiv und erhöht das Entdeckungsrisiko. Fundsachen mit EIN-Kennzeichnung können dem Eigentümer zurückgegeben werden. Die EIN-Kennzeichnung kann auf nahezu alle Gegenstände aufgebracht werden.

Der Diebstahl von Wertgegenständen ist kaum aufzuklären, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer der rechtmäßige Eigentümer ist. So ist es nicht verwunderlich, wenn derzeit nach aufwändigen Diebesgut-Ausstellungen rund 90 % der Gegenstände an Tatverdächtige zurückgegeben werden müssen. Nach Wohnungseinbrüchen können Individualnummern von entwendeten Gegenständen nur in ganz geringem Umfang (ca. 2 %) genannt werden, so dass die Kriminalitätsbekämpfung außerordentlich erschwert wird. Eine vorhandene Rahmennummer nach DIN 79100[2] ist nicht personengebunden und sollte mit dem EIN-Code ergänzt werden.

Besonderheiten
  • Bei Fahrrädern kann der Rahmen für die Codierung ungeeignet sein, wenn er aus Carbon oder sehr dünnwandigen Rohren[3] (Leicht-Rad) besteht oder aus sonstigen technischen Gründen etwas gegen ein Eingravieren spricht.
  • Bei Veräußerungen (das schließt neben dem gewöhnlichen Verkauf auch die Schenkung ein) muss immer ein Veräußerungsbeleg gefertigt und dem neuen Eigentümer mitgegeben werden, damit dieser den rechtmäßigen Erwerb an der Sache nachweisen kann. Über den Code kommt die Polizei immer nur auf den Erstbesitzer, sofern sie keine gegenteiligen Informationen hat.

Auf den Codierschlüssel können Polizei und Einwohnermeldeämter zugreifen.

Anbringung

Ein Fahrrad wird mittels Nadelprägegerät codiert.

Wichtig ist, eine nach außen hin sichtbare, möglichst unveränderliche EIN-Kennzeichnung auf einem wesentlichen Teil des Gegenstandes (so am Gehäuse) anzubringen. Dabei ist eine zusätzliche und mehrfache Kennzeichnung, auch im Innern des Gegenstandes, empfehlenswert. Die EIN-Kennzeichnung ist fortlaufend und ohne Lücken (Verfälschungsgefahr) anzubringen. Die EIN-Kennzeichnung muss immer nach der gleichen Systematik erfolgen, um Verwechselungen von Buchstaben und Zahlen zu vermeiden, die z. B. die polizeiliche Sachfahndung in Frage stellen würden.

Voraussetzung

Wollen Eigentümer ihre EIN-Codierung an einem geeigneten Gegenstand anbringen lassen, müssen sie folgende Vorgaben erfüllen.

  • Ausfüllen der allgemeinen Erhebungserklärung zwecks EIN-Codeermittlung sowie einer Erklärung, dass sie der rechtmäßige Eigentümer sind oder stattdessen Vorlage des Kaufbelegs, aus dem das Datum des Erwerbs ersichtlich ist.
  • Vorlage eines Dokumentes mit Lichtbild, aus dem ihr Name und ihre Anschrift hervorgeht (Führerschein, Reisepass, Personalausweis etc.)

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anbringung erfolgen.

Systematik

EIN-Codierung
Angabe Stellen Anmerkungen
Kfz-Kennzeichen 1 – 30 Das amtliche Kfz-Kennzeichen für den jeweiligen Zulassungsbezirk des Wohnortes, z. B.
  • M für München
  • FB für den Wetteraukreis
  • WES für Wesel

wiederaufgelebte Altkennzeichen wie DIN (für ehemaligen Kreis Dinslaken) bleiben außen vor.

Gemeindeschlüssel 2 – 3 d. h. die Endziffern des Amtlichen Gemeindeschlüssels
  • 2 Stellen in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland
  • 3 Stellen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • entfällt bei Berlin und Hamburg
Schlüssel-Nr. der Straße 50
  • typischerweise nur Zahlen, vereinzelt auch Buchstaben
  • Hamburg hat traditionell nur vierstellige Straßenkennziffern (z. B. A123)
Hausnummer 30
  • z. B. 004, 036
  • Zusatzbuchstaben wie 4a, 6b, 7c werden nicht berücksichtigt
Initialen des Eigentümers 20
  • gilt auch bei Doppel-Vor- und Familiennamen
  • von, de, auf der bleiben unberücksichtigt
  • Umlaute sind zulässig

Der ADFC empfiehlt die Erweiterung um eine zweistellige Zahl für das Jahr der Codierung. Damit lassen sich nach Umzügen und bei größeren Wohneinheiten die zu den Initialen passenden Namen stark eingrenzen.

Abweichend vom EIN-System wird in Berlin statt des Straßenschlüssels und der Hausnummer das Geburtsdatum im Format TTMMJJ codiert. Bayern verwendet statt der dort nicht mehr gepflegten Straßenkennziffer eine Abkürzung des Straßennamens.

Verbreitung

Das Hessische Landeskriminalamt hat mit einer Richtlinie[4] für die Eigentumskennzeichnung von Fahrrädern, aber auch andere Wertgegenstände, die Ziel der Eigentumskriminalität sind, das sogenannte Friedberger Modell zur Anwendung empfohlen. Das EIN-Kennzeichnungssystem ist so überzeugend, dass es nach Beschluss der „Kommission Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung“ im Jahre 1997 von 15 Bundesländern (bei einer Gegenstimme des Landes Berlin) übernommen wurde.

Die Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landes-Präventionsrat) beurteilte die EIN-Konzeption als eine intelligente Möglichkeit, Diebstahlschutz zu bieten und unterstützt ebenfalls das von der Friedberger Polizei weiterentwickelte Konzept unter dem aktuellen Namen EIN-Codierung.

Weblinks

Commons: FEIN-Kodierung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Polizei-Beratung: So bekommen Sie Ihr Eigentum zurück
  2. DIN CERTO: FAHRRÄDER UND FAHRRADKOMPONENTEN (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dincertco.de
  3. ADFC: Häufig gestellte Fragen zur Fahrradcodierung. Abgerufen am 8. September 2008.
  4. HLKA vom 10. April 1997, Az. 161 - II / 301 96 - Eg.