Forstwirt

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Forstwirte bei der Arbeit

Forstwirt, Forstwart (Schweiz), Forstfacharbeiter (Österreich), früher auch Waldfacharbeiter, ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf für einen Waldarbeiter. Ein Forstwirt führt alle anfallenden Tätigkeiten im Forstbetrieb (Waldarbeit) aus, von der Begründung neuer Waldbestände bis zur Holzernte.

Aufgaben

Datei:Arbeitswelt Forst.webm

Die Aufgabenfelder umfassen unter anderem:

Die Arbeit eines Forstwirtes ist anerkannte Schwerstarbeit. Der Energieumsatz bei motormanueller Tätigkeit im Stücklohn entspricht dem eines Spitzensportlers.

Ausbildung

Waldarbeiterschule Dobbertin (1943)

Die Ausbildung (nach Berufsbildungsgesetz) erfolgt im dualen System. Bis auf Bremen werden in Deutschland in allen Bundesländern Ausbildungsplätze angeboten. Etwa zwei Drittel der Ausbildungsplätze befinden sich im Staatswald, ein Viertel im Körperschaftswald und ca. 10 % im Privatwald. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Facharbeiterprüfung. Die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze ist rückläufig und betrug 2015 noch 1.656. Davon sind 6,7 % von Frauen besetzt. Der Anteil der Frauen hat in den letzten Jahren zugenommen. 2011 lag er noch bei 4,6 %.[1]

Karriere

Aufstiegsmöglichkeiten:

Studium

Beim Diplom-Forstwirt, in Österreich auch nur Forstwirt genannt, handelt es sich hingegen um einen akademischen Grad, der nach dem erfolgreich absolvierten Universitäts-Studium der Forstwissenschaften verliehen wird. Forstwirte in Österreich, die zuvor an einer Hochschule ausgebildet wurden, sind berechtigt eine Forstfläche von über 3600 Hektar zu bewirtschaften. Die Ausbildung hierfür erfolgt an der Universität für Bodenkultur Wien (zehnsemestriges Bakkalaureats- und Magister­studium) mit zweijähriger Praxis als Forstassistent und einer Staatsprüfung für den höheren Forstdienst.

Verwendung des Begriffs im Steuerrecht

Privatwaldbesitzer erzielen auch ohne besondere Ausbildung und ohne persönliche Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten regelmäßig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und werden deshalb gelegentlich aus steuerrechtlicher Sicht als Forstwirte bezeichnet.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik & Arbeitsausschuss der Waldarbeitsschulen der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Der Forstwirt. 112 Tabellen. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim 2004, ISBN 3-8001-1226-4.
  • Uwe Tobä: Zwischen Stoppuhr und Spaltaxt. Die Geschichte der Waldarbeiterausbildung im 20. Jahrhundert. Interdisziplinäre Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der forstlichen Arbeitswissenschaft und berufs- und arbeitspädagogischer Entwicklungen, Grundlagen und Begründungen. Conte-Verlag, Saarbrücken 2003, 472 S., ISBN 3-9808118-7-5.
  • Ekkehard Schwartz: Arbeits- und Lebensbedingungen der Waldarbeiter im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland. KWF-Bericht Nr. 24. Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF), Groß-Umstadt 1998, 196 S.

Weblinks

Wiktionary: Forstwirt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Kawollek: Untersuchungen über die Entwicklung der Berufe der Agrarwirtschaft - Forstwirt/-in. Forstliche Mitteilungen, 11/2017, S. 8–12.
  2. BFH, Urt. v. 9.3.2017 – VI R 86/14, BStBl 2017, II 981